Darf ich den Gehweg überfahren?

Isuzu189  12.07.2024, 10:06

Wo willst du denn da exakt rein ? Wieso hat das privat Grundstück sonst keinen Zugang bzw. ist das denn ein ausgewiesener Parkbereich?

Chris881121 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 10:08

Genau vor dem Fenster

KevinHP  12.07.2024, 10:41

Die Frage wird wohl eher sein, ob du da parken darfst oder?

Was steht im Bußgeldbescheid für ein Verstoß drin und welche Rechtsgrundlage?

Chris881121 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 11:04

Überfahren des Gehweges

5 Antworten

Überfahren des Gehweges

Dann ist hier tatsächlich eher die Frage, ob es "dein Grundstück" ist. Denn wenn das deine eigene Stellfläche ist, die nicht zur Stadt gehört, dann darfst du dort auch dein Fahrzeug abstellen (außer es ist gesondert geregelt). Dementsprechend musst du da auch irgendwie hinkommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Laut diesem Beitrag hat das OLG Hamburg 1985 geurteilt, dass man zum Erreichen eines Grundstücks den Gehweg auch dann überfahren darf, wenn der Bereich nicht als Zufahrt ausgestaltet ist.

Bild zum Beitrag

Der dunkelgraue Bereich an der Hauswand unter dem Fenster ist Dein Privatgrundstück (gelbe Markierung)?

Und da ist doch eine Absenkung des Bürgersteigs (rote Markierung)?

Dann wüsste ich nicht, wieso Du ein Ticket bekommst, wenn Du da auf Deinem Privatgrundstück parkst und dazu dort über die Absenkung des Bürgersteigs (anscheinend ja die „Auffahrt“) hin fährst.

Ich würde das mal mit dem Ordnungsamt klären.

 - (Bußgeld, Verkehrsregeln, Parkverbot)

Chris881121 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 10:35

Genau so wie du es Markiert hast ist das. Gelb Parken rot abgesenkter Bordstein. Das privat Grundstück gehört meinen Vermieter.

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Waldmensch70  12.07.2024, 10:36
@Chris881121

Ist jetzt nur die Frage, ob die Absenkung da an der Ecke wirklich eine „Auffahrt“ ist oder ob sie für die Leute da ist um dort die Straße zu überqueren.

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KevinHP  12.07.2024, 10:40
@Waldmensch70
Ist jetzt nur die Frage, ob die Absenkung da an der Ecke wirklich eine „Auffahrt“ ist oder ob sie für die Leute da ist um dort die Straße zu überqueren.

Auf jeden Fall zweiteres, denn eine Absenkung zu einer Einfahrt wäre nicht so schmal.

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Das ist eine schwierige Situation. Du solltest beim Ordnungsamt klären lassen, ob es sich bei der Fläche um einen offiziellen Stellplatz (zum Parken) handelt. Vielleicht kannst Du ja auch beantragen, daß die Fläche als Stellplatz ausgewiesen wird.
Wenn nicht, dann hast Du die Bußgeldbescheide zu Recht bekommen.

Wenn das dort hinten dein Parkplatz ist, dann ja.

lg