Mein Rüde hat weibchen gedeckt... Besitzer verweigern welpe/Geld.
Mein Yorki Rüde hat ein Weibchen gedeckt. Vorab wurde mit den Besitzern des w ausgemacht das ich einen Welpen bekomme. (Leider nicht schriftlich, aber ich habe Zeugen, hatte damit bisher nie probleme). Das w hat 2 Welpen geworfen, einen wollten sie behalten. Da mein Neffe den Welpen bekommen sollte, hat er nach dem das weibchen geworfen hatte den Welpen auch schon öfter besucht sie haben sogar nach einem Namen gefragt damit sie ihn schon mal daran gewöhnen können. Jetzt stellen sich die Besitzer des w aber quer, wollen mir keinen Welpen mehr geben, bzw mich mit 50€ abspeißen. (werden üblicher weise für 350-400 € verkauft) Was habe ich jetzt für rechte? Gibts da irgendwelche Gesetze? Bringts was wenn ich zum Anwalt gehe? Danke...
10 Antworten
ein mündlich vertrag gilt normalerweise----- auch spe- ma von pferden wird verkauft........ der preis wird jedoch kaum höher also im wert des welpen ausfallen. ich würde sagen nimm die 50 und sei zufrieden....... tierarztkosten etc haben ja alles sie bezahlt. da beide wohl schon ne emotionelle bindung haben wäre es schwierig für ein gericht zu entscheiden.
sie haben für die Aufzucht von den zwei Welpen erhebliche Kosten gehabt - die leben und wachsen nicht von Luft und Liebe
- so ist das eben bei Hundevermehrern
Wahrscheinlich haben sie mit einem größeren Wurf gerechnet und wollen so jetzt noch was verdienen, denen würde ich aber einen Strich durch die Rechnung machen.
das muss man sich eben vorher überlegen bevor man mündlich verträge schliesst.
Danke!!! Denn genau das denke ich nämlich auch!
Ich gehe mal davon aus, dass die "Züchterei" nicht unter den Augen des VDH stattgefunden hat - Hundevermehrung also.
Wie stellst du dir das eigentlich vor - nur für das Decken einen Welpen zu bekommen - vor allen Dingen, wenn es nur zwei Welpen gab?
Den ganzen Aufwand und die ganzen Kosten, und die sind erheblich, bleiben beim Hündinnenbesitzer hängen und die staubst nur für ein wenig Beschäftigung deines Rüden einen Welpen ab?
Selbst im VDH bei geprüften Züchtern und bei hochprämiierten Rüden gibt es meist keinen Welpen als Decktaxe - sondern einen festen Betrag pro Welpe, der in das Zuchtbuch eingetragen werden kann. Und den Besitzern von prämiierten Zuchtrüden sind - bis der Rüde zuchtfertig war - zum Teil hohe Kosten (für den Besuch von z.T. weit entfernt liegenden Ausstellungen, tiermedizinischen Untersuchungen, etc.) entstanden.
Nimm die 50 Euro und sei froh ...
Hier geht es nicht um Vereine, Deckakte oder sonstwas, hier geht es um einen abgeschlossenen Vertrag!
Aber leider eben einen mündlichen und "wischi-waschi" abgeschlossenen Vertrag.
Als Eigentümer des Welpen muss er sich an allen Kosten beteiligen, die ab dem Decktag entstehen - so ist es rechtlich, wenn nicht im Vertrag ganz explizit ausgeschlossen.
Und "züchtet" man im VDH, dann gibt es eben ordentliche rechtlich einwandfreie Verträge
Mündliche Absprache gilt als Vertrag. Gut ist, dass Du Zeugen hast - denn sonst hättest Du keine Beweislage.
Damit kannst Du auf jeden Fall zum Anwalt gehen und wenn Du Rechtsschutz hast. kostet es Dich noch nicht mal was.
War es ein offizieller Wurf? Also mit Zulassung von z. B. vdH? Wenn ja, steht dort der Dad in den Papieren und somit ein weiterer Beweis. Ist aber eigentlich nicht nötig, da es einen mündlichen Vertrag gab und Du Zeugen hast.
Ab zum Anwalt.
Wenn Du Rechtsschutz hast - ab zum Anwalt u. als erstes fragen, ob der Rechtsschutz das übernimmt.
Wenn nicht, dann überlege es Dir gut, denn ein Anwalt kostet Geld und ob sich das lohnt ist fraglich.
Sollten die nach einem Anwaltschreiben nicht reagieren, ist es fraglich ob es ein Gericht bringt. Abgesehen, dass man nicht immer Recht bekommt - dauert es verdammt lange und dann ist der Welpe kein Welpe mehr.
ja, du hast ne mündliche absprache=vertrag
wenn du das beweisen kannst(schreibst du ja, du hättest zeugen), ist es 100% gültig
dann müssen sie dir den welpen geben oder ersatz für den welpen in geld
wenn das 350€ sind, dann müssen sie dir 350€ geben
So sieht das aus. Auch ein Händedruck kann als abgeschlossener Vertrag gelten und da da Zeugen hast stehen deine Chancen gut! ;)
... und was ist mit den Kosten, die der Welpe verursacht hat, bis er abgabefertig war - Futter für die Mutterhündin, Futter für den Welpen, Tierarztkosten und und und
Darüber hat er keinen Vertrag - darüber ist mit Sicherheit überhaupt nicht gesprochen worden ... aber auch diese Kosten sind angefallen
wenn darüber nicht gesprochen wurde, trägt der typ die halt
er hat gesagt, er gibt einen welpen fürs decken, das hat er zu tun
außerdem , ich bin nicht in der materie, aber ich denke, das würde er eh immer tragen, das ergibt sich so
Doch, der Vertrag war, für den Deckakt bekommt sie/er einen Welpen, ganz eindeutig.
