Darf die Agentur für Arbeit Urlaubsgeld von meinem ehemaligen Arbeitgeber komplett einbehalten?


05.03.2020, 14:20

Verlängert sich mein Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum der Aussetzung?

7 Antworten

Wenn Dein Urlaub abgegolten, Dir also das Urlaubsentgelt (also die Bezahlung für den Urlaub) ausgezahlt wurde, weil Du den Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen konntest, dann verschiebt sich der Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeldes um die Dauer des abgegoltenen Urlaubs, die Bezugsdauer wird also nicht verkürzt, oder aber das Urlaubsentgelt steht der Agentur für Arbeit zu, wenn Du bereits Arbeitslosengeld erhältst.

Das wird offensichtlich zwar von vielen Betroffenen als "ungerecht" empfunden, ist aber logisch, weil Dir für die Zeit, für die Du das Urlaubsentgelt erhältst, nicht auch noch zusätzlich Arbeitslosengeld zusteht - und es ist selbstverständlich auch gerecht gegenüber denjenigen Arbeitslosen, die ihren Urlaub noch bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nehmen konnten und nicht in den Genuss einer solchen "doppelten Leistung" kämen.

Würde sich der Beginn Deines Bezugs von Arbeitslosengeld um die Zeit des ausgezahlten Urlaubs verzögern, würdest Du sozusagen "bezahlten Urlaub" nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses machen; da das bei Dir nicht der Fall ist - Du erhältst das Arbeitslosengeld ja bereits - steht das Urlaubsentgelt selbstverständlich der Agentur für Arbeit zu.

Urlaubsgeld - als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers - würde dir natürlich uneingeschränkt zustehen.


misshippie 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 16:35

Danke für die ausführliche Antwort. Natürlich geht es nicht darum "doppelt abzukassieren". Wenn die ausgesetzte Zeit später rangehängt wird, ergibt es für mich auch einen Sinn.

Nochmals vielen Dank

Wenn sich durch die Auszahlung die gesetzliche Kündigungsfrist verringert hat, dann darf es voll angerechnet werden, weil du dann früher ALG - 1 bezogen hast, als es bei korrekter Kündigung der Fall gewesen wäre.

Dann muss sich dein ALG - 1 Anspruch natürlich auch in die Zukunft verschieben und zwar um die Tage, für die du deine Auszahlung für nicht zustehenden Urlaub bekommen hast.

Denn hättest du den Urlaub genommen, dann hätte man dich erst später kündigen können, damit die Kündigungsfrist eingehalten werden konnte.

Wenn du AlG 1 empfängst, wird dein Leistungsanspruch ausgesetzt für die Zeit. So als ob du deinen Urlaub vorher noch nehmen könntest. Dann beginnt der Leistungsanspruch eben erst DANACH.

Anders als bei einer Sperre geht dir der Anspruch aber nicht verloren, sondern verschiebt sich nur nach hinten.


misshippie 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 15:34

Herzlichen Dank für die Antwort :)

Fuer die Zeit, fuer du die Urlaubsabgeltung erhaeltst (das ist kein Urlaubsgeld!), steht dir natuerlich kein ALG zu. Sonst waere die Zeit ja doppelt bezahlt.


misshippie 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 14:13

Ich konnte den Urlaub nicht nehmen, da ich krank geschrieben war...auch noch während der Kündigungszeit. Rein theoretisch müsste ich doch dann aber länger Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen können, da ja mein Arbeitgeber praktisch die Zahlung für in meinem Fall sechs Wochen übernimmt.

DerCaveman  05.03.2020, 14:16
@misshippie

Die Urlaubsabgeltung erhaeltst du dafuer, dass du den Urlaub nicht nehmen konntest. Du nimmst den (bezahlten!) Urlaub also quasi erst nach der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses. Ein Anspruch auf ALG entsteht erst nach Ablauf des fiktiven Urlaubs. Der Bezugszeitraum beginnt aber auch erst dann und wird nicht um die Zeit des fiktiven Urlaubs gekuerzt.

Erkundige dich mal bei einen anwalt oder der Gewerkschaft den das Gesetz ist von 2012 worauf man sich bezieht und beim überfliegen stand da nichts wie es wegen einem Krankheitsfall ist!