Was tun, wenn die Anhörung zum Bußgeldverfahren im Urlaub kam?
Hallo Zusammen, mein Mann wurde vor ein paar Monaten bei einer Verkehrskontrolle darauf hingewiesen, dass sein TÜV seit längerem abgelaufen ist und er nun mit einer Anzeige rechnen muss.
Wir waren nun lang im Urlaub und in der Zeit kam der Brief "Anhörung im Bußgeldverfahren" vom Landratsamt an. Die Frist, binnen einer Woche darauf zu antworten, konnte er somit nicht einhalten.
Nun zur eigentlichen Frage: (die Angaben auf dem Anhörungsbogen sind alle korrekt und er hat die Ordnungswiedrigkeit begangen)
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muss er den Bogen trotzdem ausfüllen? (bei den Punkten Angaben zur Person / weitere Angaben zur Person / Angaben zu gesetzlichen Vertretern & Angaben zur Sache steht jeweils dahinter "freiwillig")
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da die Frist für die Rückantwort des Bogen abgelaufen ist, muss er da nun mit weiteren Ermittlungen gegen ihn rechnen?
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muss er einen Nachweis vorlegen, dass wir im Urlaub waren? (Rechnungen / Buchungsbelege hätten wir parat, falls die reichen)
Wir haben natürlich beim Landratsamt angerufen, doch jeweils unterschiedliche Antworten bekommen. 1. "ne, den müssen sie nicht zurückschicken, wenn alles korrekt ist, machen sie sich da keine Sorgen. Der Bußgeldbescheid kommt erst später" 2. "ja, den müssen sie zurückschicken und die Polizei leitet trotzdem weitere Schritte ein" 3. "blöd, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen, ich weiß auch nicht ob sie den Bogen zurückschicken müssen" 4. "die Angaben sind freiwillig, sie bekommen aber zusätzlich eine Strafe, weil sie die Frist nicht eingehalten haben"
Im Netz habe ich mich natürlich auch schon informiert und durchgelesen, aber das ist teilweise sehr verwirrend, weil jeder was anderes schreibt und wenn man sich bei sowas nicht auskennt, ist man eventuell leicht überfordert :) Ich hoffe, dass mir hier einer von Euch weiterhelfen kann. Ich danke Euch
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ramay1418/1568653361119_nmmslarge__0_0_273_273_cc7b7b58a87c2164dec658bb394a4386.jpg?v=1568653361000)
Grundsätzlich gilt, dass man überhaupt nicht auf eine Be- oder Anschuldigung antworten muss, weder bei der Polizei noch bei irgendeinem Amt.
Schon um nichts Falsches zu tun oder die Sache zu "verschlimmbessern", sollte man keine Angaben zum Tatvorwurf machen - oder sich mit einem Anwalt beraten, nicht aber hier bei GF fragen.
Natürlich setzt die Behörde eine Frist, damit der Vorgang endlich weiterbearbeitet werden kann, aber das hat auf die Schuld oder Nichtschuld überhaupt keinen Einfluss. Das steht auch in dem Anhörungsbogen bzw. in dem Anschreiben.
Es gibt auch keine Strafe für die Nichtrücksendung, sondern es heißt nur, dass unrichtige oder unvollständige Angaben zur Person korrigiert werden müssen, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht.
Ansonsten entscheidet die Behörde, ob sie trotz der Aussagen einen Bußgeldbescheid erlässt oder nicht.
Wartet einfach den Bußgeldbescheid ab. Gegen den kann Dein Mann - dann aber fristgerecht - immer noch Einspruch einlegen oder ihn akzeptieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PaolaRose/1497221215218_nmmslarge.jpg?v=1497221215000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Artus01/1516301634322_nmmslarge__303_0_1944_1944_e697a745a6a6bcbca5d4fcdcd037c484.jpg?v=1516301634000)
Es ist egal ob erden Anhörungsbogen verspätet abschickt oder gar nicht. Die Bußgeldforderung wird kommen, die Sachlage ist ja vollkommen klar.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PaolaRose/1497221215218_nmmslarge.jpg?v=1497221215000)
Genau, dass weiß er auch. Ich danke Dir für Deine Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nemo75/1465690579832_nmmslarge__0_259_750_750_a60de88134a0463d0b6450b57dcce809.jpg?v=1465690580000)
Also dann war es ein sehr sehr langer Urlaub.
Wenn Anhörungsbogen nicht ausfüllst, gibst die "Tat" zu.
Also meist macht man sowas nur wenn man sich falsch behandelt fühlt. Da aber der TÜV schon länger abgelaufen war, was willst dagegen sagen?
Nicht gemerkt?😂
Bußgeld zahlen und gut ist
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PaolaRose/1497221215218_nmmslarge.jpg?v=1497221215000)
1. die Dauer des Urlaubes ist nicht wichtig
2. die Angaben sind freiwillig, somit gibt man weder was zu, noch lehnt man was ab
3. schick uns mal Deine Behörden bitte vorbei, wenn es immer sofort am nächsten Tag Post gibt ;) die sind ja mehr als vorbildlich, wenn binnen 24h alles bearbeitet und versendet ist 😂👏🏻
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wo ist das Problem, den Bogen schnell auszufüllen und zurück zu schicken?
Wenn er nicht mehr benötigt wird, ist es halt egal.
Frage lesen.
Frist ist abgelaufen!