Welche Rechte habe ich als neuer Mieter?
Meine Frage ist etwas komplex, ich hoffe ich erkläre es richtig.
Da meine jetzige Wohnung viel zu groß und teuer ist, schaue ich mich seit einiger Zeit schon nach einer günstigeren und kleineren Wohnung um. Mein derzeitiger Vermieter vermietet privat und beteuerte mir, dass ich ohne Kündigungsfrist jederzeit raus komme aus dem Vertrag.
Jetzt hat es sich so ergeben dass meine Großmutter in eine altengerechte Wohnung umzieht und ich die Wohnung sofort haben kann.
Also der Umzug lief bereits an als der Vermieter der neuen Wohnung erhebliche Mängel bei der Elektrik feststellte und mir den Einzug verwehrte bis der Schaden behoben ist.
Also das Problem ist dass ich bereits Miete und Kaution für die neue Wohnung bezahlt habe und nicht einziehen kann und gezwungen bin noch in der alten Wohnung zu bleiben und dort evtl auch noch Miete zahlen zu müssen.
Kann ich evtl einen Teil der Miete der neuen Wohnung zurück verlangen oder ähnliches? Danke im Voraus ☺️
Bottropgirl
4 Antworten
Du hast einen Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben und der Einzug wäre ab dem 1.4. gewesen?
Dann hast Du natürlich das Recht, diese Wohnung auch zu nutzen. Wenn Du aber jetzt noch nicht einziehen kannst, aus Gründen, die Du nicht verantworten kannst, hast du natürlich das Recht die Miete zu 100 % zu mindern für jeden Tag, an dem Du die Wohnung nicht nutzen kannst. Das gilt dann auch für die Betriebskosten.
Teile dem neuen Vermieter am besten schriftlich mit, dass er die Schäden bitte schnellstmöglich beseitigen lassen soll, damit Du auch sobald wie möglich einziehen kannst. Schreibe ruhig, dass Du Verständnis für die Situation hast, da es schließlich auch um Deine persönliche Sicherheit geht. Schreibe ihm aber auch, dass Du für jeden Tag, an dem Du die Wohnung nicht nutzen kannst, die Miete zu 100 % minderst und die Minderung bei der nächsten Mietzahlung verrechnen wirst.
Damit hättest Du das korrekt angekündigt und ich vermute mal, als umsichtiger Vermieter wird er das auch verstehen und so hinnehmen.
Wenn dein Mietvertrag ab diesem Zeitpunkt gilt, der Vermieter dich aber nicht einziehen lässt, dann muss er dir entweder so lange eine Ersatzunterkunft stellen, oder dir halt die Kosten ersetzen, die dir dadurch entstehen, wenn du noch so lange in der alten Wohnung wohnen kannst.
Wenn Du nicht einziehen kannst, zahlst Du auch keine Miete.
Ich würde dahingehend mit dem neuen Vermieter sprechen. Hier wäre auch zu klären, wie lange die Verzögerungen noch gehen.
Entstehen Dir darüber hinaus noch Kosten, können diese ggfs. als Schadenersatz geltend gemacht werden.
P.S.: Theoretisch kannst Du das neue Mietverhältnis auch fristlos kündigen, wird Dir hier aber jetzt nicht weiterhelfen.
beteuerte mir, dass ich ohne Kündigungsfrist jederzeit raus komme aus dem Vertrag
hast du nur Verbal, Beweisbar ist was anderes. du hast dich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten.
was er machen könnte, er akzeptiert einen Nachmieter. den du stellst.
irgendwie schon, für mich tauchen da 2 Fragen auf. das ist ein Teil davon
Nein, die Frage war hier nur, ob ein Teil der Miete zurückverlangt werden kann. Ich lese hier nichts davon, dass der alte Vermieter von seinem Versprechen abrückt.
Darum geht es in der Fragestellung doch überhaupt nicht.