Asbest?
Kriegt man irgendwo noch frischen sauberen legalen Asbest aufs Dach? Ich hab das Zeug noch drauf (Erbhaus) und das hat lange gehalten und wurde nie gewechselt.
So ein neues Dach kostet ordentlich. Kann ich stattdessen irgendwo beantragen das ich wieder frischen sauberen Asbest drauf hab der dann wieder mehr als 50 Jahre hält?
Wenn man nicht am Dach sägt bleibt das Zeug ja ungefährlich. Ein modernes Dach ist mir zu teuer und das möchte ich mir nicht erlauben.
Bei welchem Amt kann man so eine Asbestalternative denn beantragen?
8 Antworten
Du hast zwar recht, daß die alten Asbestvarianten bis zu 50% länger gehalten haben, aber Asbest ist und bleibt verboten.
Neuen Asbest wirst du nicht bekommen und ich kenne keine Methode, ein neues Dach auf alten Asbest zu machen.
Bleibt also nur die sehr teure Entsorgung.
m.f.G.
anwesende
Ich habe folgende Erfahrungen gemacht:
- Ein Wellasbestplattendach, bei dem die Platten schon bröseln oder die ungestrichenen Platten ständig Material an der Oberfläche abgeben, würde ich - koste es, was es wolle - fachgerecht entsorgen lassen! Ich hätte keine Lust darauf, dass permanent Asbestfasern auf mich herab rieseln. Die Verlegung neuer Eternitplatten ohne Asbest ist auch für Laien zu bewältigen.
- Ob das derzeit noch den Vorschriften entspricht, weiß ich nicht: Ein Nachbar hat das Asbestplattendach mit farbigem Wellblech (kleine Wellen) überbauen lassen, so dass es weitgehend vor Wind und Regen geschützt ist und keine Fasern mehr abgeben soll.
- Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Polyurethanharz gemacht. Das wird offiziell zum Abdichten von Beton angeboten, von Bootsbauern (da habe ich es gekauft) zum Verfestigen und Wasserabweisen von morschen Bootsplanken verwendet. Damit könnten auch angegriffene Asbestplatten verfestigt werden. Anschließend noch einen wasserverdünnbaren bitumenartigen Dachfarbanstrich (2-3x) drauf und das Dach hält wieder für Jahtrzehnte.
Disclaimer: Ich garantiere nicht für die Recht- und Vorschriftsmäßigkeit meiner Vorschläge außer Entsorgung durch eine Fachfirma.
Was dir vorschwebt gibt es nicht. Eternit ist heute nur noch asbestfrei erhältlich.
Nun hast du noch eines mit Asbest. Da wird die Entsorgung recht aufwendig und somit teuer. Einfach etwas drüber machen kann man nicht.
Entweder wird es abgedeckt und eben mit etwas Neuem ersetzt oder du musst es so belassen. Es gibt da keine Alternative dazu.
Asbest war nie sauber und ist daher in vielen Ländern, darunter Deutschland und die EU, seit vielen Jahren verboten. Seit 2005 besteht ein vollständiges Herstellungs- und Verwendungsverbot. Also nein, es gibt kein Möglichkeit neuen Asbest zu verbauen. Es gibt nur einen Bestandsschutz für manche (nicht alle) alten Gebäuden oder Anlagen.
Auf meinem Erbhaus ist das Zeug auch noch LEGAL drauf.
Weil bei deinem Erbhaus der Bestandsschutz greift. Wenn dein Dach jetzt saniert werden muss, dürfen nur andere Werkstoffe genutzt werden.
Kann man das Zeug nirgendwo Erlaubnispflichtig erwirken?
Ich habe es dir doch schon geschrieben, das Asbest seit 2005 in Deutschland und der EU sowie vielen anderen Ländern verboten ist. Da gibt es keine Ausnahmen und Asbest nicht mehr verbaut werden darf.
Wenn dein Dach jetzt saniert werden muss
...muss auch gedämmt werden. Das geht weit über das Asbestproblem hinaus.
Ja, dass ist richtig und hier nur zur Fragestellung auf Asbest geantwortet habe. Die ganzen Auflagen und Vorgaben sind ja mit ein Problem, warum das Bauen immer teuer wird. Das wäre aber nochmal ein Thema für sich und hier aufhöre. ;)
Ich habe auch Asbest auf dem Dach. sg. Berliner Platte. Die wurde schon in Teilen durch identische, unbelastete, Platten ersetzt.
Sorry, aber Blödsinn!
Aktuelles Dachmaterial ist absolut beständig und kann mit jeder asbestverseuchten Dachplatte mithalten.
Warum? Auf meinem Erbhaus ist das Zeug auch noch LEGAL drauf. Müsste man nicht alle Asbestdächer verbieten? Das Zeug war früher billig und hält 50 Jahre. Wenn das der Fachmann einbaut passiert da nichts. Danke Staat. Jetzt darf ich mir eine teure Alternative einfallen lassen. Kann man das Zeug nirgendwo Erlaubnispflichtig erwirken?