B Führerschein - Anhänger 900kg trotzdem fahren?
Hallo Community,
ich habe einen B Führerschein und möchte mir einen Anhänger kaufen. Auf dem Typenschild des Anhängers steht:
Zulässige Gesamtmasse: 750 - 1300.
Lt. Verkäufer hat er 900kg zGG.
Darf ich den nun fahren?
Viele Grüße und danke!
6 Antworten
Nur wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers zusammengerechnet nicht mehr als 3.500 kg beträgt (§ 6 Abs. 1 S. 1 FeV).
Lt. Verkäufer hat er 900kg zGG.
Ich würde unbedingt einen Blick in den Fahrzeugschein werfen. Die Aussage des Verkäufers ist am Ende nichts wert, wenn sie nicht korrekt war.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Hallo🙋♂️
du darfst mit dem B Führerschein einen Anhänger mit Gesamtgewicht von 750kg fahren. Sprich Anhängergewicht + Ladungsgewicht.
schönen Tag noch
Du kannst dir den Anhänger kaufen, musst aber aufpassen, dass du nicht mehr als 750kg ziehst. Am einfachsten wäre es, wenn du den Anhängerführerschein noch machst, dann hast du die ganzen Sorgen deswegen nicht. Kostet auch nicht so viel glaube so 600-1000€.
Lg.
Du kannst dir den Anhänger kaufen, musst aber aufpassen, dass du nicht mehr als 750kg ziehst.
Das ist nicht korrekt - jedenfalls wenn sich deine Antwort auf Deutschland bezieht. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 FeV auch bei Anhängern die zulässige Gesamtmasse, nicht die tatsächliche Gesamtmasse.
bedeutet jetzt was? Wenn das Typenschild 750 - 1300kg sagt, bedeutet das für mich als B-Führerschein Besitzer, dass cih den Anhänger fahren darf oder nicht?
Das bedeutet, dass du in den Fahrzeugschein schauen musst, um eine konkrete Antwort zu erhalten.
bedeutet jetzt was? Wenn das Typenschild 750 - 1300kg sagt, bedeutet das für mich als B-Führerschein Besitzer, dass cih den Anhänger fahren darf oder nicht?
Das bedeutet dass es diesen Anhänger (mit dieser Bauartgenehmigung) ab Werk in verschiedenen Gewichtsklassen gibt. Für deinen individuellen Anhänger ist aber das relevant was in den Papieren steht.
Du darfst 750 kg Hänger zihenen, wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 4.250 kg nicht übersteigt. Mit anderen Worten:
Du darfst mit allem, was du mit Klasse B fahren darfst, auf jeden Fall Anhänger ziehen, die maximal 750 kg wiegen DÜRFEN! das songeannte zulässige Gesamtgewicht.
ist die zulässige Masse des Anhängers größer als 750 kg, bist du auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse für das Gespann beschränkt. bei den 1.800 kg vom Sedan meiner Schwester bedeutet das theoretisch 1.700 kg, allerdings hat die Kiste nur 1.500 kg Anhängelast. Wir waren mal mit dem 1.350 kg Hänger von nem Kumpel am Chimsee..
die bayrische Polizei wollte uns erst nicht weiter lassen.
Wie schon geschrieben, da zGM vom Anhänger >750kg, darf bei B die Summe der zGM von Fahrzeug (für das Kl. B reichen muss) und Anhänger max. 3,5t sein.
Wenn 4,25t zGM für das Gespann reichen, ist der schnellste Weg ein B96-Kurs. 1 Tag, knapp 400EUR, keine Prüfung, Sehtest, Erste Hilfe, etc. Nur die amtl. Gebühren für den Führerschein und z. B. 20EUR für 4 aktuelle biometr. Fotos. Dummerweise braucht der Papierkram beim Amt wg. der Bundesdruckerei gerade knapp 3 Monate. Vorher darfst du B96 nicht nutzen.
Macht nur Sinn wenn du nie BE brauchst, weil dann Geldverschwendung.
notting
Wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und des Anhängers 3500 Kilogramm nicht übersteigt.
Aber der Anhänger hat ja von 750 BIS 1300 lt. Typenschild. Was gilt denn dann? Nur so viel beladen, dass er maximal 750 nicht übersteigt?
Und gibt es nicht noch die Regelung, dass wenn es mehr als 750kg sind, dass die Masse des gesamten Gespanns nicht 3500kg übersteigen darf?