Der Brief wurde dort eingescannt und geht nun weiter im Verteilungsweg.

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Du kannst ja erst einmal hin gehen. Geht es Dir dann noch immer nicht besser, gehst Du von der Schule aus zum Arzt.

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Frage doch mal bei Eurer örtlichen Musikschule nach. Manchmal haben die Schüler, welche das Hobby aufgeben oder sich eine qualitativ bessere Geige kaufen (wollen). Hier kann die Musikschule möglicherweise vermitteln und Dir Ratschläge geben, worauf Duch zu achten hast.

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Nein, das kannst Du leider nicht so ohne weiteres feststellen. Denn die Batterien für die Kamera sind (leider !) im Sofortbild-Film integriert. Es sind also Einweg-Batterien, mit dem die Polaroid-Kamera funktioniert. Und ohne Film hast Du somit keine Batterien zum Ausprobieren.

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Wenn schon, dann machst Du nur außen auf den Umschlag eine passende Briefmarke drauf.

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Ja sicher entstehen Dir beim Kauf einer Eigentumswohnung Kosten, die Du als Eigentümer bzw. Vermieter tragen mußt! Zum Beispiel Kosten für Notar, Amtsgericht (Grundbuchein- tragung), Grunderwerbssteuer usw.! Die kannst Du auch nicht auf einen Mieter (auf die Miete) umlegen, wenn Du vermieten willst!

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Ob Du einen Kredit über 160 € bekommst, ist fraglich. Denn die Banken fangen in der Regel erst mit vierstelligen Beträgen an. Hier gibt es meiner Meinung nach aber 2 Möglichkeiten. Entweder sprichst Du mal mit Deiner Bank, ob Du Dein Konto überziehen kannst. Oder - was natürlich deutlich einfacher und finanziell günstiger wäre - Du fragst mal Deinen Fahrlehrer, ob Du Ratenzahlung machen kannst, zum Beispiel monatlich 40 €.

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Die gesetzliche Gewährleistungspflicht (NICHT Garantie !) beträgt in Deutschland grundsätz- lich 2 Jahre. Wobei nach 6 Monaten die Beweisumkehr eintritt. Innerhalb der ersten sechs Monate geht der Gesetzgeber davon aus, daß der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Nach 6 Monaten (bis 2 Jahre) mußt Du (!) beweisen, daß der Mangel bereits seit Beginn bestanden hat.

Wohlgemerkt - das ist die gesetzliche Gewährleistung. Eine Garantie ist immer freiwillig und kann daher auch länger dauern.

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Entweder läßt Du es so lange drauf, bis der (erste) Schnee kommt und das Gesteck über- decken würde, es also nicht mehr sichtbar wäre. Oder wenn es vorher nicht mehr gut aussieht, dann weg damit. Das legt aber ansonsten eigentlich jeder für sich selbst fest.

Ich selber habe das Gesteck vom letzten Jahr witterungsbedingt erst im neuen Jahr entfernt. Und da waren bestimmt noch auf 15-20 % aller Gräber Gestecke drauf.

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Wenn Du dort häufiger bestellst, hätte ich mir vom Pizzaboten kurz bestätigen lassen (mit Name und Unterschrift), daß Du noch 4 € von ihm bzw. von diesem Pizza-Service bekommst. Hätte er Dir bei der nächsten Lieferung diese 4 € wieder nicht geben können, hätte ich den Betrag von Deiner Zahlung abgezogen.

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Du könntest Dir für diese überschaubare Zeit eine Arbeit bei einem Unternehmen für Zeitarbeit suchen. Das hat für Dich 2 Vorteile. Einerseits bist Du in der Sozialversicherung drin (Krankenkase, Rente) und verdienst Dir etwas Geld dazu. Andererseits kannst Du erste Erfahrungen in der Berufswelt machen. Vielleicht kannst Du ja - nach Absprache mit der Zeitarbeitsfirma - bereits in dem Bereich Erfahrungen sammeln, wo Du eine Ausbildung machen willst.

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Er darf diese Stornokosten nur dann berechnen, wenn er die Ferienwohnung nicht anderwertig vermieten kann. Er hat aber noch 8 Monate Zeit, sich hier neue Mieter (Urlauber) zu suchen. Mit dieser Forderung kann er also einige Tage vor dem Zeitpunkt des Mietzeitraums kommen, wenn er bis gahin niemanden gefunden hat. Also würde ich erst einmal die Fordrung ablehnen - mit dem Hinweis, es sei noch genug Zeit, sich andere Mieter zu suchen.

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Die Verjährungsfristen aus diesen Forderungen betragen 3 Jahre, gerechnet vom Jakresende an (endet also am 31.12.).

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Unter Berücksichtigung des tatsächlichen Lagerbestandes, des Mindestbestandes, des täglichen Verbrauches (welcher sich u.a. aus den Verbräuchen der letzten Monate errechnet), der reservierten Menge aus dem Lagerbestand (z.B. für die Produktion), der Lieferzeit des Artikels sowie den bereits getätigten Bestellungen macht Dir das Warenwirtschaftssystem Deiner EDV einen Bestellvorschlag - den Du annehmen kannst oder auch nicht.

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