Wbs wohnung und kaution?
Wir sind damals in eine Wohnung mit Wbs Schein gezogen und irgendwann wurde die Vermietung gewechselt so das es keine wbs schein Wohnungen sind und nun sind wir vor kurzem ausgezogen.
Nun zu meiner Frage ich hab irgendwo mal gelesen das für sozialwohnungen die Kaution nicht einbehalten werden kann für noch ausstehende Betriebskosten, stimmt das oder ist das falsch?
Falls es richtig wäre wie verhält sich das durch den Wechsel der Vermietung, da es keine sozialwohnungen sind?
Wir haben schon eine teilzahlung der Kaution erhalten und haben der Vermietung auch schon höflichst drum geben uns den Rest auch noch auszubezahlen aber bisher kam keine Reaktion oder Geld. Da wir bisher bei keiner Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung hatten, sondern immer nur Guthaben im 3 stelligen Bereich, wäre es doch dann nichts rechtens noch was einbehalten zu wollen oder?
1 Antwort
Der Zurückbehalt eines angemessenen Teiles der Kaution für den Fall einer möglichen Nachzahlungsforderung aus der noch ausstehenden BK-Abrecnung ist nur dann angesagt und zulässig, wenn in der Vergangenheit Nachzahlungen gefordert wurden. Da das bei dir nicht so war, hast du Anspruch auf volle Rückzahlung. Deshalb: Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung bis 15. Mai mit der Ankündigung, das du bei Verzug Rechtsmittel einlegen wirst wegen Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB.