Beschwerde wegen Hund gerechtfertigt?
Erstmal an alle schöne Ostern.
Die Frage hört sich jetzt vielleicht etwas lustig und vor allem komisch an. Ich arbeite ja wie ihr bereits wisst in einen Supermarkt. Man darf da ja verständlicherweise keine Hunde mit rein nehmen. Eine Kundin von uns bindet solange ihren Hund draußen an. Also da wo die Einkaufswägen sind. Das ist zwar schon im Gebäude allerdings noch nicht im Verkauf. Es ist also eine Art Windfang.
Der Hund ist übrigens ein kleiner Hund. Allerdings bellt er die Kunden an. Wenn sie aus dem Aufzug kommen. Ich habe mir wirklich nie gedacht, dass sich deshalb mal ein Kunde beschweren würde. Vor kurzem hat sich allerdings wirklich ein Kunde bei mir deshalb beschwert. Er war richtig sauer. Gut man erschreckt sich vielleicht wenn auf einmal ein Hund bellt. Allerdings können wir und natürlich auch ich nichts dafür. Oder war das wirklich gerechtfertigt.
9 Antworten
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Wenn man sich belästigt fühlt finde ich schon, dass man sich beschweren darf. Der Hund hat andere Menschen nicht zu belästigen. Auch ein kleiner Hund nicht.
Was wäre wohl aus der Situation geworden, wenn es kein 3 Kilo Yorkie sondern 80 Kilo Landseer gewesen wären?
Abgesehenen davon, finde ich es eh grenzwertig, Hunde unbeaufsichtigt irgendwo anzubinden. Eine Supermarktkette in den Niederlanden hat abschließbare, klimatisierte Hundeboxen vor ihren Filialen. Find ich wesentlich besser, als die Haken an machen deutschen Läden.
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Ich fühle mich von Babygeschrei und lauten Menschen und lauter Musik belästigt, eigentlich überhaupt von der Existenz anderer Menschen. Kann ich mich da auch beschweren?
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Wie du schon richtig sagtest, kannst du selbstverständlich auch nichts dafür. Somit ist die Beschwerde an dich im Grunde auch nicht richtig adressiert. Auch wenn ihr das Hausrecht habt und der Hund dort nichts zu suchen hat, so stellt sich die Frage welche Erwartungshaltung der Beschwerende nun hat. Denn du kannst ja den Hund dort nicht entfernen.
Genauso wenig kann man erwarten, dass ihr den ganzen Tag am Eingang steht und aufpasst, dass dort niemand mit einem Hund reinkommt. Wenn euch die Kundin jedoch bekannt ist, dann könnt ihr sie durchaus mal darauf hinweisen, dass sie den Hund bitte draußen festmachen soll, wo er auch hingehört. Würde mich wundern wenn es dort keine Anleinmöglichkeiten gibt.
Ansonsten sage ich nur das was ich sonst auch zu dir sage: Mach dir nicht so viele Gedanken darüber, wenn die Leute miese Laune haben und rumpöbeln.
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Der Kunde wendet sich ans Personal, das ist vollkommen richtig.
Du kannst den Filialleiter rufen und ihr besprecht was man in Zukunft in solchen Situationen tut.
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Natürlich darf ein Hund niemanden belästigen. Allerdings ist es doch nicht unsere Aufgabe uns auch noch darum zu kümmern.
Indirekt schon, indem ihr die richtigen Voraussetzungen schafft. Ihr solltet einen Bereich schaffen, in dem die Hunde angeleint werden können und warten können, ohne die Kundschaft anzufallen oder zu belästigen. Z.B. Ringe in der Außenwand. Wenn ihr die Kundschaft und die Hunde zusammenführt, dann kann es zu solchen Vorkommnissen kommen. Das ist aber bedingt durch die von euch geschaffene Aufteilung. LG
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Nein, laute Geräusche, egal welche, können neben einem unerwartet vorkommen. Da kann man sich erschrecken und ggf auch mal drüber fluchen, aber beschweren braucht man sich nicht. Ich stelle mir das gerade vor, wenn der Herr hier ein paar 100 m die Straße entlang laufen würde. Da könnte er bei jedem 2. Haus klingeln, weil hier so gut wie jeder seine Wachhunde im Garten hat, die entsprechend plötzlich Theater machen.
Inwiefern der Hund sich in diesem Windfang überhaupt aufhalten darf wegen Hygienevorschriften usw. musst du einschätzen, aber wenn das kein Problem ist...
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Der Windfang gehört ja nicht zum Verkauf. Der ist zwischen 2 Türen.
Natürlich darf ein Hund niemanden belästigen. Allerdings ist es doch nicht unsere Aufgabe uns auch noch darum zu kümmern. Wir haben jede Menge anderes zu tun.