Immobilienkauf: Rechnung Amtsgericht = Leistung erbracht?
Hallo zusammen,
ich habe im September eine Eigentumswohnung gekauft.
Ende September wurde der Kaufvertrag von Verkäufer und mir als Käufer unterzeichnet.
Am 13.10.23 hat der Notar alle Unterlagen an alle Behörden verteilt.
Nun steht ja online oftmals, dass die Abwicklung einer Grundschuldbestellung, welche ja der Finanzierung dient, mehrere Wochen benötigt.
Am Samstag 21.10.23 hatte ich dann eine Rechnung vom Amtsgericht im Briefkasten:
Posten14150 Eintragung Vormerkungen = 0,5% vom Kaufpreis
Posten 14121 Eintragung des Rechts = 1% der Finanzierungssumme
Kennt sich jemand damit aus?
Gehe ich demnach richtig in der Annahme, dass sowohl die Auflassungsvormerkung sowie auch die Grundschuld für die Bank bereits ins Grundbuch eingetragen wurde,
und es demnach nicht mehrere Wochen dauert?
Die Rechnung kommt ja sicher erst, wenn Leistung auch erbracht wurde,
ist ja sicher keine Vorkasse-Rechnung, oder?
Viele Grüße
2 Antworten
ja, das ist richtig! Das ist die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld. Normalerweise solltest Du mit der Rechnung auch einen Auszug aus dem Grundbuch erhalten, wo das dokumentiert ist
Das Gericht berechnet Dir alles, ob nun eine Leistung erbracht wurde oder nicht. Der Staat liebt halt unser Geld.