Diebstahl aus Hunger = Bestrafung?

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Wenn die Rentnerin hätte Angst haben müssen, hätte sie auf Notstand (§34 StGB) plädieren können. Sprich: Um ihr Leben, oder das eines Anderen zu retten, dürfte sie tatsächlich stehlen.

So hat sie sich aber dem Straftatbestand des Ladendiebstahls in mehreren Fällen schuldig gemacht. Dass es keine böse Absicht war, wird wohl strafmildernd gewirkt haben.

Metzelder hingegen ist meines Wissens nicht vorbestraft und ihm wird "nur" der Vertrieb von Kinderpornografie, nicht aber das Erstellen selbiger vorgeworfen. Soweit ich das gehört habe, hat er Videos "nur" weiter geschickt. Damit ist das zwar auch ein Straftatbestand, aber kein schwerer. Und er hat sich nur einmal schuldig gemacht (kein Wiederholungstäter)

Nichts desto trotz finde ich es nicht fair, dass eine Rentnerin hungern muss, aber das ist vor dem Gericht nicht besonders wichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiengang

Etherum88  18.10.2021, 19:10

Lol, mir werden kranke Gore Videos geschickt und hier heulen Leute wegen CP rum.

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Etherum88  27.04.2022, 00:21
@DoroA

CP = child porn (Kinderpornografie)

Gore = detaillierte Verletzungen und Verstümmelungen, die meistens echt sind.

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DoroA  27.04.2022, 08:34
@Etherum88

Was genau meint man hier Mit Verstuemmelungen hier?

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Bescheuerter Vergleich.

Metzelder wurde das erste Mal straffällig und hat nicht aktiv eine Straftat begangen; er hat lediglich strafbelastete Bilder besessen und ein paar verteilt.

Die Rentnerin wurde zuvor bereits fünf Mal beim stehlen erwischt und dafür ein Mal zu einer Geldstrafe und bereits zwei Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die aber beide zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Während der Bewährungsphase der letzte Strafe wurde sie wieder beim Klauen erwischt und musste die Strafe von 90 Tagen dieses Mal absitzen.

Die Frau, die laut eigener Aussage nicht genug zum Essen hatte, wurde dann als Strafe 90 Tage vom Staat vollverpflegt.


DoroA  02.04.2022, 00:00

Haette sie lieber Verhungern sollen?

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Meandor  02.04.2022, 13:02
@DoroA

In Deutschland verhungert Niemand. Sie bekommt Rente, und wenn die Rente nicht reicht hat sie Anspruch auf Aufstockungsleistungen.

Die Nichtbeantragung sozialer Leistungen rechtfertigt keine Straftaten.

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Was ist dein Problem? Vermische gefälligst nicht Moral mit Recht. Ältere Menschen sind genau so zu bestrafen wie Jüngere. Wenn die Frau ständig klaut, hat sie eben die Konsequenzen zu tragen.

Vermutlich hat sie aber eine zu geringe Rente, was in der Regel am Staat liegt.


ZuumZuum  30.04.2021, 21:05

Vermutlich hat sie aber eine zu geringe Rente, was in der Regel am Staat liegt.

Das ist ein Irrglaube. Das hat man selber durch seine Berufswahl und Lebensführung in der Hand. ich weiss schon Jahrzehnte im Vorraus, was ich an Rentenzahlung aus meinem sozialversicherungspflichtigen Einkommen zu erwarten habe. Es wurde genauso lange immer schon gewarnt, privat vorzusorgen. Und selbst, wenn die Dame keine Rente beziehen kann, weil sie nicht genug eingezahlt hat, bekommt sie vom Staat eine Grundsicherung, die ausreicht, um nicht klauen gehen zu müssen.

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Juristexperte  30.04.2021, 21:08
@ZuumZuum

Wieso nur sollte man privat vorsorgen? Der Staat muss von sich aus gerechte Renten leisten.

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Senbu  30.04.2021, 21:21
@Juristexperte

"Der Staat muss von sich aus gerechte Renten leisten."

Tut er doch. Wer nicht genug eingezahlt hat bekommt nur das Mindeste und derjenige, der viel eingezahlt hat bekommt ebenfalls Rente. Ob diese dem tatsächlich eingezahlten wert entspricht ist zweifelhaft, dies ist aber wenn schon, dann nur ein Problem derjenigen, die viel einzahlen.

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Regina3  30.04.2021, 21:29
@ZuumZuum

Die Dame war 84??? Was hatte sie denn zu ihrer Zeit für Einflußmöglichkeiten auf die Rente? Die war Frau, also Heirat + Küche + Kinder. Bis 1976 mussten Männer der Ehefrau das Arbeiten erlauben ... viele haben das nicht getan. Fertig!!! Nichts mit Rente einzahlen ...

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ZuumZuum  30.04.2021, 21:31
@Regina3

Sie hatte streng genommen 68 Jahre Zeit, einzuzahlen. Aber wie ich schon geschrieben habe, es gibt in Deutschland die Grundsicherung, und deshalb braucht niemand klauen zu gehen, ganz einfach.

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Regina3  30.04.2021, 21:39
@ZuumZuum

Aus Deiner Sicht schon klar mit den 68 Jahren ... aber Frauen hatten lange Zeit viele Freiheiten nicht, die heutigen jungen Frauen selbstverständlich erscheinen. Lese Dich da mal etwas ein, dann verstehst Du, was ich meine ...

