darf der Staat denn Familien überhaupt abschieben, denn ein Grund, im gewünschten Land zu bleiben, findet sich ja nach derzeitigem Recht immer?

7 Antworten

Hallo

Nun ja, das Asylrecht basiert auf dem Schutz von Menschen, die vor Verfolgung fliehen, sei es aufgrund von Krieg, politischer Verfolgung, Rassismus oder anderen Formen der Unterdrückung. Es ist nicht ausschließlich auf Kriegssituationen beschränkt, sondern umfasst verschiedene Formen von Gefährdung und Menschenrechtsverletzungen. Darüber hinaus müssen aber auch gewisse zusätzliche Voraussetzungen gegeben sein - sind diese nicht gegeben ist der Staat berechtigt, die betroffene Person auszuweisen.

Herzlich ❤️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Master of Law

Es gibt ja auch auch Geflüchtete, die nicht aus Kriegsgebieten kommen und möglicherweise nur so tun als ob. Diese haben normalerweise kein Bleiberecht. Bei Familien (vor allem mit Kindern) finde ich es aber gut, wenn man da ein Auge zudrückt.

Eben nicht, da gibt es bestimmte Kriterien, wenn die nicht erfüllt werden, wird man abgeschoben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahren in dem Bereich unterwegs

Du sprichst also einem souveränen Land das Recht ab zu bestimmer, wer in ihm wohnen kann und wer nicht?

Das wäre aber neu, oder?


Stellwerk  17.01.2024, 11:43

"Das wäre aber neu, oder?"

Jupp, wenn das Land internationale Abkommen abgeschlossen hat, gibt es durchaus andere Rahmen.

Skywalker17  17.01.2024, 12:39
@Stellwerk

Das ist aber sehr allgemein.

Wir nehmen Asylberechtigte auf. Gegen die hat ja keiner was.

Es geht um die Migranten die kein Asylrecht haben und kein Visum mit Arbeitserlaubis.

Die wollen wir nicht. Nur leider können wir die nicht mehr zurückschicken und sind gezwungen sie zu versorgen, weil sie keine Papiere vorzeigen und sich weigern zu sagen aus welchem Land sie kommen.

Das erzeugt grossen Unmut bei den Europäern und Deutschen und zwar nicht nur bei der AfD. Aus der Mitte der Bevölkerung.

zuerst einmal aus Kriegsgründen hier, weil das Asylrecht ja auf Kriegsgründen und Vertreibung aufbaut

Wo hast du das denn her? Das ist natürlich falsch. Nach dem GG hätte nur unter 1% Anspruch auf Asyl


neinxdochxoh  14.12.2023, 12:19

Kann ich bestätigen. Es sind jedes Jahr zwischen 1 und 2 %, die vom BAMF anerkannt werden.

toni6970  17.12.2023, 22:34
@tanztrainer1

Das ist das Problem, wenn man informiert durch die Welt geht.

Es besteht ein Unterschied zwischen Asylrecht nach GG und nach den Genfer Flüchtlingskonvention, die in ihren Ursprung eigentlich nur für Europäer gilt und sowieso nicht für jeden Glücksritter auf den Planeten.

tanztrainer1  17.12.2023, 22:46
@toni6970

Die Anerkennungsquote liegt trotzdem höher als nur bei 2 %, auch wenn Du das jetzt nicht wahrhaben willst.

Dass das Asylrecht nur für Europäer gelten soll, steht aber nicht in unseren Gesetzen!

bachforelle49 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 12:36

ein Konjunktiv, und es fehlt das Adverb "nur" - was sind die anderen 99 % denn dann, denn Flüchtlinge werden nunmal grammatisch mit Asyl verbunden (?!)

toni6970  14.12.2023, 12:39
@bachforelle49

Die Anderen sind angeblich nach den Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen. Und haben das Land wieder zu verlassen. Leider begehen die deutschen Regierenden seit Jahren Rechtsbruch.