Vermieter ist mit dem Streichen nicht zufrieden, kann er Kaution einbehalten?

2 Antworten

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Du hast ein Recht auf eine Nachbesserung. Er soll dir mitteilen, womit er nicht einverstanden ist.

Ja, es ist erlaubt die Wohnung selber zu streichen. Aber die Qualität kann man hier natürlich schlecht beurteilen bzw. ob nun du oder dein Vermieter recht hast. Wenn du es gut gemacht hast, muss er sich damit zufriedengeben und dir die Kaution zurückerstatten.