Viele Menschen wissen nicht von Grundsicherung und so ... und wenn: Kenne Fälle im weiteren Bekanntenkreis, die haben über 1 Jahr (12 Monate +) auf den ersten Bescheid gewartet. Einmal sogar Ablehnung. Eine 84-jährige Seniorin denkt doch dann, ihr stünde nichts zu. Dass die Widerspruch erhebt, gar vor Gericht geht, ist doch eher selten. Wenn sie Kinder, Enkel, ... hat eher. Und die helfen ihr dann auch 1 bis 2 Jahre lang. Aber es gibt genug Senioren, die all das nicht haben und ganz alleine da stehen ...

Man müsste hier groß angelegte Aufklärungskampanien starten ... oder die entsprechenden Rentner, bzw. Senioren, einzeln anschreiben ...

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ZuumZuum  30.04.2021, 21:45
@Regina3

Alles das von dir Geschriebene mag ja zutreffen, ist traurig für die Betroffenen, aber nun mal "Standard".
Was willst Du von mir hören? Das Menschen ab einem bestimmten Alter einen "Sozialbonus" bekommen sollten, weil sie sich nicht zu helfen wissen? Entschuldigung, dafür gibt es genügend Anlaufstellen, die liebend gerne bei allen Tätigkeiten und Behördengängen unterstützen, auch wenn diese ins Stocken geraten. 12 Monate auf einen bescheid warten, ist schon was heftig.
Wenn man allerdings zu stolz ist, um das zu nutzen, ja, dann, tut es mir leid, dann ist das eben so. Eine Art Automatisierung gibt es nicht, und wird es auch nie geben.

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Juristexperte  01.05.2021, 12:20
@Regina3

Frauen haben viel zu viele Freiheiten. Denken aufgrund ihres aussehen, sich mehr raus nehmen zu können. Moderatorinnen oder Politikerinnen sind sehr oft völlig leger gekleidet, während die Männer alle Anzüge tragen.

Frauen gehen wie selbstverständlich davon aus, dass jedem ihre Küsse gefallen. Und einiges mehr.

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NonNam  01.05.2021, 17:20
@Juristexperte

Blödsinn bezog sich auf die absurde Behauptung von Regina, "Bis 1976 mussten Männer der Ehefrau das Arbeiten erlauben". Das war von Regina frei erfunden.

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Regina3  30.07.2021, 22:27
@NonNam

Kein Blödsinn. Und mein Wissen als Blödsinn zu bezeichnen ist Riesenblödsinn. Sich das heute vorzustellen, dass der Mann das Arbeiten verbieten kann, ist echt schwer. Darum hast Du das wohl auch gleich als Blödsinn abgetan. Soweit kann ich das verstehen. Und dennoch: Ich habe Recht!!!

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NonNam  31.07.2021, 07:13
@Regina3

[1. Juli 1958–1. Juli 1977]

§ 1356. (1) [1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.

(2) Jeder Ehegatte ist verpflichtet, im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten mitzuarbeiten, soweit dies nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist.

Quelle: https://lexetius.com/BGB/1356,3

Kein Wort davon, dass der Ehemann seiner Frau das Arbeiten verbieten durfte. Lediglich wenn die Ehefrau die Kinder vernachlässigte, konnte der Ehemann das Familiengericht bemühen.

Ehemänner war die Betreuung der Kinder schlicht gesetzlich nicht gestattet. Er war also auf seine Frau angewiesen.

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Rotfuchs716  30.04.2022, 21:41
@ZuumZuum

Dies ist sehr falsch insbesondere wenn man die Hartz Reformen unter Schröder berücksichtigt! Bis 2005 zahlten die Arbeitsämter für die Arbeitslosengeldbezieher nämlich Beiträge auf der Basis des letzten Gehalts vor der Arbeitslosmeldung und fortan dann nur noch den Mindestbeitrag knapp oberhalb von Minijob Freigrenze. Auf diese Weise wurden die Alterseinkünfte von Menschen die längere Zeit erwerbslos waren enorm geschmäht. Das war für viele eventuell noch schlimmer als der Übergang von Arbeitslosenhilfe zu Hartz 4. Diese Reformen hätte man als Arbeitnehmer bevor Schröder an die Macht kam nicht absehen können. Ausserdem war es keineswegs sicher, dass Kohl unter dem diese Reformen nicht passiert wären, nicht 1998 wiedergewählt würde.

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Rotfuchs716  07.05.2022, 18:24
@ZuumZuum

Nach Erreichen des Rentenalters (bis vor kurzem mit 65) kann man nicht mehr in die Rentenkasse einzahlen.

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Diebstahl, einschließlich Steuerhinterziehung immer schlimmer als sexuelle Übergriffe aller Art in Deutschland


Regina3  30.04.2021, 21:29

Was bitte?

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ZuumZuum  30.04.2021, 21:29

Absoluter Quatsch. Es kommt immer auf die Vorgeschichte an. Ein einmaliger Diebstahl von geringwertigen Sachen wird immer eingestellt, und nie zur Verhandlung kommen. Der dreissigste Diebstahl dann aber wohl irgendwann mal.

Bei der Steuerhinterziehung nach § 370 StGB wird mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Knast bestraft.

Bei der sexuellen Nötigug nach § 177 StGB gibt es schon gleich gar keine Geldstrafe mehr, sondern nur noch Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Gefühlt ist also nicht immer alles so, wie es tatsächlich in der Realität ist.

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Senbu  30.04.2021, 21:22

Da wäre ich mir nicht so sicher. Messerstecher sollen anscheinend auch eher sanft behandelt werden.

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Der Unterschied zwischen Ersttäter und Wiederholungstäter ist aber irgendwie nachvollziehbar?


Interesierter  30.04.2021, 21:12

Vor allem weil die Dame einschlägig vorbestraft ist und die Bewährung aus der letzten Verurteilung noch lief.

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