Verjährungsfrist für Fahrer?
Wenn man nur der Fahrer war und nicht der Halter, der Bußgeldbescheid (ohne Anhörungsbogen) nach 3 1/2 Monate zu einem nach Hause kommt, gilt dann die Verjährungsfrist? Ich nehme an der Anhörungsbogen kam zuerst zum Halter und das viel früher. Ist die Frist damit unterbrochen, obwohl der Bogen nicht zu mir kam? Oder kann ich davon Gebrauch machen, weil der Bescheid erst nach über 3 Monaten zu mir kam?
4 Antworten
https://www.bussgeldkatalog.org/anhoerungsbogen-verjaehrung/
guckst du hier.
Wenn der Anhörungsbogen innerhalb von 3 Monaten beim Halter ankommt, wird die Frist um weitere 3 Monate verlängert. Damit sehe ich keine Verjährung.
Der Fahrer muss innerhalb von 3 Monaten kontaktiert werden, sonst ist er raus aus dem ganzen!
T3Fahrer
Hallo,
ich verstehe Sie richtig, dass der Fahrer erst nach ca. 3,5 Monaten ERSTMALIG kontaktiert wurde ?
Ja genau, es war mein Dienstwagen. Und ich habe erst nach 3,5 Monaten jetzt den Bußgeldbescheid bekommen.