Allgemeinstrom zu hoch?

4 Antworten

Interessant wäre vor allem, auf welchen Zähler die Sauna läuft. Hier kommen ja in kurzer Zeit hohe Kosten zusammen. 700€ für den Allgemeinstrom sind nicht plausibel.

Die "harte Methode" wäre folgende (aber ich habe Dir das nicht geraten...): Man nehme einen Schuko-Stecker und baue eine Drahtbrücke in diesen ein. Stecker zuschrauben. Dann geht man damit in den Keller, setzt den Stecker an die Steckdose und haut ihn mit Schwung in die Dose. Logischerweise gibt es einen Kurzschluß, die Sicherung fällt, und alles, was jetzt keinen Strom hat, hängt da mit dran... Die Gefahr dabei ist, dass evtl. die Sicherung nicht fällt oder gar keine Sicherung existiert (soll es auch schon gegeben haben), dann fängt irgendwas an zu glühen... Diese Methode war zu Schulzeiten beliebt, wenn man verhindern wollte, dass der Lehrer den Polylux (Tageslichtprojektor) nutzt.

Eine derartige Zugänglichkeit des Allgemeinstroms ist abrechnungstechnisch sicherlich nicht korrekt.

Was jedoch nicht heißt, dass hier großartig Strom "geklaut" wird. Für den Betrieb einer Sauna reichen 700 €/a nämlich i.d.R. nicht aus. Insofern gehe ich davon aus, dass zumindest diese korrekt angeschlossen ist. Im Falle des Hobbykellers und der Souterrain-Wohnung (hat diese einen eigenen Zähler / sind diese nicht beschriftet?) wäre das allerdings noch zu prüfen.

Hier noch nicht genannt wurde die Frage nach der Heizungsart. Je nachdem, was hier zum Einsatz kommt, könnten die 700 €/a auch durchaus berechtigt sein. Und das muss/wird keine Wärmepumpe sein.

wenn es dunkel wird, dann nehme alle Sicherungen die vom Allgemeinzähler kommen raus, geht auch das Licht in der Souterrain Wohnung aus. hängt sie mit daran, dann Anzeige erstatten und das Geld zurück holen...

Über den sog. Allgmeinstrom, dieses Kostenart gibt es in der Betriebskostenverordnung gar nicht, dürfen nur Kosten der Beleuchtung umgelegt werden.

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten

die Kosten der Beleuchtung,

hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen;