Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt kündigen bzw aufheben?

4 Antworten

Ruf im Betrieb an und frag, ob man mit Dir einen Aufhebungsvertrag schließt, weil Du den Job jetzt doch nicht antreten kannst/willst.

Vermutlich hast Du eine Probezeitvereinbarung mit verkürzter Kündigungsfrist. Aber für eine ordentliche Kündigung reicht die Zeit nicht.

Meist gehen die Arbeitgeber auf die Aufhebung ein. Es nützt dem AG nichts, wenn ein AN "notgedrungen" anfängt und die Kündigungsfrist läuft schon. Das kostet auch den AG unnötig Geld.

Wir hatten das bei uns im Betrieb auch schon. Da hat man ganz formlos den Arbeitsvertrag "vernichtet" und das wars.

Der AG kann auf Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist ( Probezeit ) bestehen .

Also kannst Du theoretisch mit Wirkung ab dem 11. September einen anderen Vertrag abschließen.

Sprich mit dem AG bei dem Du den Vertrag unterzeichnet hast - und frage, ob er auf die Kündigungsfrist verzichtet.

Der erste Arbeitgeber KÖNNTE auf die Kündigungsfrist von 14 Tagen bestehen. Da musst du dich schnell mit in Verbindung setzen.