Arztbewertung Jameda - Klage?

3 Antworten

Bewertungen sind erlaubt, egal ob gut oder schlecht. Verleumdung und Beleidigung können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Bewertungen werden nicht überprüft und dafür verantwortet immer derjeniger, der sie geschrieben hat.


Kornblumen12 
Fragesteller
 02.03.2023, 19:45

Soweit ich dachte, kann dann nur die Plattform verklagt werden. Verleumdung ist ein dehnbarer Begriff ;-)

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sammyok  02.03.2023, 20:29
@Kornblumen12

Bevor man eine Klage stellt, wird einfach das Kommentar gemeldet und die Löschung der Bewertung beantragt. Ist gar keine große Sache. Wenn Du aber öfter auffällst, wirst Du irgendwann von der Plattform gesperrt.

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Jepp leider schon. Und der Grad zwischen persönlichen Empfindungen und Tatsachenbehauptungen ist äußerst schmal.


Kornblumen12 
Fragesteller
 02.03.2023, 20:03

Aber dafür muss die Plattform ja die Daten vom Nutzer weitergeben, das darf er gar nicht! Die Bewertung ist ja anonym.

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NonNam  02.03.2023, 20:07
@Kornblumen12

Mhhh. Zum Einen müssten die das, wenn Polizei/Staatsanwaltschaft anfragen und zum Anderen geht doch oft genug aus der "Beschwerde" hervor wer das war. ("War letzte Woche bei Dok X wegen meiner Gastritis, er hat mich schon wieder falsch behandelt und gesagt ich sei ein Hypochonder")

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Maxxismo  02.03.2023, 20:18
@Kornblumen12

Mit einem richterlichen Beschluss müssen deine Daten herausgegeben werden.

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NonNam  02.03.2023, 20:20
@Maxxismo

Ganz genau. Und meistens reicht es, wenn die Polizei anfragt. Nicht ganz legal aber die Realität.

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Maxxismo  02.03.2023, 20:21
@NonNam

Nö. Erfahrungsgemäß reicht das nicht. Macht auch keinen Sinn, denn wenn die Sache vor Gericht geht und dem Anwalt des Angeklagten auffällt, dass Daten rechtswidrig verwendet wurden, dann ist die ganze Arbeit der Staatsanwaltschaft für die Tonne.

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NonNam  02.03.2023, 20:22
@Maxxismo

Glaub mir das mal einfach. Ich habe da mal gearbeitet. Und Beweisverwertungsverbote gibt es hier eher selten.

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Eine Bewertung darst du veröffentlichen. Sie darf keine Beleidigung, falsche Tatsachenbehauptung oder Verläumdung enthalten. Das wäre strafbar und dagegen kann ein Arzt vorgehen.