Blitzerfoto mit telefonierendem minderjährigen Beifahrer. Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung und Gebrauch von Handy während der Fahrt - was nun?

4 Antworten

Kannst Du Dich daran erinnern, wo das war und ob Du da zu schnell gefahren bist. Dann könnte das schwierig sein mit der Anfechtung. Den Vorwurf mit der Handynutzung kannst Du ja leicht abwehren. Dazu ist hier schon einiges geschrieben worden.

Allerdings könnte es auch sein, dass Du mit Hilfe eines Rechtsanwaltes den gesamten Vorwurf abwenden kannst. Denn wenn sich da schon ein Fehler eingeschlichen hat (siehe Handy), dann kann es auch sein, dass der andere Vorwurf (Geschwindigkeit) auch keine rechtlich Basis hat. Aber das kann dann nur ein Rechtsanwalt überschauen und entsprechend agieren.

Übrigens, wenn Du ADAC-Mitglied bist, ist normalerweise die erste Beratung bei einem Rechtsanwalt des ADAC kosten frei. Frage da mal nach.

Kurios ist die ganze Angelegenheit aber schon.

Bei uns kam mal ein Bescheid an, weil sich unser Motorrad in einen LKW verwandelt und irgendwo falsch geparkt hat. Da hat ein Anruf genügt und der Bescheid war Makulatur. Eine Trialmaschine (mit Zulassung) war auch plötzlich als PKW in einen Unfall verwickelt, obwohl sie friedlich in der Garage eines Freundes in einem anderen Ort gestanden hat. Das lies sich dann auch aufklären. In beiden Fällen, war das jeweilige Nummernschild die Ursache, weil es wohl falsch abgelesen wurde. Allerdings hätte die Zulassungsstelle Auskunft darüber geben können, dass es sich jeweils um ein Zweirad und weder um einen PKW noch einen LKW handelt.

So genau scheinen die Sachbearbeiter dann doch wohl nicht zu recherchieren. Vielleicht ist das dann das Quentchen Glück, das Du brauchst. Viel Erfolg.


hoits 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 18:01

Danke! Auch für den Hinweis mit dem ADAC! Das werde ich auf jeden Fall machen!

Ich frage mich auch, ob die denn nicht bemerken, dass das die Beifahrerseite ist?

Es ist vielleicht nicht allgemein bekannt aber das Originalfoto, was der Bußgeldstelle vorliegt, ist von gestochen scharfer Quallität...

Es unterscheidet sich somit erheblich von dem einfachen Schwarz-weiß-Foto, was im Anhörungsbogen abgedruckt ist und man darf unterstellen, dass die Mitarbeiter bei der Bußgeldstelle durchaus die Fahrer- von der Beifahrerseite unterscheiden können, zumal das Lenkrad sicherlich auch im Originalfoto deutlich zu sehen ist....

Damit ist schon einmal ausgeschlossen, dass es sich um ein KFZ mit Rechtslenkung handelt....

Ungewöhnlich ist auch und widerspricht den Dienstvorschriften, dass die Beifahrerseite im Foto zu sehen ist, denn normalerweise wird im Anhörungsbogen nur die Fahrerseite und das Kennzeichen abgedruckt....sehr eigenartig....

Auf dem Anhörungsbogen steht normalerweise rechts oben eine Telefonnummer, wo du anrufen kannst, um den Sachverhalt zu klären....

Fast hätte ich es vergessen - schön dass du dich heute angemeldet hast und wir dir schon bei deiner ersten Frage helfen dürfen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

ungewöhnlich... normal ist der Bereich des Beifahrers auf dem Blitzerfoto unkenntlich gemacht (außer bei einem Fahrzeug mit Rechtslenker, welches hierzulande geblitzt wird), damit es zu keinen innerfamiliären Diskussionen kommt, wenn bspw. die Ehefrau den Blitzer-Brief öffnet und eine bis dahin unbekannte Dame auf dem Beifahrersitz ihres Mannes entdeckt...

Wenn es in Deinem Fall aber nun einmal so ist (was ja ein Vorteil ist), dann kannst Du gegen den Vorwurf Einspruch erheben und als Beweis - ebenfalls einfach... - das Dir gesendete Foto anfügen.

Auf jedem zugestellten Bogen ist ein Hinweis zu finden, was zu machen ist, wenn die Angaben / Vorwürfe nicht zutreffen sollten.

Einfach noch einmal aufmerksam lesen und einen Brief / eine Mail an die angegebene Adresse senden. Oder anrufen, falls eine Nummer für diese Fälle genannt ist.


hoits 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 18:20

Die gehen ja davon aus, dass das die Fahrerseite war, sonst würden sie auch nicht den Vorwurf des Telefonierens beim Fahren erheben...
Wenn das gesamte Foto das ganze Auto aufnimmt, ist dann in diesem Falle die Fahrerseite abgeschnitten??? Fragen über Fragen...

ColleenChambers  25.06.2024, 07:26
@hoits

Ich kenne es von sämtlichen (meist nicht selbst erlebten) Vorkommnissen der letzten Jahre, dass IMMER der Platz des Beifahrers (eines linksgelenkten Autos) unkenntlich auf Blitzfotos war.

Es gab da wohl mal eine Klage, als ein heimlicher Fahrgast infolge eines Tempoverstoßes durch den Ehepartner entlarvt wurde. Seitdem ist das so.

Das mit dem "hat während der Fahrt telefoniert" kann ein Irrtum sein, und nach Deiner Darstellung trifft es ja auch nicht zu.

Ich würde vorgehen wie oben in meiner Antwort beschrieben und abwarten, wie die Stadt / der Landkreis auf Deinen Einspruch reagiert.

Hi, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.