Erhöhtes Beförderungentgeld Peinlich?

4 Antworten

Die Gerichte streiten sich darum, ob derartige Vertragsstrafen bei fehlendem Vorsatz zulässig sind.


Rolf42  26.09.2024, 10:38

Dann hätte der Bundesverkehrsminister eine rechtswidrige Verordnung erlassen, denn das in solchen Fällen verlangte "erhöhte Beförderungsentgelt" von 60 bzw. 7 Euro wird aufgrund § 9 BefBedV erhoben.

Destranix  26.09.2024, 10:54
@Rolf42

Möglich.

Es gab Urteile dazu, allerdings wohl zu gesetzen, die inzwischen erneuert wurden. Was heißt, das es wieder dauert, bis da neue Klagen durch sind und man von Urteilen dazu liest.

Ich kann mal schauen, ob ich dazu aktuellere Quellen finde.

Destranix  26.09.2024, 11:08
@Rolf42

Hm, okay, finde leider nichts, was nach 2019 erschienen wäre. Dauert dann wohl noch ein paar Jährchen, bis sich da wieder etwas finden lässt.

Zur ehemaligen Rechtssprechung siehe hier:

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bef%C3%B6rderungserschleichung_(Deutschland)&oldid=221517973#Rechtsprechung

Einige der Punkte dürften auch nach der neuregelung noch gelten, soweit ich das sehe. Müsste man aber im Detail prüfen und leider müssen die Gerichte da wohl auch erst wieder neu entscheiden.

Eckengucker  25.09.2024, 21:56

Wie ist es möglich in eine Straßenbahn (siehe Frager) einzusteigen und fahrlässig keinen Fahrausweis zu besitzen. Die Rede ist nicht von vergessen - Bearbeitungsgebühr 7 Euro, sondern von nicht wissen, dass man keinen hat.

Und es ist völlig korrekt, dass sogenannte Firmentickets (lt. Frager übertragbare Tickets) ohne konkrete Personenzuweisung nachträglich nicht mehr anerkannt werden, sonst könnte sich das jeder besorgen und entsprechendes behaupten.

Und wenn die Vertragsstrafe nicht bezahlt wird, droht Strafanzeige, insofern ist das noch das geringere Übel.

Destranix  26.09.2024, 09:24
@Eckengucker
Wie ist es möglich in eine Straßenbahn (siehe Frager) einzusteigen und fahrlässig keinen Fahrausweis zu besitzen.

Wenn man in die falsche Bahn einsteigt beispielsweise.

Und wenn die Vertragsstrafe nicht bezahlt wird, droht Strafanzeige, insofern ist das noch das geringere Übel.

Ein Gericht, das eine Person, die fahrlässig ohne Ticket fuhr, wegen des Erschleichens von Leistungn verurteilt, handelt rechtswidrig.
Eine Strafanzeige sollte insofern kein Problem sein in so einem Fall. Wenn sie es doch ist, dann sollte man schnellstmöglich handlen, um das zu ändern, denn es darf nicht sein, das unschuldige Personen verurteilt werden.

Doktorelektrik  25.09.2024, 17:55

Klar, ich gehe mit vollem Einkaufswagen "aus Versehen" an der Kasse vorbei --> kein Vorsatz. Parkticket vergessen --> kein Vorsatz. Fernverkehr eingestiegen ohne Ticket --> kein Vorsatz. Führerschein abgelaufen, LKW gefahren, --> kein Vorsatz.

Wann gibt es mal wieder Recht in DE? Aber das ist auch eine Methode, jeglichen Respekt im Vorfeld zu verspielen. Ich halte diese von dir beobachtete Tendenz für sehr bedenklich.

Destranix  26.09.2024, 09:19
@Doktorelektrik

Es ist Fakt, dass es eben tatsächlich genug Leute gibt, denen das aus Versehen passiert.
Diesen dann eine Strafe aufzulegen halte ich, noch über die eigentliche Verwerflichkeit von Strafen an sich, für nicht tolerabel.

Es sollte eigentlich gar keine Vertragsstrafe geben, Schadensersatz wäre ausreichend, sofern man dabei den Ticket-Preis + Bearbeitungskosten als Schadensersatzmaß hernimmt (der individuelle Schaden im Einzelfall dürfte ansonsten schwer zu bemessen sein).
Wenn man dennoch meint, Vertragsstrafen verwenden zu müssen, dann sollten die den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften unterliegen, nach denen mindestens eine Variation nach Art des vergehens erfolgen müsste, wenn die Vertragsstrafen in AGB formuliert wurde.

Zumal von Seiten der Beförderungsdienstleister meiner Ansicht nach nicht in zumutbarer Weise sichergestellt wird, dass der Passagier ein gültiges Ticket für die Fahrt hat. Das mindeste, was ich dazu fordern würde, wäre ein durchschaubares Ticketangebot.

Stell dir mal folgendes Szenario vor:

Du steigst in den falschen Zug. Versehentlich.
Der Zug fährt los, du bemerkst kurz darauf deinen Fehler. Dein Ticket gilt nicht für diese Fahrt, sondern nur für eine andere.
Du begibst dich sofort auf den Weg, um den Zugführer zu finden, damit du ein gültiges Ticket lösen kannst.
Und dieser brummt dir dann eine Strafe auf.

Ich sehe nicht, wie man diese Strafe rechtfertigen möchte, aus ethischer Sicht und auch aus Sicht des deutschen Rechts dürfte es schwierig sein, wenn man nicht extra ein Gesetz nur für diesen Sonderfall hätte.
Es ist ein versehen passiert, bei dem, außer dem passagier selbst, niemand einen Schaden hat (falscher Zug und zusätzliches Ticket). Und jetzt möchte man dem einzigen Geschädigten noch zusätzlich Schaden und sich selbst daran zusätzlich bereichern.

