Arztbewertung Jameda - Klage?
Wenn ich eine schlechte Bewertung schreibe (keine Beleidigungen), und der Betreffende Arzt bei Bewertungsportalen wie z.B. Jameda dagegen vorgeht - kann ich dann letztlich verklagt werden? Oder kann, wenn überhaupt, nur Jameda als Bewertungsportal verklagt werden?
3 Antworten
Bewertungen sind erlaubt, egal ob gut oder schlecht. Verleumdung und Beleidigung können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Bewertungen werden nicht überprüft und dafür verantwortet immer derjeniger, der sie geschrieben hat.
Bevor man eine Klage stellt, wird einfach das Kommentar gemeldet und die Löschung der Bewertung beantragt. Ist gar keine große Sache. Wenn Du aber öfter auffällst, wirst Du irgendwann von der Plattform gesperrt.
Jepp leider schon. Und der Grad zwischen persönlichen Empfindungen und Tatsachenbehauptungen ist äußerst schmal.
Aber dafür muss die Plattform ja die Daten vom Nutzer weitergeben, das darf er gar nicht! Die Bewertung ist ja anonym.
Mhhh. Zum Einen müssten die das, wenn Polizei/Staatsanwaltschaft anfragen und zum Anderen geht doch oft genug aus der "Beschwerde" hervor wer das war. ("War letzte Woche bei Dok X wegen meiner Gastritis, er hat mich schon wieder falsch behandelt und gesagt ich sei ein Hypochonder")
Mit einem richterlichen Beschluss müssen deine Daten herausgegeben werden.
Eine Bewertung darst du veröffentlichen. Sie darf keine Beleidigung, falsche Tatsachenbehauptung oder Verläumdung enthalten. Das wäre strafbar und dagegen kann ein Arzt vorgehen.
Soweit ich dachte, kann dann nur die Plattform verklagt werden. Verleumdung ist ein dehnbarer Begriff ;-)