Darf die Hausverwaltung einseitig einen TOP in dem Protokoll der ETV umändern, wie es eigentlich so nicht in der Versammlung besprochen wurde?

4 Antworten

Ein derartiges Protokoll sollte keiner (Beirat, Eigentümer) unterschreiben, bevor es nicht korrekt erstellt wurde

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

GutenAbend2023 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 17:30

Danke, und Nachzahlung müssen wir nicht leisten befor ie Rechtmäßigkeit einer sehr dubiosen Rechnung geklärt ist, oder?

Oder bin ich verpflichtet in diesem Status die Nachzahlung zu leisten?

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GGImmo  07.08.2024, 07:10
@GutenAbend2023

Kommt darauf an, was beschlossen wurde. Deine Frage bezog sich auf die Entlastung des Verwalters. Wenn die Abrechnung nicht genehmigt wurde, dann sind auch keine Saldenzahlungen fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes beschlossen

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GutenAbend2023 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 07:35
@GGImmo

Die Abrechnung wurde nicht genehmigt. Es wurde beschlossen nach Klärung aller offenen Fragen zu der Abrechnung diese und Entlastungdes hv im Umlaufverfahren per Mehrheitsbeschluss zu beschließen.

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GGImmo  07.08.2024, 13:50
@GutenAbend2023

Dann sind eventuelle Guthaben und Nachzahlungen auch nicht fällig. Ausnahme: die ETV hat eine bestimmte Fälligkeit vereinbart

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Strafanzeige wegen Betruges stellen, wegen der einen Rechnung da.

Kostet nix, passiert nix und gut.

Ey, ich bin so froh, dass ich der Verwalter bin.

Die Pisser machen mit euch, was sie wollen, das sind eigentlich eure Sklaven, ihr bezahlt sie.

Aber alle haben mit denen Probleme.


Immofachwirt  09.08.2024, 14:42

Du solltest hier den Fragesteller nicht in Schwierigkeiten bringen, wenn du nicht alle Fakten nicht kennst.

Strafanzeige wegen Betruges stellen, wegen der einen Rechnung da. Kostet nix, passiert nix und gut.

Das Gegenteil kann der Fall sein. In § 469 StPO ist geregelt, das auch bei einem außergerichtlichen Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlaßt worden ist, das Gericht dem Anzeigenden, nachdem er gehört worden ist, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen hat.

Davon abgesehen kann der Beschuldigte (Verwalter) eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung gem. § 164 Abs. 1 StGB stellen, was mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Und schlussendlich kann der Beschludigte eine Gegenanzeige wegen übler Nachrede gem. § 186 StGB stellen, was mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

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GutenAbend2023 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 17:28

Ich bin sooo wütend, so entse die versuchen uns zu erpressen.

Mir geht es um die Rechtsgrundlage, mit der ich da dem was schreiben kann..

Es ist so zum kotzen...

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Man kann Abrechnungen nicht mehr beschließen.

Beschlossen wird nur noch die Abrechnungsspitze, also das Ergebnis in Form von Unter- bzw. Überdeckung (früher Nachzahlung oder Guthaben genannt). Das Rechenwerk ist nicht Gegenstand der Beschlussfassung. Auch wenn Unklarheiten bei einer Rechnung vorhanden sind, spielt das für den Beschluss der Abrechnungsspitze somit keine Rolle.

Denn selbst wenn der Verwalter seinen Urlaub über das Konto eurer WEG bezahlt hat und diese Rechnung ordnungsgemäß als Kosten in die Abrechnung einstellt, ist die Abrechnung korrekt. Denn schließlich hat er alle Einnahmen und Ausgaben in der Abrechnung darzustellen und abzurechnen und zwar unabhängig davon ob die Ausgaben zu Recht getätigt wurden. Insofern entsprach euer aufschiebender Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Richtiger Weise habt ihr aber dem Verwalter wegen der ungeklärten Rechnung die Entlastung verweigert. Da gehört das Problem auch hin.

Deine Frage ob du das Protokoll unterschreiben sollst, ist nicht ganz klar.

Wenn der Tagesordnungspunkt in der Einladung benannt wurde, muss er auch zunächst so im Protokoll stehen. Das ist jedoch letztlich unwichtig (Formdümpelei), weshalb du in diesem Fall problemlos unterschreiben kannst.

Wichtiger ist, dass die von euch getroffenen Beschlüsse im Protokoll richtig wiedergegeben werden. Wenn das nicht der Fall ist, habt ihr einen Berichtigungsanspruch. In diesem Fall würde ich um Abänderung bitten und bis dahin nicht unterschreiben.

Wenn ihr die Abrechnungsspitze nur unter aufschiebender Bedingung (erst wenn Klarheit über die Rechnung besteht) beschlossen habt und die Bedingung noch nicht eingetreten ist, dann ist die Nachzahlung auch noch nicht fällig. Das ist auch dann der Fall, wie jetzt bei euch, wenn euer aufschiebender Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hat.

Schicke das Protokoll zurück mit den handschriftlichen Erklärungen dazu. Setze alle anderen Eigentümer davon in Kenntnis.


GutenAbend2023 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 07:43

Ja, wir wollen eine interne ETV einberufen im Haus.

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