Die angesprochen Kosten hätten da Erwähnung finden müssen, wurden sie wohl nicht.
Dann hätte es heißen müssen: Du bekommst einen Welpen gegen meine Selbstkosten.
Daher ist hier auch der Kaufpreis als Schadenersatz zu zahlen.
Man sieht, bei Verträgen immer auf die Feinheiten achten. ;)
Vollkommen richtig, so würde das wohl auch jeder Richter sehen.
Ja, genau, er bekommt einen Welpen - und damit gehört der Welpe ab dem Moment der Zeugung ihm. Und somit muss er als Eigentümer auch hälftig für alle anfallenden Kosten der Trächtigkeit, der Entbindung und der Aufzucht aufkommen - so einfach ist das nämlich!
Und die betragen mit Sicherheit 300 - 400 Euro
Für die Trächtigkeit schon mal gar nicht, selbst ein Mensch gilt rechtlich gesehen....
Für die Aufzucht, hier kommt es auf den Richter an!
Wenn überhaupt, gibt es hier nur einen ganz geringen Abschlag, hier wird das Rechtsgut gesehen, wie es normalerweise übergeben wird.
Aber dir muss ich wohl noch Gerichtsurteile raus suchen. ;)
Ich klinke mich hier aus, meine Meinung bwz. mein Rat, einen Anwalt aufsuchen, wenn er nicht einlenkt, habe ich vertreten.
Ein Vertrag bedarf keiner besonderen Form, kann man nachlesen!!
Bei mündlichen Verträgen sollte man natürlich Zeugen haben, wenn man die hat, gibt es an der Gültigkeit nichts zu zweifeln.
bei so einer Frage über sinnlose "Vermehrerei" regt euch doch nicht so auf.
Sollen die doch sehen wie sie zu dem , von ihren Hunden verdientem Geld / Welpen kommen.
So eine Vermehrung müßte meiner Meinung nach gegen Strafe verboten weren, solange die Tierheime so rappelvoll sind......
PUNKT::
Du hast das Recht auf Einhaltung des abgeschlossenen Vertrags, ganz eindeutige Sache, da du Zeugen hast. Wenn sie den Welpen schon verkauft haben, hast du das Recht auf den Kaufpreis.
Ohne Zeugen wäre das so ne Sache.....
Ja, die Anwaltskosten werden die zahlen.
Ok, ich korrigiere mich, sagen wir es mal so.
Zunächst ohne Anwalt schreiben.
Falls sie nicht einlenken, klagen.
Bei einer Klage zahlt der Verlierer auch den Anwalt der Gegenpartei.
Nein, das ist eben im allgemeinen nicht so. Hier wird auf einen Welpen geklagt und die Kosten für den eigenen Anwalt lassen sich da nicht so einfach auf die Gegenseite umlegen. Behaupte also bitte nicht leichtfertig solche Sachen!
... und ob du den Prozess überhaupt gewinnen würdest, wäre noch die nächste Frage. Sie haben dir vllt. einen Welpen versprochen - aber ihr habt leider nicht darüber gesprochen, wer denn für die Aufzuchtkosten dieses Welpen aufkommt. Der Welpe gehörte (wenn der Vertrag rechtens war) - vom Moment der Geburt an dir - also musst du auch für sämliche Kosten, die für die Aufzucht entstehen, zahlen.
Das kann sich gut mit den 300 - 400 Euro wieder aufheben. Also wäre ich sehr sehr vorsichtig bei so einer Klage.
Bei einer Klage vor Gericht ist das halt mal so geregelt. ;)
Keine Sorge, ich behaupte nichts leichtfertig.
Kannst du nachlesen, ich werde es aber nicht für dich raussuchen.
Nein, das ist eben nicht so geregelt und nun höre bitte auf, hier Unsinn zu verbreiten.
... und ich weiß es aus persönlicher langjähriger eigener Erfahrung, dass es nicht so ist. Er hat wenig Chance vor Gericht
Sehe ich ganz anders, daher soll sie/er sich auch einen Anwalt nehmen, eine Erstberatung ist übrigens gar nicht teuer.
Da gibt es XXX ähnliche Fälle, da kann man fast sicher sein, wie der ausgehen würde.
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT0.html
In Deutschland, aber auch in anderen Ländern ist das ganz eindeutig geregelt.
Man sollte sich natürlich vorher erkundigen, ob der auch zahlungsfähig ist, sonst kann das in die Hose gehen...
Wie oft warst du vor Gericht, hast du die Aktenzeichen parat?
Gegen einen Anwalt ist ja erst mal nichts einzuwenden. Wie du schon sagst, ist eine Erstberatung nicht so teuer und man bekommt im Allgemeinen eine fundierte Antwort. Nur wird ein guter Anwalt vermutlich ganz stark von einem Prozess abraten.
Da ist gar nichts eindeutig geregelt, da es in einem solchen Fall selten ein glasklares Urteil geben wird. Meist enden solche Geschichten in einem Vergleich oder die Forderungen werden teilweise anerkannt, etc. pp. Es ist einfach absolut fahrlässig und falsch, dem Fragenden hier zu suggerieren, er bekommt in jedem Fall seine Anwalts- und Gerichtskosten zu 100 % zurück.
ps wenn sie den welpen weiter verkaufen----- würde ich wohl darauf klagen........