Vermieter ist mit dem Streichen nicht zufrieden, kann er Kaution einbehalten?
Hallo,
ich musste beim Auszug die Wohnung streichen. Bei der Abmahnung meckerte der Vermieter und meinte, dass das nicht gut sei. Den Zettel, den ich für die Kaution brauche, um sie abzuholen, hielt er bei sich und wollte erstmals überlegen ob der mir die gibt oder nicht.
gestrichen habe ich in neutralem Weiss.
ich bin zwar kein Malermeister, habe aber meiner Meinung nach gut bzw. Im schlimmsten Fall in Ordnung gestrichen.
kann der Vermieter jetzt meine Kaution einbehalten? Was sollte ich jetzt tun?
Wie kann ich mich wehren? Da müsste doch eine 3. unabhängige Person kommen und das beurteilen, oder?
2 Antworten
Du hast ein Recht auf eine Nachbesserung. Er soll dir mitteilen, womit er nicht einverstanden ist.
Ja, es ist erlaubt die Wohnung selber zu streichen. Aber die Qualität kann man hier natürlich schlecht beurteilen bzw. ob nun du oder dein Vermieter recht hast. Wenn du es gut gemacht hast, muss er sich damit zufriedengeben und dir die Kaution zurückerstatten.