Besitzer des Rüden bei Deckung Anspruch auf Mitsprache?

4 Antworten

Rechtlich ist das Ergebnis des ungeplanten Deckaktes Eigentum deiner Mitbewohnerin. Dass ihr euch die Kosten teilt, ändert daran nichts. Eine entsprechende Regelung hättet ihr treffen müssen, als ihr über die Kostenaufteilung gesprochen habt. Ein wie auch immer geartetes Besuchsrecht hat letztlich keiner von euch.

Warum habt ihr die Hündin nicht direkt zum Tierarzt gebracht und die Trächtigkeit verhindert?

Was genau habt ihr abgesprochen? Du wirst sicher kein Gesetz zu einer solchen Begebenheit finden.

Rechtlich gehören die Welpen nun einmal dem Eigentümer der Hündin. Die Pflicht eines Rüdeneigentümers beläuft sich bei einem unbeabsichtigten Deckakt (wenn es sich nicht um eine prämierte Zuchthündin handelt), auf die Hälfte der Kosten für eine Trächtigkeitsunterbrechung.

Wenn ihr keine klaren Absprachen zustande bekommen habt und auch jetzt scheinbar nicht dazu in der Lage seid, dann würde ich an deiner Stelle keine Zahlungen mehr leisten. Diese würde ich von ganz klaren Absprachen abhängig machen.

Was ist denn z.B., wenn die Welpen verkauft werden und innerhalb von 2 Jahren aufgrund von Erbfehlern oder Aufzuchtfehlern tierärztlich behandelt werden müssen? Und die Käufer ihre Rechte kennen und diese Kosten beim Verkäufer wieder einfordern? Wie habt ihr das geregelt? Oder oder oder ....

Mit solchen Vermehrungen kann man in Teufels Küche kommen ....


cg1967  25.06.2020, 02:44
Die Pflicht eines Rüdeneigentümers beläuft sich bei einem unbeabsichtigten Deckakt (wenn es sich nicht um eine prämierte Zuchthündin handelt), auf die Hälfte der Kosten für eine Trächtigkeitsunterbrechung.

Kannst Du dafür bitte die Rechtsgrundlage benennen? Danke!

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dsupper  25.06.2020, 08:33
@cg1967

Kann man im Grunde bei jeder Hundehalterhaftpflichtversicherung nachlesen, da auch solche Kosten für Rüdenbesitzer mittlerweile in die Versicherung inkludiert sind.

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TomRichter  25.06.2020, 16:49
@cg1967

Zum Deckakt gehören zwei Hunde und auch zwei Besitzer, die ihn nicht verhindert haben -> Schadensteilung.

Dazu Schadenminderungspflicht -> Abtreibung ist billiger als Welpen.

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cg1967  26.06.2020, 01:29
@TomRichter

Hm. Deckakt als Sachbeschädigung? Da sträubt sich mein Rechtsempfinden.

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TomRichter  26.06.2020, 02:14
@cg1967

Was sonst sollte der Anlass sein für irgendeine Zahlung? Alimente passen hier nicht ;-)

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cg1967  26.06.2020, 02:17
@TomRichter

Eben. Ich frage mich ja nach der Begründetheit des Anspruches.

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TomRichter  26.06.2020, 02:28
@cg1967

Hast Du Zweifel?

Da gibt es einige Urteile, bis zum BGH, m.W. hat nie jemand argumentiert, Schwangerschaft sei ja gar kein Schaden, sondern es ging um die Frage, wie sich die Haftung aufteile auf Schuld, Mitschuld und Gefährdungshaftung.

Selbst wenn der Rüde Hausfriedensbruch begeht, um an die Hündin zu kommen, schließt das ein 50:50 Schadensteilung nicht aus.

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TomRichter  26.06.2020, 02:50
@cg1967

Sorry, ich kann in keinem der beiden Links einen Hinweis darauf entdecken, dass ein Gericht das Vorliegen eines Schadens verneint habe. Im Gegenteil.

Erster Link, Absatz 2, Satz 1:

Die Rechtsprechung stuft einen unerwünschten Deckakt als Sachbeschädigung ein.

