Unschuldsvermutung und Zivilrecht

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

  • am besten wäre es natürlich, wenn du dir einen Anwalt nehmen würdest.
  • So wie du dies Sache beschreibst, sehe ich da keine Chancen für deinen Ex-Arbeitgeber.
  • Im Gegenteil. Wenn der derartige Sachen behauptet, sie jedoch nicht beweisen kann, solltest du vielleicht mal über eine Anzeige wegen Übler Nachrede nachdenken.
  • Üble Nachrede ist im Gesetz (BGH) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Einfach mal googlen!
  • Normalerweise läuft ein Verfahren wie in deinem Fall wie folgt ab.
  • Im ersten Teil gibts ein Strafverfahren, in dem deine Schuld bzw. Unschult festgestellt wird.
  • Dieses Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft jedoch erst dann eröffnet, wenn ausreichende Verdachtsmomente hierfür vorliegen.
  • Dies wären z.B. Beweise, wied die Briefe oder glaubhafte Zeugenaussagen der Kunden.
  • In diesem Verfahren wird bei einer Verurteilung das Strafmaß für die Tat festgelegt.
  • Mehr nicht!
  • Sind dem Kläger durch die Straftat finazielle Nachteile entstanden, kann er diese durch einen weiteren Prozeß im Zivilrecht einklagen.
  • Wurde die Tat bereits abgeurteilt wird im Zivilrecht die Höhe der zu zahlenden Summe festgelegt.
  • Da in deinem Fall jedoch bereits das Strafverfahren eingestellt wurde, geht ja nicht mal die Staatsanwaltschaft von einer Tat aus, die sie beweisen kann.
  • Soll heißen, es fehlen Beweise und Zeugen.
  • Ohne einen verurteilten Täter kann man jedoch keine Schadensansprüche gegen jemanden geltend machen.
  • Und du hast vollkommen Recht.
  • In Deutschland gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung und zwar solange bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
  • Je nachdem in welcher Branche du arbeitest können dagegen dir erhebliche Nachteile entstehen, wenn z.B. dein Ex-Arbeitgeber gegenüber anderen Unternehmern Dinge behauptet, die nicht bewiesen sind.
  • Dann einen neuen Job zu finden ist wahrscheinlich schwierig.
  • Deshalb kannst du deinerseits gerichtlich veranlassen, dass er zukünftig derartige Behauptungen unterlässt.
  • Das geht soweit, dass er diese Behauptungen öffentlich widerufen muss!
  • Solltest du nachweisen können, dass du aufgrund falscher Behauptungen keinen Jon bekommenhast, hast du soagr gute Chnacen auf Schadenersatz.
  • Um dein Recht in dieser Sache jedoch durchzusetzen solltest du dich unbedingt anwaltlich beraten zu lassen.
  • Wurde z.B. die Kündigung aufgrund falscher Verdächtigungen ausgesprochen worden sein, ist dein Arbeitgeber eventuell sogar zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet.

Ich hoffe mein Tipp hat dir weitergeholfen und wünshe dir in dieser Sache viel Erfolg!

Da wirst Du nur mit einem Anwalt durch kommen, weil "unschuldig" ist auch immer eine Sache, da ja auch teilweise die Angelegenheiten wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird, damit ist aber keine Unschuld bewiesen ;-)

Wenn die Polizei nicht feststellen konnte wer den Brief verfasst dann gibt es keinen Beweis der Staatsanwalt hat somit auch nichts in der Hand um gegen sie ein verfahren einzuleiten. Das dürfte sich in Wohlgefallen auflösen das kein Beweis vorliegt das sie es waren kein Richter wird aufgrund von hören sagen und Vermutungen ein Urteil sprechen. Dazu bedarf es Beweisen und die liegen ja nicht vor. Also abwarten und Tee trinken da dürfte nicht mehr viel kommen außer das die Sache erledigt ist.

Das da ein Indizien Urteil gesprochen wird kann ich mir schwer vorstellen es geht ja nicht um Mord oder sonst eine schwere Straftat.

Ihr ex Chef scheint ja recht unbeliebt zu sein dafür können Sie nicht verantwortlich gemacht werden und wer weis wer da so Böse auf ihn war und aus welchen Gründen auch immer.


Sommer7713 
Beitragsersteller
 10.12.2013, 10:28

Das können Sie laut sagen. Die ZAF hat (fast) alle ihre Mitarbeiter an die ehemalige Personaldisponentin verloren. Außerdem erzählte mir eine Polin, sie sei in Polen von dieser ZAF angeworben worden. Die ZAF hätte für sie ein Zimmer zur Verfügung gestellt, das sie sich mit 3 anderen Zeilen muss und dass das Zimmer ein Durchgangszimmer zum nächsten 4-erZimmer sei. Jeder müsse für ein 4er Zimmer 360 Euro im Monat zahlen und sich zu 8 ein Badezimmer teilen. Als diese sich beschwerten, meinte die Niederlassungsleiterin "entweder das Zimmer oder zurück nach Polen". Die Polen hassen diese Frau bis zum Gehtnichtmehr. Da ich Akteneinsicht hatte, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein Pole diese Briefe geschrieben hat, aber man kann sich solche Briefe auch schreiben lassen. Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass diese Niederlassungsleiterin in einem Luxushaus mit verschiedenen Saunen, Whirpool Swimmingpool bewohnt und sogar ein extra Ankleidezimmer hat. Da wird der Begriff "Fremdschämen" echt neu definiert.

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Dein EX Arbeitgeber muss im Zivilprozess beweisen damit du diese Briefe geschrieben und versendet hast. Er kann jederzeit Klage gegen dich einreichen. Das ist unabhängig vom Strafprozess. Wenn du nichts gemacht hast passiert auch nichts. Mit einem Anwalt , die kosten trägt der Verlierer geht es allemal einfacher. LG und alles Gute


Sommer7713 
Beitragsersteller
 10.12.2013, 10:22

der Ex-Arbeitgeber behauptet in der Klage, vom Kunden keine Aufträge mehr erhalten zu haben. Jetzt hab ich mich als Bewerberin ausgegeben, die zunächst den Kunden nur über Zeitarbeit kennenlernen möchte. Der Kunde arbeitet mit mehreren ZAFs zusammen. Er nannte mir 2 ZAFs (ich nehme aus, das es diejenigen sind, mit denen er am meisten zusammenarbeitet). Darunter war mein Ex-Arbeitgeber. Der Kunde meinte dann auch noch, wenn es in der Vergangenheit Probleme gegeben hätte, wäre auch keine künftige Zusammenarbeit mehr geplant.....????!!!!!

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Alexuwe  10.12.2013, 10:26
@Sommer7713

Kopf hoch da passiert man gar nichts. Der Beweis ist nur mittels Gutachten über eine Handschrift zu führen Da passiert nicht mehr wirklich was LG

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Sommer7713 
Beitragsersteller
 10.12.2013, 10:30
@Alexuwe

Die Briefe wurden nicht mehr Hand geschrieben, sondern per PC. Sie wurden auch nicht unterschrieben und wurden in einem Briefkasten in einer Millionenstadt eingeworfen.... In der Strafakte hieß es, dass die Polizei auf Untersuchungen verzichtet hat, weil es ihrer Meinung nach unmöglich wäre, den Urheber zu finden.

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Alexuwe  10.12.2013, 10:36
@Sommer7713

Dann greift das eigentlich auch für den Zivilprozess. Ei e Papier und Tintenuntersuchung , druckerauswertung nimmt da sicher keiner vor.

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