Beim Autokauf übers Ohr gehauen was tun?
Auto vor 3 Monaten beim privatem Händler gekauft mit Kaufvertag unf die Karre ist Schrott und hat 4 200 Euro gekostet. Kann man das Auto wieder zurückgeben und mach sein Geld verlangen ? Der Verkäufer weigert sich das Auto zurückzunehmen . Hab bereits bei atu schauen lassen und Schaden ist sehr hoch . Da lohnt sich keine Reparatur und hat wahrscheinlich ein Motorschaden. Die karre bewegt sich kein Meter mehr . Wad kann man da machen
4 Antworten
Zum ersten würde ich dir empfehlen eine zweit Meinung von einer richtigen Werkstatt einzuholen und nicht von einem Verein wie ATU.
Und dann wäre gut zu wissen was ein privater Händler ist?
Ein gewerblicher Händler muss eine Gewährleistung geben von einem Jahr, außer es ist Vertraglich anders geregelt. Ebenso ist das auch bei einem privaten Verkäufer.
Dennoch heißt Gewährleistung nicht Rückgaberecht! Eigentlich kann man sich die meisten Gewährleistungs und Garantieansprüche schon fast in die Haare schmieren.
Eigentlich hast du nur gute Chancen wenn du arglistig getäuscht worden bist beim Kauf und dies auch nachweisen kannst. Ansonsten sieht es für dich echt beschissen aus und du bleibst auf den Kosten sitzen!
Was ist ein privater Händler? War das nun ein Kauf von privat oder von einem Händler?
Ein Händler muss Gewährleistung geben, es sei denn, das wurde im Vertrag ausgeschlossen bzw. die Mängel waren aufgeführt.
Ein privater Verkäufer muss keine Gewährleistung geben. Den kannst du nur packen, wenn du nachweisen kannst, dass ihm die Mängel bekannt waren und verschwiegen wurden.
Auch eine Privatperson ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Gewährleistung zu geben, außer diese wird vertraglich ausgeschlossen!
Ganz dünnes Eis, wenn du Schwarzarbeit wissentlich unterstützt und förderst. Es gibt keine privaten Händler, erst Recht keine derartigen legalen Werkstätten!
Entweder privat, oder eben Händler. Siehe oben die Antwort.
beim privatem Händler
Gibts nicht.
Kann man das Auto wieder zurückgeben und mach sein Geld verlangen ?
Grundsätzlich erstmal nein. Vorausgesetzt, im Kaufvertrag wurde Sachmängelhaftung ausgeschlossen und es wurden keine Mängel arglistig verschwiegen.
Alles weitere via Anwalt und Gutachter
War es nun ein Privatmann oder ein Händler? Ein privater Händler ist ein Widerspruch in sich.
Bei einem privaten Verkauf hast du keinen Gewährleistungsanspruch.
Falsch! Auch eine Privatperson muss eine Gewährleistung geben wenn diese nicht vertraglich ausgeschlossen wird. Wissen leider die wenigsten!
War privater Händler der Autos verkauft . Hat auch eine eigen werkstatt