Ist eine Ohrfeige von einem Hundehalter gerechtfertigt?
Heute bekam ich von einem Hundebesitzer eine ohrfeige und Beleidigungen weil ich als Spass mit seinen Hund ein schäferhund angebellt habe.....ich verstehe immer noch nicht was das sollte es sollte nur Spass sein.....darf Mann da einfach jemandem ne Ohrfeige geben und wieso uberhaupt regen sich viele Hundebesitzer immer so auf wenn Mann als Spass zu ihren Hunden bellt?
18 Antworten
Echt unglaublich was manche Leute für Hobbies haben oder als Spaß bezeichnen.
Rechtlich bla bla - erst schidde bauen und dann nicht mit den Konsequenzen klarkommen? Junge, so eine Aktion ist nicht lustig - werd mal erwachsen!
Hätte Papa oder Mama das mitbekommen hätteste dir von denen doch auch eine gefangen - außer bei denen hat auch keine Erziehung gefruchtet.
Und Nein - ich bin kein Hundeliebhaber - hab allerdings eine ganz andere Definition von Humor oder Spaß! Beim nächsten Mal zerfleischt der provozierte Hund den Humoristen und wird zur Belohnung noch eingeschläfert - schade für den Hund und dessen Besitzer finde ich dann.
Erstmal: Warum machst du auch so n sch?? Das provoziert den Hund total, wenn du das bei meinem gemacht hättest, hätt ich dich auch angemotzt! Sowas macht man nicht! Das ist nicht lustig! Der arme Hund! So, also: Selber schuld! Aber natürlich darf der Hundebesitzer dich da nicht schlagen! Man darf generell niemanden schlagen! Aber wenn du ihn jz anzeigst oder so, ist es auch unfähr, weil du ja auch sch gebaut hast! Also: Lerne einfach draus, aber NEIN, natürlich ist das NICHT GERECHTFERTIGT! das ist ja körperverletzung! Darf der Typ nicht.
Das soll auch mein letzter Kommentar dazu sein. Ich gehe im Tierheim auch mit Hunden raus. Da ich groß und kräftig bin, bekomme ich auch immer große und kräftige Hunde. Bis vor kurzem ein Rottweiler-Mischling, jetzt ein Listenhund (Staff-Mix aus krimineller Szene beschlagnahmt). Wenn ich mit einem Hund unterwegs bin, gehe ich vorausschauend und verantwortungsbewusst, und vor allem vielen von Anfang an aus dem Weg. Mir ist noch nie jemand zu nah an den Hund gekommen, um ihn durch Nachäffen provozieren zu können. Und wenn, reicht eine Aufklärung aus. Oder halt Anschiss. Ich als Hundeführer bin am Ende immer der "Gearschte"...
Ohrfeige ist leichte Körperverletzung, das anbelle Provoziert den Hund.
leichte KV gibt es nicht, fahrlässig war es auch nicht. Astreine Körperverletzung.
Eine Ohrfeige ist immer eine Körperverletzung und durch nichts zu rechtfertigen. Du könntest mit recht Anzeige erstatten.
Neues Thema. Du hast Glück, wenn sich nur der Besitzer über deinen "Spaß" aufregt. Hunde verstehen den Unterschied zwischen Spaß und Ernst nicht. Wenn ein Schäferhund sich durch deinen Spaß provoziert fühlt, kannst du von Glück sagen, wenn die Verletzungen nur einer Ohrfeige entsprechen. Ein Schäferhund kann dich im Ernstfall lebensgefährlich verletzen.
Also laß deine "Späße" im eigenen Interesse, die sind total daneben.
" und durch nichts zu rechtfertigen. "
naja - durch Notwehr schon
"Eine Ohrfeige ist immer eine Körperverletzung"
nicht generell;
eine "schwächere" Ohrfeige muss nicht unbedingt den Krtieren der Körperverletzung genügen.
Nichts destro trotz kann das dann dennoch eine Beleidigung darstellen.
Die Ohrfeige stellt eine Körperverletzung nach § 223 StGB dar. Die Beleidigung ist gemäß § 185 StGB ebenfalls eine Straftat. Allein damit dürfte beantwortet sein, dass diese Ohrfeige rechtlich definitiv nicht gerechtfertigt ist.
Aber auch moralisch verneine ich dies im Gegensatz zu einigen anderen hier klar. Dass man sich evtl. als Hundehalter ärgert, weil das den Hund provozieren kann und der evtl. auch agressiv reagiert ist noch verständlich. Aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist hier absolut nicht gegeben! Insofern besteht eben keine moralische Rechtfertigung der Ohrfeige.
Eine Strafanzeige jedenfalls erwogen werden. Falls du noch minderjährig bist macht das die Sache für den Hundehalter im Übrigen nicht besser.
Zwar sehr wertend formuliert, aber richtig. Klar war das Verhalten totaler Blödsinn. Aber hier Trennung: Die Körperverletzung war deswegen nicht gerechtfertigt. Ein ordentlicher "Anschiss" hätte völlig ausgereicht. Eine Anzeige wird wohl schon daran scheitern, dass Beschuldigter und Zeugen geliefert werden müssten, was wir hier nicht erfahren haben.