Mit über 21 km/h zu viel in der 30er Zone geblitzt (Probezeit)?
Ich wurde heute Morgen in einer 30er Zone mit über 21 km/h zu viel geblitzt. Das Problem ist, dass ich noch in der Probezeit bin. Der Blitzer war ein VW Caddy der mitten auf dem Gehweg stand. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich. Wie sind die Chancen bei einem Einspruch? Hat jemand Erfahrung?
(Bin beruflich auf den Führerschein angewiesen)
Danke im Voraus.
8 Antworten
Dagegen kannst Du nichts machen.
Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h fallen in die Gruppe A. Das bedeutet (beim ersten Mal): Hier verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an. Außerdem werden je nach Höhe der Überschreitung Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot fällig.
Die Bilder sind gestochen scharf. Einen anderen Fahrer anzugeben, bringt nichts. Das würde nur noch mehr Konsequenzen haben.
Messfehler und fehlerhafte Bußgeldbescheide sind bei dieser Geschwindigkeitsüberschteitung absolut ausgeschlossen.
Ebenfalls sind die Begründungen wie "ausversehen" "Schild nicht gesehen" etc. klischeehaft. Das versuchen viele und keiner kommt damit durch. Zumal man das auch nachweisen muss.
Kurz gesagt: Egal was Du versuchst, die Strafe kannst Du nicht umgehen. Ein Anwalt oder eine Rechtsschutzversicherung können Dir da auch nicht helfen.
Er muss ja nicht einen anderen Fahrer angeben. Der andere Fahrer könnte sich selbst melden und lügen. Ist eine gesetzliche Grauzone
Tja, Du willst hier scheinbar keine Kritik. Bei dem Tempo ist kaum von einem Versehen auszugehen. Akzeptiere die Strafe und versuche den Schein zu behalten und überlege ob die Situation in der Rückschau den Stress wert war.
Ein bisschen gehört es zur Teilnahme auch dazu seine Fehler zu bereuen und die Strafe zu akzeptieren, hat was mit Reife zu tun für mich.
Natürlich seh ich es ein. Trotzdem frage ich nach Möglichkeiten, welche es gibt? Bewusst bin ich ja nicht zu schnell gefahren. Hab einfach das Schild übersehen. Natürlich schützt das nicht vor Strafe. Aber eventuell kann ich mich vor Konsequenzen retten, die mich schon stark beeinträchtigen würden.
es spielt rechtlich keine Rolle ob es ausversehen war oder absichtlich, man bekommt die gleiche Strafe aber den Führerschein wirst sicher nicht verlieren allerdings ein paar Monate den Schein Verlieren
also wenn du da sagst ich bin statt 60 80 gefahren aber es war keine absicht weil ich das 60er Schild nicht gesehen habe gibt es keine Strafmilderung weil das kann ja jeder sagen
...ist das die "vorgeworfene" Überschreitung oder die von Dir "am Tacho abgelesene"? Das ist nämlich noch mal ein Unterschied. Beim Vorwurf der Überschreitung um 21 Km/h in der Probezeit gibt es "Verlängerung" und sogar Fahrverbot!
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/geblitzt-probezeit/
Einspruch wird auch mit Super-Anwalt nichts bringen. Fakten sind Fakten...und "Uneinsichtigkeit" wird für Dich nichts positives bewirken....für den Anwalt schon. Denn ihn wirst Du in jedem Fall bezahlen müssen.
(Bin beruflich auf den Führerschein angewiesen)
...ganz heißer Tipp, da Dir das ja offensichtlich bewusst ist: Einfach an Verkehrsregeln halten hilft, den Führerschein zu behalten.
Ich gehe davon aus, da mein Tacho bestimmt auf 58 km/h war. Mit Absicht hab ich das ja nicht gemacht. Es war eine neue Baustelle und ich war morgens sehr müde. Erwischt hat’s mich trotzdem.
...wichtig für Dich wäre vor allem, dass die "vorgeworfene Geschwindigkeit" nicht höher als 21 km/h drüber ist. Bei abgelesenen 58 (oder mehr?) km/h sehe ich dafür in einer 30er Zone allerdings schwarz. Wie erwähnt: Einspruch wird es nicht verbessern...auch nicht vom weltbesten Anwalt. Denn den Fakten kann auch der nichts entgegen setzen. und die Messungen sind nun mal sehr zuverlässig und somit rechtssicher.
Ja, du behälst den doch, du musst nur eine Nachschulung machen.
Alles easy, halte 5x200€ Scheine bereit.
Ja, aber 1000 Euro bezahlen ist jetzt auch nicht so das Gelbe vom Ei.
Ja und warum meinst du, dass du mit einem Einspruch durchkommst?
Messfehler, fehlerhafter Bußgeldbescheid. Irgendwas muss es doch geben. Genau danach frage ich ja.
Ja, wenn das objektiv ist, kommt man damit durch.
Geh zum Anwalt, der fragt die RSV auf Deckung an und wenn die deckt, mach halt.
Bist du besoffen?