Schwarzfahren erwischt?
Ich (14) wurde beim Schwarzfahren erwischt, da ich mein Schoko Ticket vergessen habe und habe dazu ein paar Fragen. Meine erste frage: wenn ich ein Schoko Ticket nach reiche muss ich dann trotzdem die vollen 60€ oder nur 7€ bezahlen? Zweite Frage: wird ein Brief nach Hause geschickt oder ist der Strafzettel das einzige? (Ich frage da meine Eltern nichts davon wissen sollten)
6 Antworten
Wenn du ein Schoko Ticket hast das in deinem Namen ist was auch auf dem Strafzettel steht dann 7 euro wenn du das nicht hast dann 60 euro und wenn du frsitgerecht zahlst kommt kein brief nachhause
Oh cool, eine Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen (§265a StGB), das sind die 7€ definitiv wert
Wenn das so wäre ,dann warum musste ich das dann zahlen ?
Du bist antscheind dumm,wenn du das nicht weißt das man auch mit 14 bezahlen muss
Musst du nicht. Kannst du aber gerne machen. Die Dummen sterben eben nie aus.
Da du ja über eine gültige Fahrkarte verfügst, die du nur zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht mitgeführt hast, bist du auch nicht im üblichen Sinne "schwarz gefahren". Wenn du jetzt fristgerecht an einer entsprechenden Servicestelle dein Schokoticket vorlegst und die 7€ zahlst, hast du auch weiter nichts zu befürchten.
Einen Brief des Verkehrsunternehmens wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit so oder so erhalten, die Chance, dass du das noch verhindern kannst wird aber sinken, je länger du dir mit dem Nachzeigen der Fahrkarte Zeit lässt. In dem Sinne solltest du dich da beeilen, wenn du drumherum kommen möchtest. Andererseits wäre dieser Brief ja auch kein Problem, so lange deine Eltern nicht komplett irrational handeln, denn wie ich bereits sagte, hast du ja nichts verbotenes getan.
Auch die 7 € sind nicht zu zahlen. Minderjährige können gar nicht belangt werden. Du solltest deinen "Experten"-Status an den Nagel hängen.
Die EVO interessiert niemanden. Das BGB ist maßgebend. Hier der Beweis:
AG Dresden, 26.01.2018 - 101 C 4414/17
Minderjährige müssen kein wie auch immer geartetes Bußgeld zahlen. Dein Expertenstatus ist eine Lachnummer.
Die EVO interessiert niemanden
Sie ist ein gültiges Gesetz und betrifft das Thema. Sie hat also zu interessieren.
Das BGB ist maßgebend
Das BGB ist schön und gut, hier aber eher von nachrangigem Interesse.
AG Dresden, 26.01.2018 - 101 C 4414/17
Reine Einzelfallentscheidung, keine Grundsatzentscheidung. Wenn der Anwalt des VU sich nicht die Mühe machen wollte, dann ist das so. Die EVO lässt da aber keinen Spielraum.
Minderjährige müssen kein wie auch immer geartetes Bußgeld zahlen
Nach der Logik könnten 16 Jahre alte A1-Motorradfahrer auch tun und lassen was sie wollten, denn geblitzt zu werden ist für sie ja nicht ausschließlich vorteilhaft.
Ist das Schokoticket ein Personengebundenes Abbo?
Falls ja wird die Strafe normalerweise erlassen, dennoch musst du dann eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Ich denke mal das werden die 7€ sein die du angesprochen hast.
Normalerweise wird ein Brief geschickt wenn man nicht rechtzeitig zahlt
Auch eine Bearbeitungsgebühr wird nicht fällig, da sie minderjährig ist.
Du brauchst garnichts bezahlen. Die 60€ Vertragsstrafe ist in deinem Fall unzulässig. Eine Anzeige läuft ins leere, da du ja eine gültige Fahrkarte hattest. Diese aufheben!
Es kommt ein Brief, diesen beantworten deine Eltern entsprechend.
Zeig sehr schnell dein Ticket vor, dann musst du nur 7 € bezahlen.
Direkt morgen früh zur Verkehrsgesellschaft!
Blödsinn! Die Fragestellerin ist minderjährig. Sie muss gar nichts zahlen.