Einfach mal die AGB lesen, sollte da drin stehen.

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Standardpreis für Achsvermessung liegt zwischen 100€ und 170€, 2 vernünftige Reifen ohne raufziehen in der Größe ca. 150€ und Bremsbeläge auch Marke ca. 30€-40€ ohne Einbau. Was der Kumpel für seine Arbeit an Kosten berechnet keine Ahnung und ich weiß auch nicht ob er Marken Produkte oder billig Schrott verbaut.

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Mit dem Ersatzwagen darf in der Regel nur der jenige fahren, der den Wagen auch bekommen und dafür unterschrieben hat. Denn er musste bestimmt auch seinen Führerschein vorlegen. Ein weiterer Fahrer müsste ebenfalls den Führerschein vorlegen und ggf. einen Aufpreis zahlen. Aus versicherungstechnischen Gründen würde ich es daher nicht empfehlen mit dem Auto zu fahren, das könnte im schlimmsten Fall teuer werden.

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Der Arbeitgeber ist verpflichtet Dienstplanänderungen 96 Stunden im voraus bekannt zu geben. Wenn es darunter liegt bedarf es der Zustimmung der jeweiligen Arbeitnehmer. Stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, muss er die kurzfristige Änderung auch nicht hinnehmen. Man darf also auf den vorherigen Dienstplan bestehen und muss die kurzfristige Änderung unter 96 Stunden nicht akzeptieren.

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Der Krankheitsgrund hat dabei keine Relevanz. Der Arbeitgeber muss lediglich die 6 Wochen die Endgeltfortzahlung leisten und danach zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.

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Denke es ist nur eine Gradbildung am Bremsbelag, also nichts wildes.

Da deine Bremsverhalten sich unbewusst an die Geschwindigkeit anpasst, kann es durchaus möglich sein das es sich nur beim Bremsen aus Schrittgeschwindigkeit bemerkbar macht.

Machst du bei 5Km/h eine Gefahrenbremsung/ Vollbremsung, sollte es nicht zu hören sein.

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Ein Subwoofer bringt halt nur Bass und keinen Klang. Wenn du den Klang im Gesamten verbessern möchtest, brauchst du auch neue Lautsprecher in Türen und Amaturen.

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Tja was soll ich sagen? Bei mir ist es ganz Klischeehaft, denn ich gucke zuerst auf die Brüste und den Hintern, danach erst ob mir der Rest gefällt.

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Es kommt immer darauf an ob das zuständige Gericht die Sache abgibt. Ermittelt wird erst einmal da wo die Straftat gemacht wurde.
In meinem Fall wurde eigentlich immer alles an das Gericht in meiner Nähe übergeben. Nur das Amtsgericht Osnabrück hat darauf bestanden das ich zur Verhandlung dort hinkomme. Nebenbei, ich wohne bei Berlin.

Selbst die Anklagen kamen dann sonst immer von der Staatsanwaltschaft in meinem zuständigen Bezirk. Ich denke es kommt aber teilweise auch auf die Straftat drauf an.

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