Blitzerfoto trotz geschlossener Augen zulässig?

6 Antworten

Aber ja.

Man erkennt sicherlich das Kennzeichen und dein Gesicht.

Da ist es unerheblich, ob die Augen zu sind "oder der Mund offen".

Du solltest übrigens besser die Augen offen haben beim Fahren, dann erkennst du auch Geschwindigkeitsbegrenzungen. 😁

Ich bin mir sicher, man kann Dich auch mit geschlossenen Augen eindeutig identifizieren.. Also ja.

Selbstverständlich Du hättest auch eine Sonnenbrille tragen können.

Du müsstest Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und beweisen, dass du nicht die Person bist, die auf dem Foto zu sehen ist.

Zunächst mal herzlich willkommen bei uns und schön, dass wir dir schon bei deiner ersten Frage helfen dürfen....

Natürlich ist das Foto in dem Anhörungsbogen, den du "Blitzerbrief" nennst, zulässig.

Das Foto in dem Schreiben ist zwar von schlechter Qualität, zeigt das Gesicht und KFZ-Kennzeichen und dient einfach dazu, dem Fahrzeughalter, der das Schreiben ja bekommt, zu ermöglichen, festzustellen, wer gefahren ist, wenn er es nicht selber war.

Das Foto, das der Bußgeldstelle vorliegt, hat natürlich eine wesentliche bessere Auflösung/Qualität - geschlossene Augen stören also absolut nicht.

Solltest du öfter zu schnell fahren, die Kollegen das per Laser Patrol ("Radarpistole") feststellen und dich deshalb anhalten, machst du spätestens dann die Augen wieder auf....

Ich hoffe, ich konnte dir helfen...

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Man soll Dich am Gesicht erkennen, und nicht an Deiner Augenfarbe.
Und ja. Der Bußgeldbescheid ist zulässig!