Darf ich während der Fahrt mein Handy in der Hand halten?

6 Antworten

Darf ich während der Fahrt mein Handy in der Hand halten?

Ja, darfst du; du darfst es aber nicht benutzen.

Du hast offensichtlich dein Handy zur Überprüfung deines Blutzuckerspiegels eingesetzt und es damit "benutzt". Das ist verboten und damit ein "Handyverstoß".
Es ist egal, ob du das Handy zum Telefonieren, Nachrichten Schreiben, Wetter oder Uhrzeit Ablesen oder Navi Bedienen benutzt. Jegliche Benutzung ist verboten, wenn das Gerät dazu in die Hand genommen wird.
Lediglich das Umplatzieren von einem Ort an den anderen, ohne die Handyfunktionen zu benutzen, wäre erlaubt. Aber das muss man einem Richter erstmal glaubhaft machen.

TBNR 123624: Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise *)
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 246.1 BKat
100€, 1 Punkt, (A-Verstoß)

In Verbindung mit dem Blitzen kommt es auf den Geschwindigkeitsverstoß an, was letztlich geahndet wird. Es handelt sich um Tateinheit (Geschwindigkeit + Handy), d.h., nur der schwerere Verstoß wird geahndet, ggf. mit einem erhöhten Bußgeld.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/handyverstoss/

Auch viele andere Funktionen darf man als Fahrer nicht verwenden; also z.B. keine Textnachrichten schreiben oder lesen. Auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss.
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Wer in der Probezeit sein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät am Steuer benutzt und dabei geblitzt wird, kassiert zunächst ein Bußgeld und mindestens einen Punkt. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet. War dies nicht der erste Verstoß in der Probezeit, können die Sanktionen sogar noch schärfer sein.
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Nach Ansicht des OLG Hamm vom 3.11.2020 ist auch der Scanner eines Paketboten ein elektronisches Gerät, sofern dieses über eine Tastatur und ein Display sowie über eine Mitteilungsfunktion an die Spedition verfügt.
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Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte auch einig, dass es noch nicht verboten ist, das Handy in die Hand zu nehmen, solange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17.4.2019). Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z.B., um etwas wegzuräumen.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

selbst in der Hand halten reicht um zahlen zu "dürfen". kostet meine um die 120€

Nein.

Außerdem hast du das Ding benutzt. Du darfst auch nicht deinen Blutzucker damit unter der Fahrt kontrollieren.

Ich bin diabetiker und habe schnell meinen Blutzucker kontrolliert, weil ich das Gefühl hatte in den Unterzuckerung zu gehen.

Interessiert niemand. Das ist keine Ausrede!

Jetzt ist mein Problem, dass ich währenddessen natürlich noch am Handy gewesen bin.

Das könnte zum Problem werden.