Was tun, wenn die Anhörung zum Bußgeldverfahren im Urlaub kam?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich gilt, dass man überhaupt nicht auf eine Be- oder Anschuldigung antworten muss, weder bei der Polizei noch bei irgendeinem Amt. 

Schon um nichts Falsches zu tun oder die Sache zu "verschlimmbessern", sollte man keine Angaben zum Tatvorwurf machen - oder sich mit einem Anwalt beraten, nicht aber hier bei GF fragen. 

Natürlich setzt die Behörde eine Frist, damit der Vorgang endlich weiterbearbeitet werden kann, aber das hat auf die Schuld oder Nichtschuld überhaupt keinen Einfluss. Das steht auch in dem Anhörungsbogen bzw. in dem Anschreiben. 

Es gibt auch keine Strafe für die Nichtrücksendung, sondern es heißt nur, dass unrichtige oder unvollständige Angaben zur Person korrigiert werden müssen, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht. 

Ansonsten entscheidet die Behörde, ob sie trotz der Aussagen einen Bußgeldbescheid erlässt oder nicht. 

Wartet einfach den Bußgeldbescheid ab. Gegen den kann Dein Mann - dann aber fristgerecht - immer noch Einspruch einlegen oder ihn akzeptieren. 


PaolaRose 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 12:25

Ich danke Dir sehr, für Deine Antwort 

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Es ist egal ob erden Anhörungsbogen verspätet abschickt oder gar nicht. Die Bußgeldforderung wird kommen, die Sachlage ist ja vollkommen klar.


PaolaRose 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 12:26

Genau, dass weiß er auch. Ich danke Dir für Deine Antwort 

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Also dann war es ein sehr sehr langer Urlaub.
Wenn Anhörungsbogen nicht ausfüllst, gibst die "Tat" zu.
Also meist macht man sowas nur wenn man sich falsch behandelt fühlt. Da aber der TÜV schon länger abgelaufen war, was willst dagegen sagen?
Nicht gemerkt?😂

Bußgeld zahlen und gut ist


PaolaRose 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 14:18

1. die Dauer des Urlaubes ist nicht wichtig 

2. die Angaben sind freiwillig, somit gibt man weder was zu, noch lehnt man was ab 

3. schick uns mal Deine Behörden bitte vorbei, wenn es immer sofort am nächsten Tag Post gibt ;) die sind ja mehr als vorbildlich, wenn binnen 24h alles bearbeitet und versendet ist 😂👏🏻 

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Wo ist das Problem, den Bogen schnell auszufüllen und zurück zu schicken?

Wenn er nicht mehr benötigt wird, ist es halt egal.


Nemo75  13.09.2017, 10:51

Frage lesen.
Frist ist abgelaufen!

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FGO65  13.09.2017, 10:53
@Nemo75

Ja, und?

Bedeutet ja nicht, das der Vorgang beim Amt auch genau zum Ablauf der Frist bearbeitet wird.

So hätte der Bogen ggf. dem Vorgang noch zugefügt werden können.

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