Zählt Anhänger mit zur tatsächlichen Masse des Zugfahrzeugs?
Hallo,
sagen wir mein Auto wiegt 1500kg und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg (in dem Beispiel ignorieren wir Fahrer und Gepäch im Auto). Darf Anhänger plus Zuladung dann maximal 500kg wiegen? Also zählt bei der zulässigen Gesamtmasse des Pkws das Gewicht des Anhängers mit in die tatsächliche Masse oder erhöht der Anhänger die zulässige Gesamtmasse?
es geht um die zulässige Gesamtmasse eines Pkws. Von den 2000kg gehe ich vom zG des Pkws aus, also wie es im Fahrzeugschein dteht bzw wie es der Hersteller des Autos sagt.
5 Antworten
Ich glaube, jetzt verstehe ich die Frage.
Der Anhänger hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Masse oder die zulässige Gesamtmasse des PKW.
Wenn der PKW tatsächlich 1500kg wiegt und die zulässige Gesamtmasse 2000kg beträgt, ist bezüglich des PKW alles im Lot.
Der Anhänger hat eine eigene zulässige Gesamtmasse im Fahrzeugschein stehen. Die tatsächliche Masse des Anhängers darf also bis an seine zulässige Gesamtmasse heranreichen.
Zu beachten ist darüber hinaus auch die Stützlast des PKW.
Fahrerlaubnisrechtlich darf bei Klasse B die zulässige Gesamtmasse von PKW und Anhänger zusammen nicht mehr als 3500kg betragen, es sei denn, der Anhänger hat max. 750kg. Dann dürfen es insgesamt 4250kg sein.
Bei B96 dürfen es insgesamt 4250kg sein, unabhängig davon, wie hoch die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist.
Bei BE dürfen sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger jeweils eine zulässige Gesamtmasse bis 3500kg haben.
Fahrer mit 75kg ist schon im Grundgewicht vom Auto drinne ebenso wie 7 oder 8kg Gepäck
Anhänger gehören NICHT in die Gesamtmasse des Fahrzeugs sondern zur Gesamtmasse des Gespanns
Soltle man aber in der Fahrschule lernen oder rauscht man da mittlerweile mit einer Rakete durch? Das würde nämlich die ganzen Nicht-könner auf den Straßen mittlerweile erklären...
ich gehe gerade noch zum Theorie-Unterricht. Deshalb frage ich ja.
Nein, grundsätzlich sind Zugfahrzeug und Anhänger zwei separate Fahrzeuge mit eigenen Leergewichten und zulässigen Gesamtgewichten.
Zur Beladung des Zugfahrzeugs zählt nur die Stützlast, die auf der Anhängerkupplung liegt. Also wenn du den Anhänger so ausbalanciert hast, dass 50 kg Stützlast auf der Kupplung sind, zählt das für dein Zugfahrzeug wie 50 kg Beladung.
Ja.
Das zGG des Anhängers ist nur dahingehend relevant, ob du ihn mit deinem Führerschein ziehen darfst. Und klar, schwerer beladen darfst ihn auch nicht.
Unklare Fragestellung.
Bzgl. Führerschein zählen nur zGM aus den Papieren, ob alles leer ist oder nicht ist scheißegal.
Bzgl. Bußgeld wg. Überladung etc. gelten die entspr. Werte aus den Papieren. Z. B. das Gesamt-Zuggewicht was die Papiere erlauben kann entspr. der Beladung unterschiedlich sein.
notting
Nein der Anhänger geht extra
Nur die Stützlast wird dem Fahrzeug zugerechnet.
Aber für Führerscheinfragen zählt das Gesamtgewicht des Gespanns
wichtig ist nur die zulässige Anhängelast und die zulässige Stützlast vom Pkw, jw? Das heißt ich dürfte mit meinem Anhänger über das zulässige Gesamtgewicht meines Pkws kommen, weil es nicht zum tatsächlichen Gewicht des Pkws zählt?