Zweiter Link, Abschnitt "Fazit", Satz 4:

Jener ungewollte Deckakt werde sodann als Sachbeschädigung gewertet.
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cg1967  26.06.2020, 02:58
@TomRichter
Eine Mitschuld der Hündin ist nicht ausgeschlossen
Viele Gerichte nehmen ein Mitverschulden des Hündinnenbesitzers an. Denn geht die Gefahr des unerwünschten Deckakts ausschließlich von der Hündin aus, so ist der Halter verpfichtet, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: z. B. die Hündin nicht frei / unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen und / oder sie sicher auf seinem Grundstück zu verwahren (vgl. auch LG Lüneburg, Az. 30340/91 und AG Daun, 3 C 436/95). Der BGH ging sogar so weit, dass er das Mitverschulden des Hündinnenhalters so hoch ansah, dass eine Schadensersatzpficht des Rüdenhalters verneint wurde. Denn jeder Hündinnenhalter müsse doch wissen, dass in der Zeit der Hitze Rüden angezogen würden. Sie seien daher zur Vermeidung eigenen Schadens nicht nur gehalten, sondern, falls er sie überhaupt ausführe, verpfichtet noch weitere Schutzvorkehrungen zu treffen, wie sie bei einer Hündin möglich seien, oder das Tier an einem Ort auszuführen, wo mit anderen Hunden nicht zu rechnen sei.
Dementsprechend müsse der entstehende Schaden so gering wie möglich gehalten werden.. Wenn dem nicht nachgekommen werde, so liegt eine Verletzung der Schadensminderungspflicht vor, sodass die Tierhalterhaftpflicht des Hundehalters des Rüden gänzlich entfalle. (so LG Kassel, Urteil vom 04.06.1981, 1 S 39/81)Folglich ist es wichtig für Halter einer läufigen Hündin auf diese zu achten und sie sinnvollerweise an der Leine zu halten. Ebenso muss bei einer eventuellen Trächtigkeit der Schaden gemindert werden im Sinne einer Abtreibung.(die Unterzeichnerin hält auch diese Auffassung für mehr als fragwürdig)
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TomRichter  26.06.2020, 12:43
@cg1967

Aber da bezweifelt doch niemand, dass ein Schaden eingetreten sei - es geht nur um die Frage, wer für diesen in welcher Höhe aufkommen muss. Dass Mitschuld zur Schadensteilung führt, und Verletzung der Schadensminderungspflicht zum Wegfall des Schadensersatzanspruches, ist ja keine Besonderheit der Tiere, sondern gilt allgemein beim Schadenersatz.

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Nein du hast absolut keine Rechte an den Welpen oder ähnliches.

Diese gehören dem Besitzer der Hündin.

Und ihr hättet beim Tierarzt die Trächtigkeit verhindern lassen können, also könnt ihr mir nicht sagen das es nicht doch irgend wie geplant war

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.

Csarasz  24.06.2020, 18:41

Als Besitzerin der Welpen ist die Besitzerin der Hündin aber auch alleine für die anfallenden kosten verantwortlich. Alimente gibts keine in der Hundehaltung.

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Tuechlein 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 18:59

Das war leider nicht meine Entscheidung, die Mitbewohnerin hätte sich aus gesundheitlichen Gründen für die Hündin dazu entschieden, die Welpen zu behalten.

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Goodnight  28.02.2021, 17:43

Ich hab diese Frage dem Tieranwalt Das Tier im Recht gestellt. Wenn man die Trächtigkeit mit einer Spritze beim Tierarzt verhindert gibt es keinen Schaden.
Wenn der Hündinnen Besitzer die Welpen austragen lässt und die Welpen verkauft gibt es keinen Schaden sondern Gewinn.

Wirkliche Schäden treten ein, wenn man einen Rüden fahrlässig oder mutwillig eine Zuchthündin decken lässt.

Wer eine läufige Hündin nicht sichert ist für den Schaden selber verantwortlich.

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Erstens wenn sie mit den Hunden gut umgeht ist es doch latte wer sich drum kümmert.

Zweitens im Gesetz werden sie oft als Gegenstände betrachtet und wenn man einen Gegenstand zu zweit kauft haben beide Anspruch.


Tuechlein 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 18:20

Es geht ja eher darum, dass wir die Welpen auch gerne Mal sehen wollen. Da sie es jedoch meinem Partner, der ja eig genauso Anrecht drauf hat, weil er zu mir gehört, den Besuch verbietet, würde ich gerne wissen, ob das rein rechtlich gesehen überhaupt in Ordnung ist.

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ewigsuzu  24.06.2020, 18:21
@Tuechlein

er hat kerinen Anspruch wenn er nichts zahlt, das ist egal ob er zu dir gehört. Aber du ganz ehrlich zahl einfach nix mehr lasst die Tante machen und egal. Tiere sind keine Spielzeuge und das dürfte dir klar sein.

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Tuechlein 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 18:23
@ewigsuzu

Das ist uns klar, die Kosten teilen wir zwei auch untereinander auf. Das Tiere kein Spielzeug sind, sollte auch klar sein. Die Welpen meines Hundes zu sehen ist doch wohl nicht zu viel verlangt.

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