Bußgeldbescheid trotz Blitzer Verjährung?
Ich wurde am 26.01 geblitzt mit mein Vaters Auto und mein Vater hat mehrmals ein anhörungsbogen bekommen, woraufhin wir nicht geantwortet haben. Bei der letzten Anfrage haben wir dann geantwortet dass ich gefahren bin. hab jetzt ein Bußgeldbescheid bekommen aber der Blitzer ist doch verjährt. Muss ich Einspruch einlegen damit die checken das der verjährt ist?
ich weiß ist dumm hier zu fragen bin aber grade ratlos und sehe es nicht ein der Stadt 130€ zu bezahlen
Welches Datum steht auf dem Bußgeldbescheid?
Der 07.05
Wurde auch ein Anhörungsbogen oder ein anderes Schreiben der Bußgeldbehörde an Dich adressiert?
Ja tatsächlich hab ich auch ein anhörungsbogen bekommen, nachdem wir angegeben haben das ich gefahren bin
Und welches Datum trägt der?
der 08.04
6 Antworten
Tja die Sache ist so
du schreibst es gab mehrere Anhörungsbögen auf welche nicht geantwortet wurde.
angaben zur Person muss man aber machen und den bogen zurückschicken.
wurde hier nicht gemacht.
also kamen weitere und jeder läßt die Verjährung erneut beginnen.
dann habt ihr endlich einen ausgefüllt und zurück.
dort wurde angegeben das du gefahren bist und somit wurde der Fahrer ermittelt und das denke ich vor dem 26.04 ( hier der 08.04. ) also vor Verjährung und mit diesen begann die Frist von 3 Monaten wieder zu laufen und innerhalb dieser wurde der Bußgeldbescheid erstellt.
also zahl das Geld und lerne draus.
somit ist nichts verjährt und man muss bezahlen.
tatsächlich hab ich auch ein anhörungsbogen bekommen, nachdem wir angegeben haben das ich gefahren bin
Und dieser Anhörungsbogen hat die Verjährung unterbrochen.
Damit liefen erneut 3 Monate an, in denen fristgerecht ein Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen wurde.
Ein Einspruch mit der Begründung, der Tatvorwurf wäre verjährt,
ist somit sinnlos.
Vielleicht nicht.
Ab Tattag laufen die 3 Monate der Verfolgungsverjährung.
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Unterbrechung dieser Verjährungsfrist, der häufigste ist der Anhörungsbogen. Wird dieser innerhalb der drei Monate an den tatsächlichen Fahrer ausgestellt, laufen die 3 Monate erneut an.
Genau das ist Dir passiert.
Die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstößen sechs Monate. Die zuständige Behörde muss innerhalb dieser Frist eine Maßnahme gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer ergreifen.
Wichtig: Eine solche Maßnahme ist bereits die Anordnung, einen Anhörungsbogen zu versenden. Wann dieses Schreiben tatsächlich zugeht, ist für die Frage der Verjährung ohne Bedeutung. Das Datum dieser Anordnung findet sich nicht auf dem Anhörungsbogen, sondern nur in der Bußgeldakte. Es lässt sich somit allein anhand der behördlichen Anhörung nicht erkennen, ob das Verfahren wegen Verjährung einzustellen ist. Die Frage, ob die Verjährung durch die Anhörung unterbrochen wurde, lässt sich nur nach Einsicht in die Bußgeldakte klären.
Weitere Informationen findest du hier:
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/verfahren/
mein Vater hat mehrmals ein anhörungsbogen bekommen, woraufhin wir nicht geantwortet haben.
Niemand muss sich selbst belasten.
Muss ich Einspruch einlegen damit die checken das der verjährt ist?
Das ist die Voraussetzung für alles Weitere. Ob die Sache tatsächlich verjährt ist lässt sich nur durch Akteneinsicht bestimmen.
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PDF, 848 KB
Weitere Informationen findest du hier:
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeld-einspruch/
Muss ein Einspruch begründet werden?Nein, der Einspruch muss nicht begründet werden. Eine Begründung sollte erst dann erfolgen, wenn der Betroffene die Aufzeichnungen der Bußgeldstelle gesehen und soweit erforderlich mithilfe eines Anwalts ausgewertet hat.
Viel Erfolg!Ich wurde am 26.01 geblitzt mit mein Vaters Auto und mein Vater hat mehrmals ein anhörungsbogen bekommen, woraufhin wir nicht geantwortet haben.
Damit wäre die Verjährung zum 01. Mai gegeben.
Bei der letzten Anfrage haben wir dann geantwortet dass ich gefahren bin.
Und das war genau der Fehler gewesen!
Denn damit hast du die Verjährung unterbrochen und sie fängt von Vorne an. Und wenn ich deinen Antworten entnehmen, hast du im April darauf geantwortet.
Nun musst du den Bescheid leider bezahlen. Ein Widerspruch hätte keinen Erfolg.
Hi, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen mit der Begründung, dass die Ordnungswidrigkeit verjährt ist.
Nicht bezahlen - Du würdest es nicht zurückbekommen. Im Prinzip haben die ja Anspruch auf das Bußgeld, sie können es nur nicht mehr eintreiben.
Das müsste auf dem Bußgeldbescheid eigentlich beschrieben sein.
Also wenn ich nicht angegeben hätte wer gefahren ist, hätte ich den nich zahlen müssen?