Dürfen auch Männer sich wehren wenn sie beleidigt oder körperlich angegriffen werden?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, natürlich. Es muss aber im Verhältnis stehen.

Wenn jemand dich z. B. mit Fäusten angreift, dann ist Notwehr auf jeden Fall solange gut, bis du die Oberhand in der Situation hast. Eine Überschreitung der Notwehr wäre, wenn du dann wenn er am Boden liegt ein Messer ziehst und nochmal draufstichst und drauftrittst.

Am besten macht man in Notwehr nur soviel wie unbedingt notwendig ist und zieht dann schleunigst die Polizei hinzu.


wiki01  12.09.2024, 16:41

Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, nur geboten.

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wiki01  12.09.2024, 19:13
@Skywalker17
Ja, natürlich. Es muss aber im Verhältnis stehen.

Ja, schon wieder- falsch.

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Notwehr ist jedem erlaubt. Aber du musst die Grenzen des Notwendigen und Verhältnismäßigen einhalten. Sprich wenn ein Kleinkind dich angreift musst du erstmal ausweichen und darfst nicht gleich zum Rohrstock greifen. Nur als Beispiel.


wiki01  12.09.2024, 16:42

Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein.

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Deamonia  13.09.2024, 09:33
@wiki01

Aber geboten, was sie in diesem Fall nicht wäre.

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Rennegent  13.09.2024, 09:39
@Deamonia

So ist es. Das ist Wortklauberei. Was in einem unerträglichen Missverhältnis steht darf nicht gemacht werden. Der Gartenbesitzer darf den Kirschendieb nicht vom Baum runterschießen weil das krass unverhältnismäßig wäre, soviel steht fest.

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Meandor  13.09.2024, 09:46
@Rennegent

Ähm, doch darf er. Hintergedanken der Notwehr ist, dass derjenige der rechtswidrige Angriffe begeht nicht schützenswert ist.

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Deamonia  13.09.2024, 11:56
@Meandor

Darf er nicht, er müsste erstmal den Schusswaffeneinsatz androhen oder in die Luft schießen versucht der Dieb dann zu fliehen, darf er ihn nicht angreifen.

Wir sind hier ZUM GLÜCK nicht in Amerika!

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Rennegent  13.09.2024, 12:05
@Meandor

Sogar in den USA werden Leute für sowas teilweise wegen Mordes verurteilt. In Deutschland ist der "Kirschendiebfall" das klassische Schulbeispiel für nicht berechtigte Notwehr. Lernen die Jurastudenten im ersten Semester

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Rennegent  13.09.2024, 12:12
@Meandor

In den USA hatte mal ein deutscher Austauschschüler versucht einem Hausbesitzer eine Flasche Bier aus der offenen Garage zu klauen und wurde vom Besitzer erschossen. Der wurde verurteilt.

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Meandor  13.09.2024, 14:08
@Rennegent

Dann schau Dir die Kirschendieb-Rechtsprechung des Reichsgerichtshofes doch an. Das Notwehrrecht greift auch, wenn zwischen den einzelnen Rechtsgütern ein grobes Gefälle ist.

Und auch der BGH hat an dieser Rechtsprechung im Grundsatz nichts verändert, nur dass er ergänzt hat, dass bei Bagatellen eine Einschränkung des Notwehrrechts vorliegt.

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Meandor  13.09.2024, 14:09
@Deamonia

Leider Nein. Bei Notwehr ist Niemand zu Gewaltandrohungen verpflichtet.

Auch Polizisten müssen nur Zwangsmaßnahmen vorher androhen, Verteidigungshandlungen nicht.

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Rennegent  13.09.2024, 16:42
@Meandor

Doch bei eindeutigem Missverhältnis erkennt der BGH grundsätzlich an dass die Ausübung des Notwehrrechts missbräuchlich sein kann. Geht aus seiner Urteilsbegründung in diesem Fall hervor auch wenn er es hier aufgrund der konkreten Umstände nicht als gegeben sieht.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/15/2-523-15-1.php

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Rennegent  13.09.2024, 17:02
@Meandor

Wenn Zeit dafür ist muss als milderes Mittel der Schusswaffengebrauch angedroht werden. Sonst fehlt es schon an der Erforderlichkeit.

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Rennegent  13.09.2024, 18:53
@Deamonia

Wenn der Dieb die Beute zurück lässt hast du Recht. Denn dann ist der Angriff beendet. Ansonsten ist es wieder die Frage des Missverhältnisses.

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Meandor  13.09.2024, 23:52
@Rennegent

Richtig. Aber der Schusswaffengebrauch muss ebenfalls nur angedroht werden, wenn damit zu rechnen ist, dass bereits die Drohung Wirkung zeigt. Zumindest verstehe ich die Ausführungen so.

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Rennegent  14.09.2024, 00:43
@Meandor

Das sehe ich auch so. Wenn von vornherein feststeht dass ein milderes Mittel nicht zur Abwehr des Angriffs führen wird muss es auch nicht eingesetzt werden. Stelle ich mir praktisch aber schwierig vor. Wie kann ich wissen ob der Angreifer sich von meiner Androhung beeindrucken lässt oder. nicht. Zweifel könnten hier im Gegensatz zum allgemeinen Grundsatz in dubio pro reo zum Nachteil des Angeklagten gereichen. Wer direkt schießt obwohl noch ausreichend Gelegenheit zu einer Warnung ist braucht sehr gute Gründe dafür.

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Klar dürfen sie das. Max, ich bin auch kein Fan von Radikalfeminismus, aber deine Beschäftigung mit dem Thema grenzt schon an Paranoia.


MaxSchnellsch 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 16:40

Es interessiert mich halt. Du musst es ja nicht lesen wenn du nicht willst.

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frostfeuer85  11.09.2024, 16:44
@MaxSchnellsch

Ich werde es weiterhin lesen, weil es mich ebenfalls interessiert. War nur der Versuch, dir die unbegründete Panik zu nehmen. Wir Männer werden nicht so bald untergehen.

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Nein, Männer müssen sich alles gefallen lassen, sie haben kein Recht sich gegen irgendwas zu wehren.*

Ist es das was du lesen wolltest? Tja sorry außer höchst ironisch wirst du diese Antwort nicht bekommen.

Selbstverständlich dürfen "auch Männer" sich wehren, bei Verbalen Angriffen z.B. mit einer Anzeige, bei körperlichen Angriffen z.B. mit Gewalt, so lange es geboten ist, und nicht in einen Notwehrexzess ausartet.

*Ironiehinweis!!!!!