Zuverlässigkeitsprüfung nach Diebstahl möglich?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber du könntest Probleme damit kriegen, eine ZÜP zu bekommen.

Ich meine, man hat uns mal gesagt, dass es bereits zu einem Problem werden kann, wenn nur ein Verfahren eröffnet wird, ganz ohne Verurteilung.
Andererseits ist es nur ein Diebstahl, das wird wohl individuell bewertet.

Aber grundlegend steht in der unten genannten Quelle unter 4., dass auch nach Eintragungen geschaut wird.

https://www.juraforum.de/lexikon/zuverlaessigkeitsueberpruefung#4-welche-kriterien-werden-bei-der-beurteilung-der-zuverlaessigkeit-angewendet

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Abgeschlossene Berufsausbildung am Flughafen Leipzig/Halle.

Fritzirnr 
Beitragsersteller
 05.11.2023, 11:54

Danke dir

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sarah3  06.11.2023, 22:14

Und nein Verfahrensweöffnung ist irrelevant - in DE gilt die Unschuldsvwrmutung

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Ich denke eher nicht.


Fritzirnr 
Beitragsersteller
 05.11.2023, 10:47

Sprechen sie aus persönlicher Erfahrung oder womit begründen sie ihre Aussage ?

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Fritzirnr 
Beitragsersteller
 05.11.2023, 11:42
@gregor443

Man sollte nur Kommentare verfassen wenn man Ahnung vom Thema hat

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