Darf ich hier von 19-6 Uhr frei Parken?
3 Antworten
Hi
Also in den gekennzeichneten Fläche darfst du Parken für max. 2h an den Werkstagen. Sonst außerhalb dieser Zeiten darfst du auch parken aber mehr als 2h und auch nur in den gekennzeichneten Flächen.
:)
Hier wurde mal wieder versucht, zwei Zusatzeichen miteinander zu kombinieren – zu erkennen an der überlappenden Anbringung. Ist natürlich so nicht vorgesehen, aber dennoch ist eigentlich klar, was gemeint ist.
Es handelt sich hier um eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot. Es gilt also ab dort in allen Straßen, bis es wieder aufgehoben wird (Zone Ende).
Es gibt jedoch gekennzeichnete Flächen, in denen das Parken erlaubt ist – werktags tagsüber allerdings nur bis zu zwei Stunden (mit Parkscheibe).
Demzufolge – da die zeitliche Einschränkung nur für die Parkscheibe gilt – ist das Parken außerhalb dieser Zeiten – innerhalb der gekennzeichneten Flächen – ohne Parkscheibe erlaubt.
In gekennzeichneten Flächen.. und nur dort. Sonst eben: Parkverbot.
Parken kann man es wohl nicht wirklich nennen. Es ist halt ein eingeschränktes Halteverbot und kein absolutes Halteverbot.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/halteverbot/
§ 12 Absatz 2 StVO:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Ist ziemlich klar.
Parkverbot, außer zum Be-/Entladen bzw. Ein-/Aussteigen.
Wenn es länger als drei Minuten ist, ist es parken. Wenn es kürzer ist halten.
Unterschied zwischen Halten und Parken
Was ist, rechtlich betrachtet, der Unterschied zwischen Halten und Parken? Das Parken eines Fahrzeugs wird in §12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so definiert: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Beim Halten wird die Fahrt nur unterbrochen und das Fahrzeug nicht verlassen.
Nein. Eingeschränktes Halteverbot