Urlaubsanspruch nach Kündigung?
Hallo zusammen, ich beende im Juni meine Ausbildung und werde übernommen. Habe den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben. Jedoch beginne ich im August meine Weiterbildung über 2 Jahre in Vollzeit. Also werde ich zu August direkt wieder kündigen. Steht mir der volle Jahresurlaub zu, (weil ich nach dem 30.06. kündige) auch wenn sich das Beschäftigungsverhältnis von Azubi zum Arbeitnehmer geändert hat?
2 Antworten
Wie viel Jahresurlaub hast Du denn? Der Mindesturlaub von vier Wochen steht Dir auf alle Fälle zu.
Wenn es mehr als die vier Wochen gibt und Du hast arbeits-/tarivertraglich keine "Zwölftelregelung", steht Dir der höhere Urlaub auch zu.
Ja, dir steht mindestens der volle gesetzliche Jahresurlaub von 4 Wochen zu. Hinsichtlich eines eventuellen den gesetzlichen Mindestanspruch ueberschreitenden vertraglichen Urlaubsteils kommt es dann auf den Vertrag an.
Dann kann es dir - je nach Vertrag - passieren, dass du tatsaechlich nur einen Anspruch auf di gesetzlichen 4 Wochen haben wirst (20 Tage bei einer 5 Tage Woche).
Vielen Dank, dann weiß ich Bescheid. Habe 30 Tage vertraglich. Liebe Grüße Eileen