Ausbildung am 1. Sep kündigen?
Hey, ich habe auf schnell & kurzfristig ein besseres Angebot bekommen, ich habe beide unterschrieben, meine Berufsberaterin meinte, ich kann notfalls auch eine Abbrechen. Wie mach ich das und ist das möglich?
2 Antworten
Ausbildungsvertrag vor Vertragsbeginn kündigen?
In diesem Fall stellt sich oftmals die Frage, ob man den zuerst unterzeichneten Ausbildungsvertrag kündigen kann, um die später angebotene Ausbildungsstelle anzunehmen.
Hierbei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Ausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnt (§ 20 BBiG). Während dieser Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit und das ohne einhalten einer Kündigungsfrist beendet werden (§ 22 I BBiG).
Das Ausbildungsverhältnis kann somit von beiden Seiten bereits am ersten Tag der Ausbildung fristlos gekündigt werden. Da es sowohl im Interesse des Lehrlings, als auch des Ausbilders liegt frühzeitig die Möglichkeit zu haben eine Alternative zu suchen, besteht auch kein Schutzbedürfnis durch welches eine Kündigung bereits vor Ausbildungsbeginn ausgeschlossen wäre. Dies bedeutet, dass ein Ausbildungsvertrag sowohl vom Lehrling, als auch vom Ausbilder bereits vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses fristlos gekündigt werden kann. Dies wurde bereits gerichtlich bestätigt (Urteil des Landesarbeitsgerichts – LAG – Düsseldorf 16. September 2011; Az.: 6 Sa 909/11, BAG Urteil vom 17.09.1987 (Az.: 2 AZR 654/86).
Abweichende Vereinbarung in Ausbildungsvertrag
Die Möglichkeit einer Kündigung bereits vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses besteht jedoch nicht, wenn ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wurde. So hat der Ausbilder die Möglichkeit eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn im Arbeitsvertrag auszuschließen. In einem solchen Fall ist die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses vor Ausbildungsbeginn tatsächlich nicht möglich.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwei-ausbildungsvertraege-was-tun_112065.html
Du hast die Ausbildung noch gar nicht angetreten, nehm ich jetzt halt mal an.
Ruf die Firma bei der du nicht arbeiten willst an und teile es denen mit und frag was du tun musst. Normalerweise sind die froh wenn du erst gar nicht beginnst, auf diese Art haben die am wenigsten Arbeit mit dir.
Wäre fair, die können den Ausbildungsplatz vielleicht noch an jemand anders vergeben.
Nein, darüber sind die nicht froh, aber darüber, dass du es sagst und nicht erst 3 Tage arbeitest und es erst dann sagst und abbrichst.
Und es ist rechtlich möglich vor Beginn der Ausbildung, zu kündigen?
achdem ich nicht in D lebe, kann ich dir nur sagen wie es in Ö ist, da braucht man gar nicht kündigen sondern man tritt die Arbeit nicht an.
Was sollen die denn machen wenn du die Ausbildung nicht antrittst? Die können dich ja nicht von der Polizei abholen.
Aber egal, ruf an und frag einfach in der Firma nach. Vielleicht wird der Vertrag einfach für nichtig erklärt und die Sache ist erledigt. Die Firma hat ja nichts davon wenn du den Job antrittst obwohl du den gar nicht willst.
Bonsai82 hat deine Frage soeben rechtlich beantwortet, du kannst also fristlos kündigen bevor du dort beginnst.
Danke dir! Aber wieso sollten sie froh darüber sein wenn jmd vor ausbildungsbeginn abspringt?