Sonderumlage/Instandhaltungsrücklage WEG?
Hallo,
Eine Sonderumlage/Instandhaltungsrücklage wurde von der WEG beschlossen über HV ... HV ist aber bisher negativ (auch falsche Abrechnungen etc.) aufgefallen und wurde auch von RA/v. Vorstand angeschrieben, insbesondere auch bzgl. dem Zurückbehaltungsrecht der sonderumlage ... HV schickt dennoch Schreiben heraus mit Zahlungsauffoderung und droht mit Anwalt. Der Anwalt/HV wird aber glaube ich von WEG bezahlt !
1. Muss ich sonderumlage nun zahlen oder kann ich zurückhalten? 2. kann Anwalt/beauftr. v.HV überhaupt gegen mich vorgehen, wenn aus WEG Konto bezahlt wird?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was bitte gibt es denn da von einem Eigentümer rumzuhühnern, wenn es einen diesbezüglichen Beschluss gibt?
Und anfallende Kosten hat ja, in meinen Fällen bisher immer, der beklagte Eigentümer zu bezahlen.
Und der Verwalter ist im Amt, hat also keine nennenswerte Fehler bisher abgeliefert, denn dann wäre er längst in die Wüste geschickt worden..
Was seine Fehlerchen, wenn es die denn wirklich gibt, mit einem aktuellen Beschluss eine Umlage betreffend zu tun haben, bleibt mir verborgen.
Was bitte habt ihr denn für einen Vorstand, das Gesetz kennt so einen Begriff gar nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo,
Du benögst einen rechtlichen Rat, den ich Dir nicht geben kann. Ich empfehle jedoch den Vorgang mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Am besten einen Fachanwalt für diesen Bereich. Dieser kann Dir die Rechtslage sicherlich gut erklären. Sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast, hole Dir Deckung. Viel Erfolg !