Doktorelektrik  26.09.2024, 20:54
@Destranix

Genau dieses Beispiel ist hoffnungslos konstruiert, denn genau dann erfolgt in der Praxis keine Ahndung. Was die Kontrolleure stets bemängeln, ist die mangelnde Courage.

AGB über AGB - toller Lösungsweg! Was ist daran so verwerflich, sich einfach mal gerade zu machen und offen das Personal anzusprechen?

Destranix  27.09.2024, 11:10
@Doktorelektrik

Als ich mal kein Ticket hatte, habe ich genau das gemacht. Bin dorekt los um den Zugführer zu suchen. Und der wollte mir zuerst ein erhöhtes Entgelt aufbrummen, ich konnte ihn aber dazu überreden, das sein zu lassen.

Seeheldin  25.09.2024, 16:06

Bei uns (RMV) sind die 7 EUR Bearbeitungsgebühr. Die Strafe beträgt 60 EUR und wird verhängt, wenn man wirklich keine Fahrkarte hat.

Destranix  25.09.2024, 16:10
@Seeheldin

Eine Bearbeitungsgebühr halte ich soweit für rechtlich zulässig, wie die Höhe den tatsächlich anfallenden Mehrkosten entspricht.
Eine Vertragsstrafe darf aber, meiner Ansicht nach, nicht erhoben werden, sofern kein Vorsatz vorliegt.

Schadensersatz darf aber verlangt werden.

Goonj 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 16:22
@Destranix

Ist doch Egal ist doch beides Peinlich wenn man in der Staßenbahn nach dem Ausweis gefragt wird und die sich 10 Minuten Zeit nehmen um das aufzuschreiben

Goonj 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 16:27
@Destranix

Ja also da kann man auch wirklich jeden nach seinen Ausweis fragen wenn dann auf dem Ausweis eine Fahrkarte verbucht ist OK aber wenn nicht dann weiß nicht jeder in der Bahn, dass gerade du Kontrolliert wurdest

Destranix  25.09.2024, 16:40
@Goonj

Mit Ausweis koppeln ist nicht ganz einfach. Und rechtlich darf der eigentlich gar nicht durch das Bahnpersonal kontrolliert werden.

Und WELCHE Möglichkeiten stellst du dir vor? Ein Drehkreuz und man kommt nur hin, wenn man Entwertet?

Natürlich ist es peinlich, wenn gleich es den meisten völllig egal sein dürfte. Und klar kann man sein Ticket mal vergessen. Mal eben. Und dass das für Übertragbare Tickets nicht gilt mit den 7 Euro liegt doch auf der Hand.

Die 7 Euro sind ja auch keine STrafe sondern die zahlt du weil man durch dich Mehrarbeit hat, nennt sich Bearbeitungsgebühr.

Ja, diese Möglichkeit gibt es: sie heißt Verantwortung.

Es ist nicht verboten, selbst verantwortlich mit sich umzugehen, sich auch mal zu hinterfragen und das Ticket vor dem Einsteigen zu prüfen.

Wer natürlich niemals irrt und stets alles weiß, dem ist das zu einfach und zu entwürdigend, der überlässt Kontrollen lieber anderen.

Was ist die nächste Stufe? Ein Aufseher, der bei Männern nach dem Klogang diskrete Hinweise gibt, ob der Hosenstall auch richtig geschlossen ist? Das ist jedenfalls mega-peinlich, damit offen herumzulaufen.

Nö, für das Deutschlandticket und andere magnetisch lesbare Tickets gibt es in den meisten Bussen bereits am Zutritt diese Möglichkeit der Selbstkontrolle. Aber immer im Sichtbereich des Fahrers, denn - machen wir uns nichts vor - das wäre dann die nächste Schwachstelle im Bestreben nach Erschleichung von Leistungen.

Aber auch hier zeigen trotz des Gerätes die meisten Fahrgäste lieber ein QR-Bildchen dem Fahrer hoch, warum wohl? Ein Schelm, der Böses dabei denkt....

Nein, das ist nicht peinlich. Mir ist das in meinem Leben drei Mal passiert: Falsche Monatskarte gesteckt (die gute alte Zeit), Tageskarte für den falschen Tag gekauft und dann meine Chipkarte im Automaten vergessen.

Seitdem ich alles auf meinem Smartphone habe, ist es einfacher.

Mit den Kontrolleuren hatte ich nie wirklich Stress. Allerdings bleibe ich auch ruhig und freundlich. Die Bearbeitungsgebühr habe ich unter Lehrgeld verbucht.


Doktorelektrik  25.09.2024, 17:38

Danke, so ist es richtig.

Mit Höflichkeit kommt man auch diskret weiter. Mir fallen Schwarzfahrer bei Kontrollen nur dadurch auf, dass sie Theater machen. --> selbst schuld.

Goonj 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 16:25

Also wenn andere dir sagen, dass es peinlich ist ist es peinlich!

Dass heißt, dass die dir unterstellen, dass du das mit Absicht tust!

Und das muss nicht sein

Goonj 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 16:08

Das ist doch Egal wenn Sie gerade dich nach deinen Daten befrage ist das Peinlich!

Seeheldin  25.09.2024, 16:48
@Goonj

Die fragen nach dem Perso und schreiben alles ab. Dann bekommt man diesen Zettel, mit dem man dann entweder seine Fahrkarte vorzeigt und die 7 EUR zahlt oder eben die 60.

Mir ist das nicht peinlich. Shit happens.