Darf man bei aufgehobener Zugbindung statt eines Eurocitys mit dem Railjet fahren? Die Strecke wäre von Salzburg nach München?

4 Antworten

Da du in einem EC fährst nehme ich mal an das du ein Ticket der Produktklasse B bzw. IC/EC hast.

Mit einem Ticket der Produktklasse B oder neu IC/EC darfst du auch mit aufgehobener Zugbindung nur mit Zügen der Produktklasse B (IC/EC) und C (Nahverkehr da dort sowieso keine Zugbindung besteht) fahren.

Ein Railjet gilt als Produktklasse A (ICE) und daher ist ein Ticket für den Railjet auch Teurer als einen im EC. Es könnte sein das wenn du im Railjet mitfährst eine Produktklassen Aufpreis zahlen müsstest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze eine BC100 und ein 1. Klasse GA und reise herum

Futurist76  31.07.2024, 12:34

Leider auch falsch...

Bei aufgehobener Zugbindung darf man auch höherwertige Produktklassen nutzen.

Soracent  31.07.2024, 12:40
@Futurist76

Ich habe gerade den DB Kundendienst angefragt, diese meinte es ist abhängig auf die Kulanz des Zugchefs/Zugbegleiters, wenn z.B. kein Zug der selben Produktklasse oder Tiefere Produktklasse fährt, oder die Warte Zeit auf die nächste Verbindung mit dem Zug in der selben Produktklasse mehr als 2 Stunden beträgt. Sonst darf nicht auf eine höhere Produktklasse gewechselt werden.

Futurist76  31.07.2024, 12:54
@Soracent

Dass der Kundendialog der DB oftmals nicht so ganz auf der Höhe ist, ist nichts neues. Bevor wir hier wild Rätselraten, sollten wir einen Blick in die Beförderungsbedingungen der DB werfen. Dort heißt es unter A.9.1.1:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, gegenüber dem EVU, dass die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet, unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.

https://www.bahn.de/agb

Railjet hat imho nichts mit der DB zu tun. Das ist wie Flix ein anderer Anbieter.


Futurist76  31.07.2024, 12:16

Nein, die Railjets sind klassische Kooperationszüge und sind in Deutschland in das Tarifsystem der DB integriert.

Ja, kann man. Der Raijet wird von DB und ÖBB in Kooperation betrieben. D.h. in Deutschland ist der Beförderer die DB und in Österreich die ÖBB. Tariflich wird der RJ(X) in Deutschland genauso bewertet wie ein ICE. Und den dürfte man bei aufgehobener Zugbindung ja genauso nutzen.

Ja.

Unter https://www.bahn.de/service/ueber-uns/zugtypen/railjet steht dazu:

Für den ÖBB Railjet gelten die gleichen Preiskonditionen, wie sie im Fernverkehr der Deutschen Bahn in der 1. oder 2. Klasse üblich sind.

Futurist76  31.07.2024, 12:18

Endlich eine korrekte Antwort 🙄