Beleidigung bei Youtube strafbar?

3 Antworten

Beleidigungen auf Facebook, Twitter oder YouTube sind oft öffentlich zu lesen. Es handelt sich meist nicht um private Nachrichten, die nur Absender um Empfänger lesen können, sondern um Beiträge, die jeder lesen kann.

Bei der Frage, ob eine Beleidigung von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, ist das öffentliche Interesse stets von Bedeutung. Fehlt dieses Interesse, dann darf die StA die Tat gar nicht verfolgen, sondern hat den Geschädigten auf den Privatklagewege zu verweisen (vgl. §§ 374 ff., 376 StPO). Das öffentliche Interesse wiederum bemisst sich daran, ob der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus gestört ist oder ein Interesse der Allgemeinheit besteht (vgl. Nr. 86 RiStBV).

Im Rahmen der jetzt neuen Gesetzesänderung in Bezug auf Hasskriminalität wurde der Strafrahmen der Beleidigung für öffentliche Begehungsweise auf 2 Jahre verdoppelt. Zwar ist die öffentliche Begehungsweise allein nicht ausschlaggebend für die Bestimmung des öffentlichen Interesses, aber sie wiegt zumindest mit.

In deinem Fall müsste man also prüfen, ob öffentliches Interesse vorliegt. Anders als in Fällen, in denen ein wahrer Shitstorm losgetreten wird, berichtest du wohl von einer nur persönlichen Auseinandersetzung. Es scheint so, als wären daran nicht mehrere Personen beteiligt. Die Ehrenkränkung weißt keinen Bezug zu den im AGG genannten Gründen auf (vgl. § 1 AGG), aus denen man das öff. Int. herleiten könnte. Auch zu berücksichtigen wäre wohl die Reichweite dieser "Öffentlichkeit". Nur weil etwas im Internet steht, muss es noch keiner lesen...

Danach würde entschieden werden, ob das Verfahren eingestellt und der Geschädigte auf den Privarklageweg verwiesen wird, oder ob es eine Ahndung der Beleidigung geben wird (etwa: Anklage, Einstellung gegen Auflage,...). In diesem Fall bräuchte man natürlich die Daten der Täter. Und dann würden diese auch ermittelt werden, sofern es Ermittlungsansätze gibt (und die gibt es bei vielen Usern gar nicht mal so selten).

Ja, es gibt da ein Video, wo eine Jägerin einen von ihr erlegten Fuchs zur Schau stellte.

Die wurde dann natürlich aufs übelste beleidigt. Wie halt die Leute im Internet sich so geben, wenn sie glauben dass sie anonym sind.

Die Frau hat Tausende an Schadenersatz eingenommmen.

Moment, ich schau mal ob ich die Story noch finde.....

Edit: Hier

https://www.landundforst.de/landwirtschaft/forst/beleidigungen-bekommt-jaegerin-schmerzensgeld-563161

https://www.spiegel.de/panorama/waidfraeulein-mit-totem-fuchs-hasskommentare-auf-facebook-kosten-tausende-euro-a-bc1232cb-76e1-4786-abda-cf8bf04a32a3


Rocky287 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 16:14

Da ist natürlich schon einiges zusammen gekommen, allerdings ist "Die machen wir fertig", "Abschaum", "Miststück", zumindest meiner Meinung, ja etwas anderes als "Spinner".

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Der angesprochene User droht nun mit einer Klage.

Und hier weiss man schon, dass man es mit einer Labertasche zu tun hat, die keinen Dunst von der Rechtslage hat. Eine "Klage" hat nichts mit Strafrecht zu tun.

Lachen und ignorieren.


Rocky287 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 16:06

Entschuldigung, wörtlich schrieb der zweite User von einer Anzeige, nicht von einer Klage. Ich bin da auch nicht sehr bewandert, von daher schien es mir das gleiche zu sein.

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