Was passiert mit der Versicherung, wenn man sein Auto abmeldet?
Ich habe eine Haftpflichtversicherung bei der Allianz. Jedoch habe ich bei einem anderen Anbieter eine Versicherung gesehen die günstiger ist. Ich kann meinen Vertrag aber nicht kündigen.
Mir wurde gesagt ich muss mein Auto nur abmelden, danach soll der Vertrag sofort aufgelöst werden. Stimmt das? Könnte ich also mein Auto abmelden, und 1 Tag später wieder anmelden?
4 Antworten
Immer wieder dieses Märchen: du kannst außer der Kündigung zum Vertragsablauf nur noch den Versicherer wechseln beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung kündigen!
Meldest du das selbe Auto wieder an, dann hat dein bisheriger Versicherer die "älteren Rechte" und der neue Versich.vertrag ist hinfällig beim neuen Versicherer :-((
Kannst du ganz einfach nachlesen in deinen Bedingungen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) in Teil C - Allgemeine Regelungen unter dem Punkt 10 "Ausserbetriebssetzung" usw.:
wie z.B.: 10.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
(1) Ruheversicherung
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
oder hier: (4) Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Die →Wiederzulassung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
bzw. hier das Ende der Versicherung:
(5) Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der → Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gruß siola55

PS: Dies wäre sonst der Bankrott für die Versicherer wegen Überlastung der Büros, falls täglich der Versicherer gewechselt werden könnte... :-((
Sie versichert das Auto in der Ruheversicherung weiterhin kostenfrei für einige Monate.
Wird es wieder zugelassen, hat die alte Versicherung das Recht, den Vetrag fortzuführen, eine neue fragt auch danach, gleiches Fahrzeug beim VV?.
In der Regel kannst du mit 1 monatiger Frist zum 31.12. kündigen und somit zum 1.1, die Versicherung wechseln.
Nein, das stimmt nicht.