Betreuungsunterhalt titulieren lassen?
Morgen steht der Termin beim Notar, zur Titulierung des Betreuungsunterhaltes in höhe von 600 Euro.
Der Betreuungsunterhalt wurde vom gegnerischen Anwalt berechnet und wird seit Anfang 2022 neben dem kindesunterhalt kontinuierlich bezahlt.
Trennungsjahr endet nun im November und das gemeinsame Kind ist 1 1/2 Jahre alt.
Ex bezieht insgesamt 2 Jahre Elterngeld (also noch ein weiteres halbes Jahr) Ca 500 Euro im Monat (Sie hat stets in Vollzeit gearbeitet)
Sie und Ihre Mutter haben sich seit der Trennung eine neue Wohnung gesucht und sind dort gemeinsam Mieter und sind nach der Trennung gemeinsam in die neue Wohnung gezogen (also geteilte Wohnkosten - günstige WBS Wohnung)
Sie hat sich vor kurzem von dem tollen Geld das sie ja erhält: Betreuungsunterhalt + Kindesunterhalt + Elterngeld einen 25.000 Euro Luxuswagen gekauft.
Ist es "schlau" dass ich mit Ihr nun das Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes notariell titulieren lasse? Sie möchte nach der Titulierung die einvernehmliche Scheidung beim Gericht einreichen.
Oder laufe ich morgen beim Notar ins Messer und sollte lieber selbst die Scheidung einreichen ohne morgen zum Notar zu gehen.
Vielen Dank vorab !
6 Antworten
Das ist eine Frage für deinen Anwalt.
Der kennt nämlich alle Details und hat Fachwissen. Beides kann die Laiencommunity hier nicht bieten.
Anmerken möchte ich nur: du lässt durchklingen, dass deine Frau jetzt im Luxus lebt durch deinen Unterhalt. Dem ist nicht so, denn immerhin war sie anscheinend gezwungen, mit ihrer Mutter zusammen zu ziehen.
Dass sie dadurch ihre Lebenshaltungskosten gering hält, ist ihr Vorteil, nicht deiner.
Und dass sie sich ein neues Auto kauft, ist ebenfalls ihre Sache. Für 25k kriegt man aktuell auch nicht unbedingt ein Luxusauto. Bei unserem Autohaus stand letztens ein normaler Ford Focus-Kombi ohne besondere Extras für diesen Preis (daneben stand ein neuer VW Polo für 23k).
Der Titulierung würde ich keinesfalls zustimmen, solange das Thema ihrer eigenen Erwerbstätigkeit und des Zugewinnausgleichs nicht geklärt ist.
Mir scheint, du wirst gerade über den Tisch gezogen.
Sie wohnt mit ihrer Mutter zusammen.
Gesetzt den Fall, sie geht in einem halben Jahr wieder Vollzeit arbeiten und das Kind wird dann in einer Kita oder von ihrer Mutter betreut, hat das Auswirkungen auf den Betreuungsunterhalt.
Im Fall einer Titulierung jedoch müsstest du auch zahlen, wenn sie durch die Betreuung gar nicht mehr in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt wäre.
Außerdem müsstest du auch dann bezahlen, wenn deine eigene Leistungsfähigkeit zum Beispiel durch Jobverlust gar nicht mehr gegeben wäre.
Danke für deine Rückmeldung. Im worst case würde ihr das Gericht doch zumindest die 3 Jahre betreuungsuntehalt zugestehen , weil sie gesetzlich Anspruch drauf hat und dann würden doch mehr kosten entstehen
Jein!
Solange du den Anspruch bedienst, gibt es keinen Grund für sie ihn bei Gericht einzufordern.
Bei einer notariellen Titulierung jedoch würdest du sämtliche Möglichkeiten auf eine Änderung aufgrund einer sich möglicherweise verändernden Ausgangslage aus der Hand geben.
Der Betreuungsunterhalt wurde vom gegnerischen Anwalt berechnet...
Und dein Anwalt hat die Höhe bestätigt?
Du solltest gar nichts machen, was sie will.
Wenns tituliert ist, steht es.
Dann kannst du nichts mehr machen und es ist direkt pfändbar.
Ja aber sie hat gesetzlich doch das eh das Recht auf betreuungsunterhalt ?
Der gegnerische Anwalt hat das berechnet. Das würde ich erst einmal überprüfen lassen. Und schon gar nicht titulieren.
Wie ist das gemeint , mit eigener Erwerbstätigkeit. Wen das Kind drei Jahre alt ist, geht es in die Kita, bis dahin hat sie ja gesetzlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Wenn die Titulierung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes befristet ist, müsste sie doch danach eh arbeiten