Autoversicherung und Anmeldung frisch nach Antrag kündigen?
Hallo,
ich habe vor 2 Tagen mein Auto neu angemeldet und habe entsprechend eine neue Versicherung abgeschlossen. Leider war es ein absoluter Reinfall, da mir direkt der Motor kaputt gegangen ist. Ich habe nun heute bereits ein neues Auto gekauft und kann dieses voraussichtlich nächste Woche abholen. Der neue Verkäufer würde mir das Auto Inzahlung nehmen. Dieser würde das Auto dann auch abmelden.
Meine Frage daher: Ist es jetzt problematisch, wegen der Versicherung die ich erst abgeschlossen habe, diese zu Kündigen und mich nach einer neuen Versicherung umzuschauen? Oder läuft die Kündigung dann Automatisch durch die Abmeldung vom Auto?
3 Antworten
Dann solltest du unbedingt das Auto selbst abmelden - aus Erfahrungsberichten hier wird in der Regel das Auto vom Käufer verspätet abgemeldet wenn überhaupt...
Oder läuft die Kündigung dann Automatisch durch die Abmeldung vom Auto?
Falls du nicht wieder das selbe Auto anmeldest - ja! Nur bei einem Fahrzeugwechsel wird der Vertrag vorzeitig aufgehoben.
https://www.autobild.de/artikel/kfz-versicherung-kuendigen-1304373.html#1926550875
Kündigung beim Fahrzeugwechsel
Wird ein Auto abgemeldet oder verkauft, bedarf es gar keiner Kündigung. Bei Abmeldung geht die Kfz-Versicherung in eine beitragsfreie Ruhephase über, nach 18 Monaten löst sich der Vertrag automatisch auf. Wird der Wagen verkauft, geht die Versicherung beim Verkauf auf den Käufer über. Sobald dieser bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung eines anderen Versicherers vorlegt, gilt der alte Vertrag als gekündigt. Sie müssen den Verkauf trotzdem Ihrer bisherigen Versicherung mitteilen. Andersherum: Wenn Sie ein anderes Auto kaufen, müssen Sie dieses nicht bei Ihrer bisherigen Versicherung versichern, sondern können sich einen neuen Anbieter suchen.
Abmeldung ist wohl eine der Situationen, wo du die Versicherung quasi sofort loswerden kannst, egal wie kurz oder lang du das Auto schon hast.
notting
Abmeldung ist wohl eine der Situationen, wo du die Versicherung quasi sofort loswerden kannst...
Das ist eines der Ammenmärchen, welches wohl niemals aussterben wird!
Also das Auto ist zurzeit auf mich angemeldet und die Versicherung läuft ebenso über mich.
Mein Versicherungsvertreter meinte, es wäre überhaupt kein Problem wenn ich das Auto auf meinem Papa ummelde und die Versicherung, durch die neue eVB Nummer, auf mich anmelde.
Das war stand der Dinge, war mir allerdings unsicher ob’s tatsächlich so funktioniert.
Funktioniert so leider nicht, da der Fragesteller das selbe Auto wieder versichert als VN (der Fahrzeughalter hat hier keine Bedeutung).
Da treten die "älteren Rechte" des Vorversicherers in Kraft und der neue Versich.vertrag ist somit hinfällig :-((
Bei einem Fahrzeugwechsel, der ja vorliegt, hast du ein Sonderkündigungsrecht
Ist nur bei einem Fzg.-Wechsel richtig, ansonsten gelten die "älteren" Rechte der Vorversicherung - siehe z.B. hier diese Frage: https://www.gutefrage.net/frage/auto-ummelden-14