Sonderumlage/Instandhaltungsrücklage WEG?

2 Antworten

Was bitte gibt es denn da von einem Eigentümer rumzuhühnern, wenn es einen diesbezüglichen Beschluss gibt?

Und anfallende Kosten hat ja, in meinen Fällen bisher immer, der beklagte Eigentümer zu bezahlen.

Und der Verwalter ist im Amt, hat also keine nennenswerte Fehler bisher abgeliefert, denn dann wäre er längst in die Wüste geschickt worden..

Was seine Fehlerchen, wenn es die denn wirklich gibt, mit einem aktuellen Beschluss eine Umlage betreffend zu tun haben, bleibt mir verborgen.

Was bitte habt ihr denn für einen Vorstand, das Gesetz kennt so einen Begriff gar nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

Du benögst einen rechtlichen Rat, den ich Dir nicht geben kann. Ich empfehle jedoch den Vorgang mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Am besten einen Fachanwalt für diesen Bereich. Dieser kann Dir die Rechtslage sicherlich gut erklären. Sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast, hole Dir Deckung. Viel Erfolg !