Anderes Studium anderes Tätigkeitsfeld. Man studiert das ja gerade, weil NICHT als Rechtsanwalt arbeiten möchte.
Er verfügt schon über sehr gutes wirtschaftliches Sachverständnis und spricht viele Dinge an, die tatsächlich falsch laufen. In letzter Zeit wird es mir persönlich aber etwas zu populistisch. Wobei ich das vor dem Hintergrund, was ihm widerfahren ist, aber auch etwas nachvollziehen kann.
Naja, andere Länder haben auch nichts getan. Der Krieg wurde nicht wegen eines Völkermordes begonnen. Und in der Geschichte kamen schließlich mehr als genug Nationen damit ungestraft davon.
Das Zitat kann man eigentlich nur richtig mit Kenntnis von Schopenhauers Willens-Philosophie verstehen. Es wird interessanterweise aber auch oft einfach so in den Raum geworfen. Im Kern und vereinfach ausgedrückt geht es Schopenhauer darum, dass wir zwar tun, was wir wollen (bzw. der Wille „will“), aber den Willen nicht beeinflussen können. Also keine Willensfreiheit im umgangssprachlichen Sinn haben. Der Wille ist nach Schopenhauer eine Art vernunftlose Kraft, die jedem Lebewesen, aber auch unbelebten Dingen innewohnt
Wahrscheinlich sogar Guttenberg. War zumindest der einzige, der etwas bewirkt hat und auch eine Verbindung zum Militär hatte. Danach ging es nur noch bergab.
Es kommt darauf an, wofür man die konkret benötigt. Und ob im In- oder Ausland. Nur dann kann man sagen, welche Form die Vollmacht benötigt. Im Regelfall reicht es aber zur Verwendung in Deutschland, die ausländische Vollmacht von einem beeidigten Übersetzer in Deutschland übersetzen zu lassen.
Soll die im Ausland benutzt werden, dann muss der Anwalt konkret sagen, was er möchte. Eine öffentliche Beglaubigung deiner Unterschrift? Hierfür sind grundsätzlich Notare zuständig. Eine Übersetzung ist normalerweise nicht erforderlich. Allerdings oft eine Apostille oder Legalisation zur Verwendung im Ausland.
http://www.gesetze-im-internet.de/arv_1991/BJNR011400991.html#doc116324bodyText1
§ 2 Kostenerstattung
(1) Bei Bahnreisen werden die Kosten für das Benutzen der ersten Klasse erstattet. Abweichend von Satz 1 werden bei Reisen innerhalb der Europäischen Union, zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich sowie innerhalb und zwischen den genannten Staaten Fahrtkosten für das Benutzen der ersten Klasse erst ab einer Fahrzeit von 2 Stunden erstattet.
(2) Die Kosten für das Benutzen der niedrigsten Beförderungsklasse werden erstattet bei
1.
Flugreisen innerhalb Europas (Anlage) oder
2.
Flugreisen mit einer reinen Flugzeit von weniger als 4 Stunden.
Ab einer reinen Flugzeit von 4 Stunden können die Kosten einer höheren Beförderungsklasse erstattet werden, sofern es sich nicht um Flugreisen nach Satz 1 Nummer 1 handelt. Für besondere dienstliche und persönliche Ausnahmefälle kann die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde eine von Satz 1 abweichende Regelung treffen.
(3) Bei Schiffsreisen werden neben dem Fahrpreis die Kosten für das Benutzen einer Zwei-Bett-Kabine im Zwischen- oder Oberdeck erstattet.
Es ist Aufgabe des Lehrers, hier schon zu intervenieren. Das wird aber wahrscheinlich nicht geschehen, daher werden auch keine Argumente eines Schülers helfen.
Daher mein Rat, auch wenn es einer Kapitulation gleichkommt: Versuch es einfach zu ignorieren. Es lohnt sich nicht, darüber aufzuregen und du wirst noch häufig genug mit solchen Aktionen in Berührung kommen.
Das Zitat zur Todesstrafe ist nicht in seiner ethischen Hauptabhandlung gefallen, sondern in einem kleinen rechtsphilosophischen/ethischen Teil im Hauptwerk. Er war auch kein Gegner der Todesstrafe, sofern sie nicht für Kleinigkeiten verhängt wurde, sondern sah sie sogar als notwendig an, um ein Gegenmotiv zu schaffen (Abhaltung vom Mord). Eine Verbindung mit der Mitleidsethik hier herauszuarbeiten dürfte schwierig sein.
Den entsprechenden Paragrafen kann man hier nachlesen: http://www.zeno.org/Philosophie/M/Schopenhauer,+Arthur/Die+Welt+als+Wille+und+Vorstellung/Zweiter+Band/Erg%C3%A4nzungen+zum+vierten+Buch/47.+Zur+Ethik
Mit dem Justizfachwirt wird man mein ich in der Regel verbeamtet. Das würde ich daher vorziehen. Mit Abitur ist aber das Rechtspflegestudium empfehlenswert.