Strafe bekommen aber nicht der fahrer gewesen?

4 Antworten

In Deutschland zahlt, wenn der Fahrer nicht ermittelt worden konnte, bzw. wenn es einen hohen Mehraufwand bedeutet der Halter gem. §25a/1 StVG

§ 25a Kostentragungspflicht des Halters
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Entsprechendes gilt für den Halter eines Kraftfahrzeuganhängers, wenn mit diesem Kraftfahrzeuganhänger, ohne dass dieser an ein Kraftfahrzeug angehängt ist, ein Halt- oder Parkverstoß begangen wurde und derjenige, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann oder seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde. Von einer Entscheidung nach Satz 1 oder 2 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.
(3) Gegen die Kostenentscheidung der Verwaltungsbehörde und der Staatsanwaltschaft kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragt werden. § 62 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt entsprechend; für die Kostenentscheidung der Staatsanwaltschaft gelten auch § 50 Abs. 2 und § 52 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend. Die Kostenentscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.

Im Verwarnungsverfahren ist das anders, da zahlt bei Parkverstößen der Halter, bzw. der, der halt letztendlich den "Zettel" bezahlt. Und wenn nicht bezahlt wird, geht der Bußgeldbescheid zur Adresse des Halters. Du befindest dich aber im Bußgeldverfahren.

Du kannst aber auch dem auf dem Anhörbogen angeben, dass zu diesem Zeitpunkt nicht du der Fahrer warst, sondern dein Cousin. Dann wird das ganze an die zuständige Polizei für deinen Cousin geschickt, dieser wird vorgeladen, bzw. bekommt auch einen Anhörungsbogen zugeschickt. Wenn er den Verstoß zugibt, zahlt er, wenn nicht dann du.

Zu beachten ist, dass du bei deinem Cousin das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kannst und er bei dir. Du müsstest ihn also nicht belasten und er dich auch nicht.

Wenn das ein Parkverstoß ohne Punkte wäre, würde ich das Geld einfach bezahlen und mit dem Cousin absprechen, dass ich es dann zurückbekomme, da ich aber verstehen kann, dass du den Punkt nicht willst, kannst du es so machen wie oben beschrieben. Im Zweifelsfall musst du das ganze dann aber selber bezahlen.


Aloxxx 
Beitragsersteller
 21.10.2023, 11:39

ja das mit dem geld ist kein problem würde ja dann kein drama machen, darf mir aber zurzeit auf keinen fall einen punkt erlauben darum frage ich nach..

SevSnape  21.10.2023, 15:43
@Aloxxx

Dann einfach auf dem Anhörbogen angeben, wer der Fahrer war und erstmal abwarten

Lachlan  21.10.2023, 09:13

@SevSnape. Der FS bleibt der Halter, denn er ist ja im Fahrzeugschein als Halter eingetragen. Aber er kann angeben, dass er zu dem zeitpunkt des Verstosses nicht der Fahrer war und den Fahrer angeben.

SevSnape  21.10.2023, 15:42
@Lachlan

Oh Gott, stimmt. Wie blöd kann man sein ;), wenn man nur kurz eine Antwort schreiben will :)

Danke für die Berichtigung. Ich änder es gleich mal

Für Falschparken einen Punkt zu kassieren ist heftig. Das war dann aber sehr behinderndes Parken. TamraElara hat da schon einige Möglichkeiten des Fehlverhaltens aufgezählt. Ich ergänze noch mit Behinderten-Parkplatz. Allerdings bekommt man da leider keinen Punkt.

Als Fahrzeughalter wirst Du natürlich angeschrieben. Du hast die Möglichkeit, Deinen Cousin als Fahrer anzugeben. Dann geht der Anhörungsbogen zu ihm und er bekommt die Strafe.

Und wie hier schon vorgeschlagen, würde ich ihm in Zukunft mein Auto nicht mehr leihen.

Wenn Dein Cousin die Auskunft verweigert oder den Verstoß nicht zugibt, bist Du wieder dran. Dann wird es noch etwas teurer, weil nochmal Verwaltungsgebühren dazukommen.

Und Du musst damit rechnen, dass Du dann ein Fahrtenbuch führen darfst, Meistens gilt das für ein Jahr und ist nervig, weil jeder gefahrene Kilometer eingetragen werden muss. .

Bei Parkverstößen zahlt der Halter. Du kannst das Geld ja von deinem Cousin zurück fordern.


Aloxxx 
Beitragsersteller
 21.10.2023, 11:37

geld ist nicht das problem sondern der punkt

Still  21.10.2023, 11:39
@Aloxxx

Dann benenne deine Cousin als Fahrer und Betroffenen der Buße, aber welcher Parkvertsoß ist mit Punkten belegt?

Aloxxx 
Beitragsersteller
 21.10.2023, 14:41
@Still

er hat 5 minuten auf ein radweg gehalten. Anschuldigung: Parken auf Radweg und dadurch wurden andere behindert. Ausfall des Radweges. Zeuge Polizeibeamter. Gibt ein Punkt

Still  22.10.2023, 07:00
@Aloxxx

Wenn ich den Bußgeldkatalog google, steht da 55 Euro.

Aloxxx 
Beitragsersteller
 24.10.2023, 12:14
@Still

ja fürs halten, für das parken mit behinderung sind’s aber ein punkt

Rotfuchs716  10.11.2023, 19:44
@Aloxxx

Wer nicht gefahren ist darf keine Punkte kriegen auch wenn der Halter eventuell die Busse zahlen muss. Daher ist ein Einspruch hier nötig!

sowas wird auch nicht überprüft.