Arbeiten ohne Arbeitsvertrag?
Hallo Leute, meine Freundin hat ein kleines Problemchen und zwar arbeitet sie seit dem 1. Januar auf ihrer Arbeit, wo sie schon mal war, weswegen sie auch keine Probezeit hat nur ist das Problem, dass sie keinen Arbeitsvertrag bekommen hat und immer noch wartet. Kurz gesagt, sie arbeitet ohne Arbeitsvertrag und hat jetzt Angst, dass sie kein Gehalt bekommen wird, da sie jetzt auch schon Überstunden gemacht hat in den ersten Wochen. Sie ruft auch immer die zuständige Dame dafür an, aber die hat immer nur Ausreden weswegen ihr Arbeitsvertrag noch nicht fertig ist? Steckt irgendwas dahinter oder was ist da los? Hat jemand eine Ahnung und kann uns helfen?
5 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html
Es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen, klappt aber nicht immer.
Ich würde, spätestens, wenn kein Gehalt kommt, mit Anzeige drohen, aber man kann natürlich auch erstmal die Vorgesetzten mobilisieren
Deine Freundin hat einen Arbeitsvertrag, einen mündlichen. Der ist genau so gültig wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag nur sind evtl. Absprachen ohne Zeugen schwer nachweisbar.
Der Anspruch auf einen Arbeitsvertrag ist im § 2 Nachweisgesetz geregelt. Hier steht u.a.:
"Der AG hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem AN auszuhändigen"
Den gesamten Text kann man googlen (§ 2 NachwG).
Warum sollte Deine Freundin nicht bezahlt werden? Es ist doch bestimmt nachweisbar, dass sie gearbeitet hat und die Zeiten sind doch bestimmt irgendwo zu belegen (stempeln, einloggen, aufschreiben, Zeugen......)
arbeitet sie seit dem 1. Januar auf ihrer Arbeit, wo sie schon mal war,
Wenn Deine Freundin den Arbeitsvertrag bekommt, muss dieser unbefristet sein.
Bin zwar nicht aus Deutschland, aber die Lage müsste ähnlich sein. Es gibt kein Arbeiten ohne Vertrag. Sobald gearbeitet wird, existiert auch ein Vertrag. Er wird durch die Tätigkeit begründet. Jetzt kannst du dich rechtlich beraten lassen und ihn schriftlich einfordern. Aber ein Arbeiten ohne Vertrag gibt es sicher nicht.
armes kindchen?
es gelten auch verbale arbeitsverträge !
am ultimo sieht sie dann die abrechnung - logischerweise nicht jetzt !
Eine Arbeitsvertrag bedarf NICHT der Schriftform. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Und die Überstunden sollte sie SELBST festhalten, und sich notfalls von Kollegen bestätigen lassen, wenn die Vorgesetzte das nicht macht.
Doch gibt es