Strafe bekommen aber nicht der fahrer gewesen?
Hallo, ich habe ein Anhörungsbogen bekommen weil mein Auto falsch gehalten/geparkt wurde. dafür gibt es einen punkt.
Allerdings Ist mein Cousin den Wagen gefahren er war kurz zu besuch wohnt in einen anderen Bundesland.
Wenn ich das jetzt bei der Behörde so angebe, wie können sie das überprüfen ob das stimmt. Weil es wurden ja nur foto von dem Wagen gemacht. Dann könnte ja rein theoretisch jeder der Fahrer gewesen sein.
4 Antworten
In Deutschland zahlt, wenn der Fahrer nicht ermittelt worden konnte, bzw. wenn es einen hohen Mehraufwand bedeutet der Halter gem. §25a/1 StVG
§ 25a Kostentragungspflicht des Halters
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Entsprechendes gilt für den Halter eines Kraftfahrzeuganhängers, wenn mit diesem Kraftfahrzeuganhänger, ohne dass dieser an ein Kraftfahrzeug angehängt ist, ein Halt- oder Parkverstoß begangen wurde und derjenige, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann oder seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde. Von einer Entscheidung nach Satz 1 oder 2 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.
(3) Gegen die Kostenentscheidung der Verwaltungsbehörde und der Staatsanwaltschaft kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragt werden. § 62 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt entsprechend; für die Kostenentscheidung der Staatsanwaltschaft gelten auch § 50 Abs. 2 und § 52 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend. Die Kostenentscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.
Im Verwarnungsverfahren ist das anders, da zahlt bei Parkverstößen der Halter, bzw. der, der halt letztendlich den "Zettel" bezahlt. Und wenn nicht bezahlt wird, geht der Bußgeldbescheid zur Adresse des Halters. Du befindest dich aber im Bußgeldverfahren.
Du kannst aber auch dem auf dem Anhörbogen angeben, dass zu diesem Zeitpunkt nicht du der Fahrer warst, sondern dein Cousin. Dann wird das ganze an die zuständige Polizei für deinen Cousin geschickt, dieser wird vorgeladen, bzw. bekommt auch einen Anhörungsbogen zugeschickt. Wenn er den Verstoß zugibt, zahlt er, wenn nicht dann du.
Zu beachten ist, dass du bei deinem Cousin das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kannst und er bei dir. Du müsstest ihn also nicht belasten und er dich auch nicht.
Wenn das ein Parkverstoß ohne Punkte wäre, würde ich das Geld einfach bezahlen und mit dem Cousin absprechen, dass ich es dann zurückbekomme, da ich aber verstehen kann, dass du den Punkt nicht willst, kannst du es so machen wie oben beschrieben. Im Zweifelsfall musst du das ganze dann aber selber bezahlen.
@SevSnape. Der FS bleibt der Halter, denn er ist ja im Fahrzeugschein als Halter eingetragen. Aber er kann angeben, dass er zu dem zeitpunkt des Verstosses nicht der Fahrer war und den Fahrer angeben.
Für Falschparken einen Punkt zu kassieren ist heftig. Das war dann aber sehr behinderndes Parken. TamraElara hat da schon einige Möglichkeiten des Fehlverhaltens aufgezählt. Ich ergänze noch mit Behinderten-Parkplatz. Allerdings bekommt man da leider keinen Punkt.
Als Fahrzeughalter wirst Du natürlich angeschrieben. Du hast die Möglichkeit, Deinen Cousin als Fahrer anzugeben. Dann geht der Anhörungsbogen zu ihm und er bekommt die Strafe.
Und wie hier schon vorgeschlagen, würde ich ihm in Zukunft mein Auto nicht mehr leihen.
Wenn Dein Cousin die Auskunft verweigert oder den Verstoß nicht zugibt, bist Du wieder dran. Dann wird es noch etwas teurer, weil nochmal Verwaltungsgebühren dazukommen.
Und Du musst damit rechnen, dass Du dann ein Fahrtenbuch führen darfst, Meistens gilt das für ein Jahr und ist nervig, weil jeder gefahrene Kilometer eingetragen werden muss. .
Bei Parkverstößen zahlt der Halter. Du kannst das Geld ja von deinem Cousin zurück fordern.
Wer nicht gefahren ist darf keine Punkte kriegen auch wenn der Halter eventuell die Busse zahlen muss. Daher ist ein Einspruch hier nötig!
sowas wird auch nicht überprüft.
ja das mit dem geld ist kein problem würde ja dann kein drama machen, darf mir aber zurzeit auf keinen fall einen punkt erlauben darum frage ich nach..