Anhörungsbogen zum Bußgeldbescheid?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Beide hatten Recht. Deine Anwältin und das Internet. ;)

Deine Anwältin hatte in Bezug auf deinen Fall Recht.

Der Verstoß wurde vor Ort festgestellt, man hat deinen Ausweis verlangt, deine Personalien aufgenommen und die die Anhörung geschickt. Hier brauchst du nichts zurückschicken. Das macht keinen Unterschied.

Anders ist es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, z.B. beim Falschparken. Hier kann ja nur ermittelt werden wem das falsch geparkte Auto gehört, aber nicht, wer es dort abgestellt hat. Der Halter des Autos muss darüber dann eine Aussage tätigen. Tut er dies nicht, kann der Beschuldigte nicht ermittelt werden. Das Verfahren wird dann eingestellt, und der Fahrzeughalter muss die Kosten des Verfahrens tragen.

In deinem Fall dient die Anhörung nur dazu, dir nochmals die Möglichkeit zu geben dich dazu zu äußern, meh nicht. Theoretisch ist das nicht einmal erforderlich, da die notwendige Anhörung für das Bußgeldverfahren schon erfolgte, als man dich "erwischt" hat.

Es hat keine Nachteile für dich wenn du dich nicht äußerst. Alles was dich entlasten könnte kannst du auch nach dem Bußgeldbescheid noch vorbringen.

Du bekommst ganz einfach einen Bußgeldbescheid. Hier hast du die Möglichkeit einen EINSPRUCH einzulegen (bei einem Bußgeld heißt das nicht Widerspruch). Das Ganze geht dann vor Gericht und dort wird dann eine Entscheidung gefällt per Urteil.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bearchen111 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 12:57

Wenn du mir evtl. noch schreiben könntest, was jetzt schlimmsten Fall passieren kann und wie ich jetzt am besten reagieren sollte, wäre ich dir wirklich sehr dankbar.

0
PissedOfGengar  01.09.2020, 13:05
@Bearchen111

An sich ändert das nicht wirklich was. Zwar hast du deine Angaben nur mündlich gemacht, aber spätestens dann, wenn der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden kann weis man, dass du einen falschen Namen angegeben hast.

Da gibt es jetzt keinen schlimmsten Fall oder so.

Egal was du machst, du bekommst als nächstes einen Bußgeldbescheid. Da steht drin was du getan hast, und wie hoch die Geldstrafe ausfällt.

Wenn du die vorgeworfene Tat tasächlich begangen hast, zahl die Strafe und gut. Andernfalls leg Einspruch ein, und lass das durch ein Gericht entscheiden. Schmettert das Gericht deinen Einspruch ab zahlst du zusätzlich noch die Gerichtskosten.

0
Bearchen111 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 14:13
@PissedOfGengar

Wirklich vielen, vielen Dank für deine wirklich kompetente Antwort. Du hast mir sehr geholfen und mich auch sehr beruhigt.

1
Bearchen111 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 12:24

Das ändert wahrscheinlich alles, oder?

0
Bearchen111 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 12:18

Ich hatte aber keinen Personalausweis dabei, ich habe meine Personalien mündlich angegeben.

viele Dank schon einmal für deine umfangreiche Antwort

0

Du bekommst einen Bußgeldbescheid und kannst dann entscheiden, ob du dagegen Widerspruch erheben willst oder nicht. Die Telefon-Anwältin hatte Recht. Der Anhörungsbogen gibt dir nur die Gelegenheit, Entlastendes vorzutragen und damit ggf. zu verhindern, dass ein Bußgeld verhängt wird. Aber das kannst du auch nach Erhalt des Bußgeldbescheids alles noch machen.

Die Angelegenheit wird dadurch nicht teurer und du bekommst auch keine "Strafe", wenn du den Anhörungsbogen nicht zurückschickst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Bearchen111 
Beitragsersteller
 31.08.2020, 19:41

Das war echt eine sehr hilfreiche Antwort, vielen Dank dir.

1

Normalerweise passiert gar nichts, du bekommst in ca. 2 bis 3 Wochen einen rechtsgültigen Bußgeldbescheid, Zahl innerhalb der angegebenen Frist und das Verfahren ist erledigt.

Das Geld wird eingetrieben.


Bearchen111 
Beitragsersteller
 31.08.2020, 19:40

Vielen Dank

0
olli20021  31.08.2020, 19:36

Bei einem Anhörungsbogen ist noch gar keine Geldbuße festgelegt, darum kann auch nichts eingetrieben werden.

0
Bearchen111 
Beitragsersteller
 31.08.2020, 19:32

Aber wird es jetzt teurer, weil ich gar nicht reagiert habe. Gibt es dann ein Strafgeld für nicht-Beantwortung?

Vielen Dank für deine Antwort

0
Bearchen111 
Beitragsersteller
 31.08.2020, 19:34
@Bearchen111

Im Internet lese ich immer personenbezogene Daten sind Pflicht

0
Bearchen111 
Beitragsersteller
 31.08.2020, 19:35
@Bearchen111

Vielen Dank für deine Antwort, das hat mich sehr beruhigt.

0
AngiedieSchlaue  31.08.2020, 19:32

Nein. Es ergeht erst mal der Bußgeldbescheid.

0