Blitzerbescheid ohne Toleranzabzug?
Ich wurde geblitzt und soll 12 km/h zu schnell gewesen sein. In dem Bußgeldbescheid wird aber kein Toleranzabzug angegeben, ist dieser nicht aufgrund von Messunsicherheiten am Gerät, ungenaue Tachoanzeige Pflicht? Im Internet finde ich auf einschlägigen Seiten leider keine richtige Antwort zu dieser Geschichte. Ist der Bescheid fehlerhaft wenn die Polizei keinen Toleranzabzug vornimmt?
Hier der besagte Absatz. Es wurde kein Toleranzabzug vorgenommen
5 Antworten
Da steht doch "festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug):
(Also ausformuliert: Die bei dir festgestellte Geschwindigkeit, nachdem eine Toleranz abgezogen wurde beträgt 112 km/h.)
Direkt in der 3. Zeile.
Hat also alles seine Richtigkeit.
Die Form ist nicht zwingend vorgeschrieben, wobei ich es tendenziell auch eher so kenne wie du.
Im Satz davor steht der Vorwurf, der dir gemacht wird - 12 km/h zu viel. Da ist die Toleranz schon abgezogen. Also alles formell richtig.
Eine ungenaue Tachoanzeige unterliegt Deiner Verantwortung. Dazu müsstest Du Dich an Deinen Hersteller wenden.
Setze bitte das Schreiben hier ein, selbstverständlich mit geschwärztem Bild, Kennzeichen und persönlichen Daten.
Tacho zeigen nie die genaue Geschwindigkeit an. Es gibt immer Abweichungen und dafür gibt es den Toleranzabzug unter anderem
Nein, Tachos werden vom Hersteller so justiert, dass sie immer mehr anzeigen, als Du eigtl fährst. Der Toleranzabzug sind nur Messetoleranzen der Geräte.
Es steht doch explizit drin: Nach Toleranzabzug.
Aber generell:
Es gibt einige Messmethoden, bei denen es keine Messtoleranz gibt, weil die technisch bedingt immer eindeutig messen.
Der ist dann wohl in dem Vorwurf schon gemacht worden.
Lies mal genau das Schreiben, ob da steht: abzüglich Toleranz.
Wird aber dann nicht immer die gesamt überschrittene Geschwindigkeit angezeigt und dann im Nachgang "abzüglich Toleranz" die zu belangende Geschwindigkeit? Sprich erst 12 kmh und nach Toleranz 9?
Nö, ich hatte letzens ein Schreiben vom Kreis Plön, wo drinstand: Ihnen wird abzüglich Toleranz eine Überschreitung von...vorgeworfen.
Toleranzabzug muss auch sein. Je nach Messmethode ist die festgelegt.
Also lies nochmal Dein Schreiben genau. Da ist sicherlich was diesbezüglich angegeben.
Da steht es doch schwarz auf weiß.
Okay verwirrend ist für mich dann, wieso in dem Satz davor geschrieben wird: Sie überschritten um 12 kmh und dann danach, nach Toleranzabzug 12 kmh. Ich kenne es so, das zB: Überschrittene Geschwindigkeit ist 16 kmH, nach Toleranzabzug 13 kmh. Da wird das ausgeschrieben.