Kündigungsschutz vor Arbeitsantritt?

5 Antworten

Grundsätzlich kannst du natürlich arbeiten, bzw den Job antreten. Wenn du die Schwangerschaft mitteilt, muss der Einsatzort und auch die ZAFirma dafür Sorge tragen, dass das MuschG eingehalten wird.

Du hast bereits in der Probezeit Kündigungsschutz.

Soltest Du ein Beschaftigungsverbot bekommen, bekommst Du weiter deinen Lohn. Dabei ist es egal, ob dich dein Arzt oder dein Arbeitgeber ins BV schickt.

Wenn du am ersten Arbeitstag nicht erscheint und somit der Vertrag nicht zustande kommt, wirst du vermutlich beim Arbeitsamt eine Sperre bekommen, da dies - soweit ich weis- wie eine Eigenkündigung behandelt wird.

Deutsches Arbeitsrecht: Schwanger sein ist keine Krankheit. Wer in den ersten vier Wochen einer neuen Beschäftigung arbeitsunfähig ist, bekommt keinen Lohn/Gehalt, sondern Krankengeld. Nimm Kontakt mit deiner Krankenkasse auf.

Wenn du schwanger bist, brauchst du für den Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung. Eine Schwangerschaft schützt dich vor Entlassung.

Eine Schwangerschaft hindert dich doch nicht daran, zu arbeiten. Geh also arbeiten, teile direkt danach mit, dass du schwanger bist und freu dich über den besonderen Kündigungsschutz, den du dadurch genießt ;).

was ist aber,  nun da ich schwanger bin?

Da besteht Kündigungsschutz für dich, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht angetreten ist. Entscheidend ist der vorherige Vertragsabschluss.

Um weitere Komplikationen zu vermeiden, würde ich der Firma wahrheitsgemäß reinen Wein einschenken. U.U. darfst Du bis zum Mutterschutz arbeiten, was aber dann sehr kulant wäre, eher wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, damit die Firma sich zusätzliche Kosten spart. Alles Gute für die Schwangerschaft !


Skye229 
Beitragsersteller
 02.10.2020, 07:12

Dankeschön, aber einen Aufhebungsvertrag werde ich nicht unterzeichnen. Ich würde in 3 Schicht in der Logistik arbeiten, was natürlich als Schwangere verboten ist. Zudem bin ich als Risikoschwanger eingestuft.

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luibrand  02.10.2020, 07:14
@Skye229

Dann ist der Fall relativ klar, Du wirst Krankengeld bekommen und darfst Zuhause bleiben. Glückwunsch.

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