Darf ein privat genutzter Keller am Allgemeinstrom angeschlossen sein?

4 Antworten

Zunächst mal: Wozu habt ihr in einem 3-Fam.-Haus eine Hausverwaltung?? Die kostet mit Sicherheit mehr als der Strom in diesem Kellerraum. Und zu dem Problem Hobbykeller folgendes: Es ist kein Hexenwerk, in diesem Raum einen Zwischenzähler zu installieren. Der macht dann bei der Abrechnung ein wenig mehr Arbeit, aber damit ist das Problem aus der Welt. Andererseits muß in Betracht gezogen werden, wie intensiv dieser Keller genutzt wird, und ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt. Im Übrigen hat die Hausverwaltung die Anweisungen des/der Eigentümer umzusetzen. Wenn nicht, dann tschüss adieu. Siehe ganz oben.

Ich wohne ebenfalls als Eigentümer in einer WEG. Ich kenne es nur so, daß z.B. im Waschkeller die Waschmaschinen an das Stromnetz des einzelnen Eigentümer angeschlossen sein muß. Dasselbe müßte auch für Euren Fall zutreffen.

Vorschlag: Auch beu Euch muß es eine Eigentümerversammlung geben. Lasse diesen Punkt bei der nächsten Versammlung auf die Tagesordnung setzen. Dieses Recht hast Du. Und dann muß auch ein Beschluß gefasst werden.

Wir wohnen als Eigentümer in einem 3-Familienhaus.

Eigentumswohnungen?

dass der Stromverbrauch dieses Hobbykellers über den Allgemeinstrom abgerechnet wird.

Das ist natürlich nicht zulässig, wenn die Kosten des Allgemeinstroms über einen Zähler abgerechnet und auf Eigentümer respektive Mieter umgelegt werden. Bei einer Strompauschale ohne Abrechnung wärs noch egal.

Es fragt sich aber, ob diese Kosten im Jahr Cent-Beträge übersteigen und man pragmatisch gesehen wirklich etwas unternehmen muss.

Das zählt als Stromdiebstahl und wird entsprechend bestraft.

Mit der Vermieterin klären, Rückzahlungen fordern. Sonst Anzeige.

Ganz einfach.